Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Der in der Sitzung vorgestellte Maßnahmenkatalog wird zur Kenntnis genommen und in das Klimaschutzkonzept aufgenommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den in der Anlage gelb hervorgehobenen Maßnahmen, einen Antrag für das Anschlussvorhaben zur Umsetzung dieser Maßnahmen zu stellen.
Ferner empfiehlt der Umweltausschuss dem Rat, im Stellenplan die Stelle für die Klimaschutzanschlussmaßnahmen mit Entfristung nach Ablauf der Förderperiode einzustellen, sowie eine weitere unbefristete Stelle für die Bereiche Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit vorzusehen, um den umfangreichen Maßnahmenkatalog umzusetzen und um dem verabschiedeten Ziel der Treibhausgasminimierung nachzukommen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des
Erstellungsprozesses des Klimaschutzkonzeptes (KSK), wurden zahlreiche
Beteiligungen durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Beteiligungen,
Rücksprache mit den Fachabteilungen und des Austausches mit dem begleitenden
Büro Gertec wurden 43 Maßnahmen für das KSK der Stadt Billerbeck entwickelt.
In der Anlage
ist die Übersicht über diese 43 Maßnahmen angefügt. Aufgeführt sind die
Durchführungszeiträume, die veranschlagten Arbeitstage des
Klimaschutzmanagements und der jeweils zu beteiligen Fachabteilung und die mit
den Maßnahmen erreichbaren Treibhausgaseinsparungen. Die Bewertung der
Arbeitstage und der Treibhausgaseinsparungen sind auf Berechnungen des Büros
Gertec, auf Rücksprachen mit der Kommunalagentur NRW und eigenen Erfahrungen
des Klimaschutzmanagements aus dem Erstvorhaben zurückzuführen. In der Sitzung
wird die Übersicht nochmal kurz vorgestellt und die Verwaltung sowie Frau
Helene Püllen von dem begleitenden Büro Gertec werden offenen Fragen klären.
Für das
Klimaschutzmanagement allein ergeben sich in den kommenden drei Jahren ungefähr
1.118 Arbeitstage für die Umsetzung der Maßnahmen und Treibhausgaseinsparungen
von insgesamt ca. 12.773 t CO2eq bis 2037.
In drei
Jahren stehen pro Mitarbeiter allerdings nur 660 Arbeitstage zur Verfügung. Das
zeigt deutlich, dass zwei Stellen für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
unabdingbar sind. Unter Berücksichtigung des Koalitionsvertrages der neuen
schwarz-grünen Landesregierung, in dem Klimaschutz und Klimaanpassung als
kommunale Pflicht aufgeführt werden, ist davon auszugehen, dass die Aufgaben
der Kommunen in diesem Bereich deutlich zunehmen werden und daher dringend
zusätzliches Personal gebraucht wird, um die kommenden Aufgaben zu stemmen.
Auch mit Blick auf die bereits beschlossene Zielsetzung der Stadt, die
Treibhausgase bis 2035 um 35 % im Vergleich zu 2019 zu senken, ist die
Aufstockung des Personals im Klimaschutz der nötige nächste Schritt.
Geplant ist,
die bereits bestehende befristete Klimaschutzmanagement-Stelle auf weitere drei
Jahre zu befristen und über das Anschlussvorhaben zu fördern. Im Anschluss an
diese Zeit ist diese Stelle zu entfristen.
Die zweite Stelle soll ohne Befristung und Förderung im Stellenplan
eingeplant werden. Hier soll die Sachbearbeitung in den Bereichen Klima,
Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit liegen.
Das zuvor
bereits erwähnte Anschlussvorhaben baut auf das Erstvorhaben auf. In den drei
Jahren der Laufzeit sollen die entwickelten Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen
werden. Wie im Erstvorhaben zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wird dabei
eine Personalstelle, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und externe Beratung
gefördert. Die Förderquote beträgt 40 %.
Für die
Antragstellung müssen maximal 20 Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des KSK
ausgewählt werden, die einen Umfang von 660 Arbeitstagen und messbare
Treibhausgaseinsparungen aufweisen müssen. In der angefügten Übersicht sind 20
Maßnahmen gelb hinterlegt. Diese Maßnahmen sollen in das Anschlussvorhaben für
die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes eingebracht werden und die Auswahl vom
Umweltausschuss bestätigt werden. Während der Laufzeit der Folgeförderung
müssen diese Maßnahmen dann prioritär umgesetzt werden und geldliche und
personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die Maßnahmen
müssen bereits jetzt politisch vorabgestimmt werden, da der Antrag des
Folgevorhabens spätestens am 14.10.2022 eingereicht werden muss und das gesamte
KSK vorher nicht fertiggestellt sein wird.
Das KSK soll
ebenfalls am 14.10.2022 beim Projektträger eingereicht werden. Aus mangelnder
Zeit, vorher noch einen Beschluss des Konzeptes zu erwirken, wird an diesem
Datum ein Entwurf des finalisierten Konzeptes eingereicht. Die Beratung in der
Politik wird jedoch erst am 15.11.2022 in der nächsten regulären
Umweltausschusssitzung stattfinden. Dieses Vorgehen ändert nichts an der
Entscheidungsfreiheit der Politik über das Konzept, ermöglicht aber die
Einhaltung der Fristen.
Nach
Einreichung des Konzeptes wird es auch den Fraktionen zur Verfügung gestellt,
sodass am 15.11.2022 darüber entschieden werden kann.
Im Auftrag Im
Auftrag
Rebecca Hilmer Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Klimaschutzbeauftragte Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Umweltausschusssitzung am 12.05.2022, TOP 1 ö. S.
Anlagen (Nur im Ratsinformationssystem):
Übersicht der
Maßnahmen für das Klimaschutzkonzept