Betreff
Sanierung der 2-Fach-Halle
hier: Vorstellung der erneuten Planung zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundes-Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Vorlage
FBPB/1846/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der Vorplanung auf Basis der neuen Kostenschätzung einen entsprechenden Förderantrag im Bundes-Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen sowie die erforderlichen Haushaltsansätze über die Änderungsliste zum Haushalt 2023 zu verplanen. Bei Förderzusage wird die Verwaltung mit der weiteren Projektabwicklung beauftragt.


Sachverhalt:

 

Die Sanierung der 2-Fach-Halle wurde zuletzt im o. g. Sitzungsturnus beraten. Damals wurde die Verwaltung beauftragt mit dem vorgestellten Sanierungskonzept einen entsprechenden Förderantrag im Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten zu stellen. Die Stadt Billerbeck wurde mit ihrem Antrag im besagten Programm nicht berücksichtigt und nunmehr ist dieser Investitionspakt auch nicht mehr existent.

 

Das Dach sowie der Hallenboden sind aus Sicht der Stadtverwaltung nach wie vor dringend sanierungsbedürftig. Zudem ist mit Blick auf die zu erreichenden Klimaziele aus Sicht der Verwaltung auch eine energetische Sanierung des kommunalen Gebäudes notwendig.

 

Über einige kommunalpolitische Vertreter erreichte die Verwaltung dann gegen Ende der Sommerferien 2022 die Information zur Auflage des Bundes-Programmes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.

Offiziell wurde die Verwaltung über die Kommunalagentur bzw. hier über das Fachnetzwerk Fördermittelmanagement mit der Mail vom 09.08.2022 hinsichtlich des Bundesprogrammes informiert. Schnell war klar, dass das besagte Programm für die Sanierung der 2-Fach-Halle in Betracht kommen könnte und es wurde unmittelbar der Kontakt zum Planungsbüro PDA Dörenkämper und Ahling gesucht. Das Büro hatte die in 2020 betrachtete Planung erstellt.

Hintergrund dieser Kontaktaufnahme war die Beauftragung von Umplanungen um den Zielen der neuen Förderrichtlinie zu entsprechen.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung per Schnellbrief des StGB am 01.09.2022 auf eine Infoveranstaltung des Bundesministeriums zum Projektaufruf für das Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur informiert. Die Infoveranstaltung war bereits für den 02.09.2022 angesetzt.

 

Der Informationsveranstaltung sowie den im Nachgang bereitgestellten Informationsmaterialen konnten folgende Bedingungen entnommen werden:

 

Zeitschiene:

·         bis 23.09.2022: formlose Anzeige der Teilnahme am Interessenbekundungsver-                            fahren beim zuständigen Landesministerium

·         bis 30.09.2022: Einreichung der Projektskizze online

·         bis 04.10.2022: Einreichung der Projektskizze postalisch

 

Rahmenbedingungen:

·         Förderquote 45%, der Bundesanteil soll zwischen 1 und 6 Mio. Euro betragen

·         Förderfähig sind konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten

·         Fördergegenstand ist die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung

·         Maßnahme hat überregionale, mindestens aber regionale Bedeutung

·         Für die Phase 1 (Interessenbekundung) genügt eine Kostenschätzung

·         Ratsbeschuss erforderlich

 

Inhaltliche Anforderungen:

·           Die Standards für klima- und ressourcenschonendes Bauen müssen eingehalten werden

·           Wärmeversorgung klimaneutral, ohne fossile Energieträger

·           Barrierefreiheit muss umfassend hergestellt werden

 

Auswahlkriterien u.a.:

·           Machbarkeit

·           Zügige Umsetzbarkeit

·           Überdurchschnittliche fachliche Qualität

·           Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration

·           Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

·           Eine Übererfüllung der energetischen Anforderungen und weiteren Standards wird positiv berücksichtigt

 

Unter Zuhilfenahme der gesteckten Kriterien sowie der vorhandenen Beschlusslage wurde die bisherige und Ihnen bekannte Planung zusammen mit dem Planungsbüro PDA Dörenkämper und Ahling überarbeitet. Hierbei galt es insbesondere die finanziellen Herausforderungen zu bewerkstelligen.

Aufgrund der im Zuge der Informationsveranstaltung gegeben Hinweise soll die Bundesförderung (45%) jedoch mindestens 1 Mio.€ betragen. Insofern galt es den Eigenanteil und die verbleibenden 55% anzupassen. Dies zum einen vor dem Hintergrund der o.g. Förderbedingung hinsichtlich der minimalen Fördersumme und zum anderen vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich zu berücksichtigen Kostensteigerungen und sonstigen Fördervoraussetzungen (s.o.).

 

Grundlage der damaligen Beratungen waren Gesamtkosten in Höhe von 2,6 Mio.€. Diese waren damals mit einem Eigenanteil von max. 1 Mio.€ denkbar, da der Investitionspakt Sport deutlich attraktiver ausgestattet war.

 

Neben der Berücksichtigung der neun Förderbedingungen und den damit einhergehen, gekürzten Budget galt es also zu entscheiden, welche Maßnahmen nun prioritär bearbeitet werden müssen. Festgelegt wurde sodann, dass die energetische Dachsanierung, die Sanierung des Bodens in der Halle, die Lüftungstechnik sowie die Heizung Priorität haben. 

 

Diese priorisierten Maßnahmen beziffern sich der aktuellen Kostenschätzung des Büros PDA entsprechend auf nunmehr insgesamt ca. 3.000.000 €. Ein entsprechender neuer Planentwurf sowie die Kostenschätzung selbst werden Ihnen direkt in Sitzung des Stadtrates präsentiert. 

 

Unter Berücksichtigung dieser neuen Gesamtsumme wäre ein grundsätzlicher Eigenanteil von ca. 1.650.000 € aufzubringen, der aber nicht zu 100 % durch die Investitionspauschale gedeckt werden muss.

 

In der Investitionsliste zum Stand der Haushaltseinbringung 2022 wurden unter der Position „011200100 Sanierung und Erweiterung Zweifachhalle“ bisher investive Auszahlungen i.H.v. 2,555 Mio.€ bei gleichzeitiger Förderung von 1,5 Mio.€ und damit einem Eigenanteil, der über die Investitionspauschale zu finanzieren ist, von 1,055 Mio € ausgegangen. An Investitionspauschale erhält die Stadt rd. 1,27 Mio.€ pro Jahr. Damit stand bereits die letzten Jahre fest, dass die Stadt mit liquiden Mittel die Maßnahme vorfinanzieren muss, um dann nach Ansparung der Investitionspauschale, diese dann verwendet. Die im letzten Jahr fertiggestellte neue Feuerwehr wurde vergleichbar finanziert. Somit wird erreicht, dass die Vorgaben des Rates aus 2011 keine Kredite für Investitionen aufzunehmen und die Investitionen durch Gegenfinanzierung von Pauschalen zu tätigen, eingehalten werden, um nicht das Ergebnis durch Abschreibungen zu belasten. Fest steht auch, dass die Stadt nur bei ausreichender Liquidität vorfinanzieren kann. Dies ist nach jetziger Haushaltsplanung für das Jahr 2023 möglich. Aber die Risiken nehmen zu und weder Land noch Bund gewähren den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung für ihre verpflichtenden Aufgaben. Die mit der Haushaltseinbringung 2023 vorgelegte Investitionsliste 2023 -2032 weißt rein rechnerisch eine Verwendung der Investitionspauschale von 1,222 Mio. € für die genannte Maßnahme aus, ohne das die Maßnahme im Haushalt schon verplant ist. Grund hierfür ist, dass zur Haushaltsaufstellung noch keine Planzahlen für das neue Förderprogramm zur Verfügung standen. Damit müssen nun zusätzliche 199,5 T€ (1,650 Mio. € neuer Eigenanteil abzgl. 1,222 Mio. € abzgl. 228,5 T€ für Photovoltaikanlage) durch die Investitionspauschale gedeckt und demnach auch vorfinanziert werden. Die vorliegende Investitionsliste weißt dann bis 2028 ein vorfinanziertes Defizit von 747.398 € aus. Mit jedem €, den Baumaßnahmen teurer werden oder zusätzliche Investitionen verplant werden, wird das Defizit größer. Es muss daher in diesem Haushalt priorisiert werden, was in die Zeit gestellt werden kann, um für die nächsten Jahre kein zusätzliches Risiko einzugehen. Ein Vergleich der Investitionsliste 2018, welche die Planungen bis 2027 aufführte, zeigt, warum heute die Investitionsliste bis 2028 einen höheren Verbrauch der Pauschalen sich herausstellt. Es sind immer neue Maßnahmen hinzugekommen, die der Stadt auferlegt wurden, ohne eine 100 prozentige Förderung durch das Land bzw. Bund zu erhalten (z.B. Feuerwehrgebäude plus Ausstattung, neuer Bauhof, Fahrzeuge Bauhof, Fahrzeuge Feuerwehr lt. Brandschutzbedarfsplan, Umbau Mensa, Lüftungstechnische Anlagen, Digitalisierung Schulen und Verwaltung etc.). Evtl. weitere Steuereinbrüche, die heute nicht absehbar sind, würden eine Vorfinanzierung aller Maßnahmen gefährden. Weitere steigende Inflation führt zu höheren Baupreisen, die vorhanden Lieferengpässe gepaart mit Fachkräftemangel stellen ein zusätzliches Risiko da. Auf Landesseite wird bei sinkenden Bundessteuererträgen die verteilbare Finanzausgleichsmasse geringer, so dass auch die Höhe der Pauschalen sich negativ verändern könnte. Bei der Haushaltsplanung 2023 wurden die Steuererträge wie in den letzten Jahren vorsichtig kaufmännisch geschätzt. Mehr denn je sind die Unsicherheiten groß. Durch die Maßnahmen werden zusätzliche das Ergebnis belastende Abschreibungen lediglich für die Photovoltaikanlage (228,5 T€/20 Jahre = 11,425 T€ anfallen, da hierfür kein Pauschale verwendet wird. Die sonstigen Energiekosten werden aufgrund der Umstellung auf LED und der Wärmeversorgung zu 75% über die neue Photovoltaikanlage sinken und das Ergebnis entlasten.

 

 

Eine vorherige Beratung in den zuständigen Ausschüssen ist aufgrund der gesetzten Fristen nicht möglich. Verwaltungsseitig werden diese Fristen ausdrücklich kritisiert. Unseren Informationen folgend kann eine Ausführung bis 2027 erfolgen und insofern ist nicht ersichtlich warum bei der Beantragung so außerordentlich kurze Fristen gesetzt werden. Die entsprechende Kritik darf gerne über Ihre Kanäle an die Entscheidungsträger in Berlin weitergeben werden. 

 

Nach Vorstellung der geänderten und auf die neuen finanziellen Notwendigkeiten angepassten Planung schlagen wir Ihnen vor, die Verwaltung mit der Beantragung von entsprechend Fördermitteln zu beauftragen und die Maßnahme bei Vorlage eines Förderbescheides insgesamt umzusetzen.

 

 

 

i.A.                                                     i.A.

 

 

Stefan Holthausen                                          Marion Lammers                                            Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                     Kämmerin                                                            Bürgermeisterin


Bezug:            Sitzung des Schulausschusses vom 1.12.2020, TOP 1 ö.S., des Stadt-             entwicklungs- und Bauausschusses vom 10.12.2020, TOP 2 ö.S., und des    Rates vom 17.12.2020, TOP 12 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                        3.000.000,00 Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: