hier: Vorstellung der erneuten Planung zur Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundes-Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Vorplanung auf Basis der neuen Kostenschätzung einen entsprechenden Förderantrag im Bundes-Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen sowie die erforderlichen Haushaltsansätze über die Änderungsliste zum Haushalt 2023 zu verplanen. Bei Förderzusage wird die Verwaltung mit der weiteren Projektabwicklung beauftragt.
Sachverhalt:
Die
Sanierung der 2-Fach-Halle wurde zuletzt im o. g. Sitzungsturnus beraten.
Damals wurde die Verwaltung beauftragt mit dem vorgestellten Sanierungskonzept
einen entsprechenden Förderantrag im Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten zu stellen. Die Stadt Billerbeck wurde mit ihrem Antrag im
besagten Programm nicht berücksichtigt und nunmehr ist dieser Investitionspakt
auch nicht mehr existent.
Das
Dach sowie der Hallenboden sind aus Sicht der Stadtverwaltung nach wie vor
dringend sanierungsbedürftig. Zudem ist mit Blick auf die zu erreichenden
Klimaziele aus Sicht der Verwaltung auch eine energetische Sanierung des
kommunalen Gebäudes notwendig.
Über
einige kommunalpolitische Vertreter erreichte die Verwaltung dann gegen Ende
der Sommerferien 2022 die Information zur Auflage des Bundes-Programmes
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
Offiziell
wurde die Verwaltung über die Kommunalagentur bzw. hier über das Fachnetzwerk
Fördermittelmanagement mit der Mail vom 09.08.2022 hinsichtlich des
Bundesprogrammes informiert. Schnell war klar, dass das besagte Programm für
die Sanierung der 2-Fach-Halle in Betracht kommen könnte und es wurde
unmittelbar der Kontakt zum Planungsbüro PDA Dörenkämper und Ahling gesucht.
Das Büro hatte die in 2020 betrachtete Planung erstellt.
Hintergrund
dieser Kontaktaufnahme war die Beauftragung von Umplanungen um den Zielen der
neuen Förderrichtlinie zu entsprechen.
Weiterhin
wurde die Verwaltung per Schnellbrief des StGB am 01.09.2022 auf eine
Infoveranstaltung des Bundesministeriums zum Projektaufruf für das
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur informiert. Die Infoveranstaltung war bereits für den
02.09.2022 angesetzt.
Der
Informationsveranstaltung sowie den im Nachgang bereitgestellten
Informationsmaterialen konnten folgende Bedingungen entnommen werden:
Zeitschiene:
·
bis 23.09.2022: formlose Anzeige der Teilnahme
am Interessenbekundungsver-
fahren beim zuständigen Landesministerium
·
bis 30.09.2022: Einreichung der Projektskizze
online
·
bis 04.10.2022: Einreichung der Projektskizze
postalisch
Rahmenbedingungen:
·
Förderquote 45%, der Bundesanteil soll
zwischen 1 und 6 Mio. Euro betragen
·
Förderfähig sind konzeptionelle,
investitionsvorbereitende und investive Kosten
·
Fördergegenstand ist die umfassende bauliche
Sanierung und Modernisierung
·
Maßnahme hat überregionale, mindestens aber
regionale Bedeutung
·
Für die Phase 1 (Interessenbekundung) genügt
eine Kostenschätzung
·
Ratsbeschuss erforderlich
Inhaltliche Anforderungen:
·
Die Standards für klima- und
ressourcenschonendes Bauen müssen eingehalten werden
·
Wärmeversorgung klimaneutral, ohne fossile
Energieträger
·
Barrierefreiheit muss umfassend hergestellt
werden
Auswahlkriterien u.a.:
·
Machbarkeit
·
Zügige Umsetzbarkeit
·
Überdurchschnittliche fachliche Qualität
·
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und
zur sozialen Integration
·
Erhebliches und überdurchschnittliches
Investitionsvolumen
·
Eine Übererfüllung der energetischen
Anforderungen und weiteren Standards wird positiv berücksichtigt
Unter
Zuhilfenahme der gesteckten Kriterien sowie der vorhandenen Beschlusslage wurde
die bisherige und Ihnen bekannte Planung zusammen mit dem Planungsbüro PDA
Dörenkämper und Ahling überarbeitet. Hierbei galt es insbesondere die
finanziellen Herausforderungen zu bewerkstelligen.
Aufgrund
der im Zuge der Informationsveranstaltung gegeben Hinweise soll die
Bundesförderung (45%) jedoch mindestens 1 Mio.€ betragen. Insofern galt es den
Eigenanteil und die verbleibenden 55% anzupassen. Dies zum einen vor dem
Hintergrund der o.g. Förderbedingung hinsichtlich der minimalen Fördersumme und
zum anderen vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich zu berücksichtigen
Kostensteigerungen und sonstigen Fördervoraussetzungen (s.o.).
Grundlage
der damaligen Beratungen waren Gesamtkosten in Höhe von 2,6 Mio.€. Diese waren
damals mit einem Eigenanteil von max. 1 Mio.€ denkbar, da der Investitionspakt
Sport deutlich attraktiver ausgestattet war.
Neben
der Berücksichtigung der neun Förderbedingungen und den damit einhergehen,
gekürzten Budget galt es also zu entscheiden, welche Maßnahmen nun prioritär
bearbeitet werden müssen. Festgelegt wurde sodann, dass die energetische
Dachsanierung, die Sanierung des Bodens in der Halle, die Lüftungstechnik sowie
die Heizung Priorität haben.
Diese
priorisierten Maßnahmen beziffern sich der aktuellen Kostenschätzung des Büros
PDA entsprechend auf nunmehr insgesamt ca. 3.000.000 €. Ein entsprechender
neuer Planentwurf sowie die Kostenschätzung selbst werden Ihnen direkt in
Sitzung des Stadtrates präsentiert.
Unter
Berücksichtigung dieser neuen Gesamtsumme wäre ein grundsätzlicher Eigenanteil
von ca. 1.650.000 € aufzubringen, der aber nicht zu 100 % durch die
Investitionspauschale gedeckt werden muss.
In der
Investitionsliste zum Stand der Haushaltseinbringung 2022 wurden unter der
Position „011200100 Sanierung und Erweiterung Zweifachhalle“ bisher investive
Auszahlungen i.H.v. 2,555 Mio.€ bei gleichzeitiger Förderung von 1,5 Mio.€ und
damit einem Eigenanteil, der über die Investitionspauschale zu finanzieren ist,
von 1,055 Mio € ausgegangen. An Investitionspauschale erhält die Stadt rd. 1,27
Mio.€ pro Jahr. Damit stand bereits die letzten Jahre fest, dass die Stadt mit
liquiden Mittel die Maßnahme vorfinanzieren muss, um dann nach Ansparung der
Investitionspauschale, diese dann verwendet. Die im letzten Jahr
fertiggestellte neue Feuerwehr wurde vergleichbar finanziert. Somit wird
erreicht, dass die Vorgaben des Rates aus 2011 keine Kredite für Investitionen
aufzunehmen und die Investitionen durch Gegenfinanzierung von Pauschalen zu
tätigen, eingehalten werden, um nicht das Ergebnis durch Abschreibungen zu
belasten. Fest steht auch, dass die Stadt nur bei ausreichender Liquidität
vorfinanzieren kann. Dies ist nach
jetziger Haushaltsplanung für das Jahr 2023 möglich. Aber die Risiken
nehmen zu und weder Land noch Bund gewähren den Kommunen eine auskömmliche
Finanzierung für ihre verpflichtenden Aufgaben. Die mit der
Haushaltseinbringung 2023 vorgelegte Investitionsliste 2023 -2032 weißt rein
rechnerisch eine Verwendung der Investitionspauschale von 1,222 Mio. € für die
genannte Maßnahme aus, ohne das die Maßnahme im Haushalt schon verplant ist.
Grund hierfür ist, dass zur Haushaltsaufstellung noch keine Planzahlen für das
neue Förderprogramm zur Verfügung standen. Damit müssen nun zusätzliche 199,5
T€ (1,650 Mio. € neuer Eigenanteil abzgl. 1,222 Mio. € abzgl. 228,5 T€ für
Photovoltaikanlage) durch die Investitionspauschale gedeckt und demnach auch
vorfinanziert werden. Die vorliegende Investitionsliste weißt dann bis 2028 ein
vorfinanziertes Defizit von 747.398 € aus. Mit jedem €, den Baumaßnahmen teurer
werden oder zusätzliche Investitionen verplant werden, wird das Defizit größer.
Es muss daher in diesem Haushalt priorisiert werden, was in die Zeit gestellt
werden kann, um für die nächsten Jahre kein zusätzliches Risiko einzugehen. Ein
Vergleich der Investitionsliste 2018, welche die Planungen bis 2027 aufführte,
zeigt, warum heute die Investitionsliste bis 2028 einen höheren Verbrauch der
Pauschalen sich herausstellt. Es sind immer neue Maßnahmen hinzugekommen, die
der Stadt auferlegt wurden, ohne eine 100 prozentige Förderung durch das Land
bzw. Bund zu erhalten (z.B. Feuerwehrgebäude plus Ausstattung, neuer Bauhof,
Fahrzeuge Bauhof, Fahrzeuge Feuerwehr lt. Brandschutzbedarfsplan, Umbau Mensa,
Lüftungstechnische Anlagen, Digitalisierung Schulen und Verwaltung etc.). Evtl.
weitere Steuereinbrüche, die heute nicht absehbar sind, würden eine Vorfinanzierung
aller Maßnahmen gefährden. Weitere steigende Inflation führt zu höheren
Baupreisen, die vorhanden Lieferengpässe gepaart mit Fachkräftemangel stellen
ein zusätzliches Risiko da. Auf Landesseite wird bei sinkenden
Bundessteuererträgen die verteilbare Finanzausgleichsmasse geringer, so dass
auch die Höhe der Pauschalen sich negativ verändern könnte. Bei der
Haushaltsplanung 2023 wurden die Steuererträge wie in den letzten Jahren
vorsichtig kaufmännisch geschätzt. Mehr denn je sind die Unsicherheiten groß.
Durch die Maßnahmen werden zusätzliche das Ergebnis belastende Abschreibungen
lediglich für die Photovoltaikanlage (228,5 T€/20 Jahre = 11,425 T€ anfallen,
da hierfür kein Pauschale verwendet wird. Die sonstigen Energiekosten werden
aufgrund der Umstellung auf LED und der Wärmeversorgung zu 75% über die neue
Photovoltaikanlage sinken und das Ergebnis entlasten.
Eine
vorherige Beratung in den zuständigen Ausschüssen ist aufgrund der gesetzten
Fristen nicht möglich. Verwaltungsseitig werden diese Fristen ausdrücklich
kritisiert. Unseren Informationen folgend kann eine Ausführung bis 2027
erfolgen und insofern ist nicht ersichtlich warum bei der Beantragung so
außerordentlich kurze Fristen gesetzt werden. Die entsprechende Kritik darf
gerne über Ihre Kanäle an die Entscheidungsträger in Berlin weitergeben
werden.
Nach
Vorstellung der geänderten und auf die neuen finanziellen Notwendigkeiten
angepassten Planung schlagen wir Ihnen vor, die Verwaltung mit der Beantragung
von entsprechend Fördermitteln zu beauftragen und die Maßnahme bei Vorlage
eines Förderbescheides insgesamt umzusetzen.
i.A. i.A.
Stefan Holthausen Marion
Lammers Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Kämmerin Bürgermeisterin