Betreff
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen gem. § 83 GO NW
Vorlage
FBPB/1847/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 62.800,00 Euro bei dem Produktkonto 10070.52110000 wird erteilt. Die Deckung ergibt sich aus Minderaufwendungen bei dem Produktkonto 01120.52110000.


Sachverhalt:

 

Im Produkthaushalt der Stadt Billerbeck für das Jahr 2021 war für die Sanierung des Kriegerehrenmals bei dem Produktkonto 10070.52110000 ein Betrag in Höhe von 200.000,00 Euro eingestellt.

 

Im Jahr 2021 erfolgten die Ausschreibung der drei Gewerke und im Oktober die Vergabe der Aufträge. Da zu dem Zeitpunkt schon abzusehen war, dass die Arbeiten bis Ende des Jahres nicht schlussgerechnet werden können, wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 Euro bei dem v. g. Produktkonto eingestellt.

Die vergebenen Arbeiten konnten witterungsbedingt jedoch nicht wie geplant ausgeführt werden, so dass in 2021 auch keine Rechnungen in Höhe des Haushaltsansatzes von 50.000,00 Euro abgerechnet werden konnten.

 

Der für das Jahr 2022 eingestellte Betrag in Höhe von 150.000,00 Euro reicht daher aufgrund der v. g. Verschiebung der Zahlungsfälligkeiten zur Begleichung der Schlussrechnungen nicht aus.

 

Neben den v. g. Haushaltsmittelverschiebungen stellte sich während der Baumaßnahme heraus, dass das Kreuz gänzlich demontiert und erneuert werden musste. Der Umfang dieser Arbeiten war im Vorfeld nicht ersichtlich, die Schäden zeigten sich erst nach Reinigung des Kreuzes. Die Kosten für die Erneuerung des Kreuzes belaufen sich auf 20.000,00 Euro.

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Sanierung des Kriegerehrenmals nunmehr auf 220.000,00 Euro. Ein Betrag in Höhe von rd. 7.200 Euro wurde im Jahr 2021 zur Auszahlung angewiesen, so dass in 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 212.800,00 Euro benötigt werden. Abzüglich der im Haushalt 2022 zur Verfügung stehenden Mittel von 150.000,00 Euro, fallen in diesem Haushaltsjahr Mehrauszahlungen in Höhe von 62.800,00 Euro bei dem Produktkonto 10070.52110000 an.

 

Die Deckung der überplanmäßig bereitzustellenden Mittel in Höhe von 62.800,00 Euro erfolgt durch Einsparungen in entsprechender Höhe bei dem Produkt 01120.52110000, da die eingestellten Haushaltsmittel für die Erneuerung der Holzfenster an der Schlagseite des Ludgeri-Schulgebäudes in 2023 neu veranschlagt werden.

 

Die vom Rat beschlossenen Haushaltsansätze haben grundsätzlich bindende Wirkung und dürfen nicht überschritten werden. Zur Sicherstellung einer flexiblen Haushaltsbewirtschaftung lässt das kommunale Haushaltsrecht Ausnahmen zu:

 

·           Zum einen die Deckungsfähigkeit gem. § 21 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Billerbeck für das Jahr 2022.

·           Sowie die Zulässigkeit von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Billerbeck für das Jahr 2022. Die Zulässigkeit ist gegeben, wenn diese Aufwendungen bzw. Auszahlungen unabweisbar sind. Mangels einer Definition des Begriffs „unabweisbar“ von Seiten des Gesetzgebers stellt dieser Betriff auf die dringende Notwendigkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Umsetzung darauf ab, dass eine Verschiebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind. Dies ist bei Überschreitung eines Betrages ab 15.000,00 Euro je Haushaltsposition innerhalb der einzelnen Produkte der Fall. Die Deckung muss durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen oder durch Minderaufwendungen/Minderauszahlungen gewährleistet sein.

 

 

i.A.

 

 

gez. Stefan Holthausen                                                Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: