Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.06.2022 wurde
ausführlich über die aktuelle Situation bei der Zuwanderung von Flüchtlingen,
hauptsächlich aus der Ukraine,
informiert. Ebenso wurde über die Integration und Betreuung der Zugewanderten
berichtet, die in Billerbeck insbesondere in enger Zusammenarbeit mit dem
bestehenden Netzwerk Flüchtlingsarbeit, der Schulsozialarbeit, der sozialen
Betreuung durch die DRK-Flüchtlingsbetreuung und der Stadt Billerbeck
durchgeführt wird. Insoweit verweise ich nochmals auf die Sitzungsvorlage für
den damaligen HFA, zumal die Aussagen hierzu auch noch heute gelten und sich
teilweise noch weiterentwickelt haben.
Die Entwicklung der Zuweisungszahlen ist seit einigen Wochen nochmals
deutlich angestiegen. Mittlerweile werden neben den schon länger in Billerbeck
wohnenden Flüchtlingen (auch noch aus der Flüchtlingswelle der Jahre 2015 –
2017) seit Anfang März 2022 insgesamt 152 weitere neue Menschen mit
Fluchthintergrund betreut. Sie sind wie folgt untergebracht:
Stand 30.05.2022 |
Stand 16.09.2022 |
|
21 |
6 |
Ukrainerinnen
und Ukrainer in Gastfamilien |
7 |
15 |
Ukrainerinnen
und Ukrainer mit eigenen Mietverhältnissen |
36 |
104 |
Ukrainerinnen
und Ukrainer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften |
27 |
27 |
Sonstige
Flüchtlinge in städtischen Gemeinschaftsunterkünften |
In den letzten Wochen lag die tatsächliche Zuweisung bei rd. 10 bis 13
Personen pro Woche. Die Erfüllungsquote aus der Verteilstatistik nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt aktuell bei 88,6 %, was zur Zeit noch einer
weiteren Aufnahmeverpflichtung von 23 Flüchtlingen entspricht. Das heißt jedoch
nicht, dass in zwei Wochen rechnerisch die Aufnahme erreicht ist und keine
weiteren Zuweisungen mehr zu erwarten sind. Die Quote wird wöchentlich von der
Bezirksregierung Arnsberg neu berechnet und drückt im Grunde nur die Aufnahmen
im Verhältnis zu allen anderen Kommunen in NRW aus. Ein Ende des erheblichen
Zuweisungdrucks auch in Hinblick auf den bevorstehenden Winter ist nicht
erkennbar.
Aus diesem Grunde sind wir weiter auf der Suche nach geeigneten
Wohnobjekten, in denen eine gemeinschaftliche Unterbringung erfolgen kann. Das
Ziel einer möglichst dezentralen Unterbringung wird dabei weiter verfolgt.
Andere kreisangehörige Kommunen planen schon die Umnutzung von Turnhallen oder
das Aufstellen von Wohncontainern, was in Billerbeck jedoch vermieden werden
soll. Dafür muss aber zumindest geprüft werden dürfen, inwieweit im Notfall die
menschenwürdige Herrichtung zum Beispiel der Wagenhallen des alten
Feuerwehrgerätehauses möglich ist.
Optimal wäre es, wenn weiterer für Wohnzwecke geeigneter Wohnraum direkt
von den anerkannten Flüchtlingen oder den Flüchtlingen aus der Ukraine privat
angeboten und angemietet werden könnte.
Neben den in der Sitzungsvorlage für den HFA vom 07.06.2022 benannten
Möglichkeiten der Integration und Betreuung gibt es seitdem noch zwei weitere
Eingliederungsmaßnahmen für Menschen aus der Ukraine für die (Übergangs)Zeit in
Deutschland. Hier wird im Einzelfall die Bedarfs- und Kompetenzfeststellung
auch in ukrainischer Sprache erfolgen.
Darüber hinaus steht die Stellenausschreibung für das Kommunale
Case-Management kurz bevor. Danach kann die neue und zusätzliche
Betreuungsmöglichkeit nicht nur mit den geplanten rd. 12 Stunden pro Woche
belegt werden, sondern sogar eine Halbtagsstelle umfassen.
Der für ukrainische Flüchtlinge ab dem 01.06.2022 ermöglichte
Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das
Leistungssystem der Sozialgesetzbücher Zwei und Zwölf (SGB II und SGB XII) wird
grundsätzlich weiter als positiv bewertet, zumal für den Flüchtling letztlich eine
deutliche Verbesserung in der sozialen Absicherung, Betreuung und Eingliederung
besteht. Jedoch muss auch erwähnt werden, dass der Rechtskreiswechsel erst
ermöglicht werden kann, wenn der Flüchtling im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis oder zumindest einer Fiktionsbescheinigung ist. Beides
liegt bei Neuzuweisungen zunächst jedoch nicht vor. Aus diesem Grunde muss
zunächst ein Antrag auf Leistungsgewährung nach dem AsylbLG gestellt und
bearbeitet werden und nach einer Wartezeit von ca. 2 – 3 Monaten ein weiterer
Antrag auf Leistungsgewährung nach dem SGB. Hier liegt ein deutlicher
Unterschied für die Sachbearbeitung des Fachbereiches Soziales im Verhältnis zu
den Flüchtlingen vor, die zunächst ein Asylverfahren zu durchlaufen hatten. Im
Falle einer Anerkennung, wofür nicht die Stadt Billerbeck zuständig ist,
dauerte dieser Rechtskreiswechsel mitunter sogar Jahre. Es erfordert somit
quasi eine doppelte Fallbearbeitung in einem deutlich kürzeren Zeitraum. Dazu
kommt ein erheblicher Beratungsaufwand für den Fachbereich, der dem
ukrainischen Flüchtling diesen Rechtskreiswechsel zu vermitteln hat. Soziale
Absicherung in dieser Form gibt es in der Ukraine nicht.
Unter Berücksichtigung dessen ist eine Personalausweitung im Bereich der
Sachbearbeitung um eine halbe Stelle notwendig geworden. Da darüber hinaus
deutlich mehr Unterbringungen bei zunehmender Anzahl von
Gemeinschaftsunterkünften zu begleiten sind, ist auch die zumindest befristete
Stellenaufstockung um einen Hausmeister erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass sowohl Sachbearbeitung als auch Hausmeister jeweils auch eine
sozialbetreuende Funktion ausführen. Weitere Ausführungen zur
Personalentwicklung erfolgen im Rahmen der Stellenplanberatungen.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin