Betreff
Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBS/0089/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.06.2022 wurde ausführlich über die aktuelle Situation bei der Zuwanderung von Flüchtlingen, hauptsächlich  aus der Ukraine, informiert. Ebenso wurde über die Integration und Betreuung der Zugewanderten berichtet, die in Billerbeck insbesondere in enger Zusammenarbeit mit dem bestehenden Netzwerk Flüchtlingsarbeit, der Schulsozialarbeit, der sozialen Betreuung durch die DRK-Flüchtlingsbetreuung und der Stadt Billerbeck durchgeführt wird. Insoweit verweise ich nochmals auf die Sitzungsvorlage für den damaligen HFA, zumal die Aussagen hierzu auch noch heute gelten und sich teilweise noch weiterentwickelt haben.

Die Entwicklung der Zuweisungszahlen ist seit einigen Wochen nochmals deutlich angestiegen. Mittlerweile werden neben den schon länger in Billerbeck wohnenden Flüchtlingen (auch noch aus der Flüchtlingswelle der Jahre 2015 – 2017) seit Anfang März 2022 insgesamt 152 weitere neue Menschen mit Fluchthintergrund betreut. Sie sind wie folgt untergebracht:

Stand 30.05.2022

Stand 16.09.2022

 

21

6

Ukrainerinnen und Ukrainer in Gastfamilien

7

15

Ukrainerinnen und Ukrainer mit eigenen Mietverhältnissen

36

104

Ukrainerinnen und Ukrainer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften

27

27

Sonstige Flüchtlinge in städtischen Gemeinschaftsunterkünften

In den letzten Wochen lag die tatsächliche Zuweisung bei rd. 10 bis 13 Personen pro Woche. Die Erfüllungsquote aus der Verteilstatistik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt aktuell bei 88,6 %, was zur Zeit noch einer weiteren Aufnahmeverpflichtung von 23 Flüchtlingen entspricht. Das heißt jedoch nicht, dass in zwei Wochen rechnerisch die Aufnahme erreicht ist und keine weiteren Zuweisungen mehr zu erwarten sind. Die Quote wird wöchentlich von der Bezirksregierung Arnsberg neu berechnet und drückt im Grunde nur die Aufnahmen im Verhältnis zu allen anderen Kommunen in NRW aus. Ein Ende des erheblichen Zuweisungdrucks auch in Hinblick auf den bevorstehenden Winter ist nicht erkennbar.

Aus diesem Grunde sind wir weiter auf der Suche nach geeigneten Wohnobjekten, in denen eine gemeinschaftliche Unterbringung erfolgen kann. Das Ziel einer möglichst dezentralen Unterbringung wird dabei weiter verfolgt. Andere kreisangehörige Kommunen planen schon die Umnutzung von Turnhallen oder das Aufstellen von Wohncontainern, was in Billerbeck jedoch vermieden werden soll. Dafür muss aber zumindest geprüft werden dürfen, inwieweit im Notfall die menschenwürdige Herrichtung zum Beispiel der Wagenhallen des alten Feuerwehrgerätehauses möglich ist.

Optimal wäre es, wenn weiterer für Wohnzwecke geeigneter Wohnraum direkt von den anerkannten Flüchtlingen oder den Flüchtlingen aus der Ukraine privat angeboten und angemietet werden könnte.

 

Neben den in der Sitzungsvorlage für den HFA vom 07.06.2022 benannten Möglichkeiten der Integration und Betreuung gibt es seitdem noch zwei weitere Eingliederungsmaßnahmen für Menschen aus der Ukraine für die (Übergangs)Zeit in Deutschland. Hier wird im Einzelfall die Bedarfs- und Kompetenzfeststellung auch in ukrainischer Sprache erfolgen.

Darüber hinaus steht die Stellenausschreibung für das Kommunale Case-Management kurz bevor. Danach kann die neue und zusätzliche Betreuungsmöglichkeit nicht nur mit den geplanten rd. 12 Stunden pro Woche belegt werden, sondern sogar eine Halbtagsstelle umfassen.

 

Der für ukrainische Flüchtlinge ab dem 01.06.2022 ermöglichte Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Leistungssystem der Sozialgesetzbücher Zwei und Zwölf (SGB II und SGB XII) wird grundsätzlich weiter als positiv bewertet, zumal für den Flüchtling letztlich eine deutliche Verbesserung in der sozialen Absicherung, Betreuung und Eingliederung besteht. Jedoch muss auch erwähnt werden, dass der Rechtskreiswechsel erst ermöglicht werden kann, wenn der Flüchtling im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder zumindest einer Fiktionsbescheinigung ist. Beides liegt bei Neuzuweisungen zunächst jedoch nicht vor. Aus diesem Grunde muss zunächst ein Antrag auf Leistungsgewährung nach dem AsylbLG gestellt und bearbeitet werden und nach einer Wartezeit von ca. 2 – 3 Monaten ein weiterer Antrag auf Leistungsgewährung nach dem SGB. Hier liegt ein deutlicher Unterschied für die Sachbearbeitung des Fachbereiches Soziales im Verhältnis zu den Flüchtlingen vor, die zunächst ein Asylverfahren zu durchlaufen hatten. Im Falle einer Anerkennung, wofür nicht die Stadt Billerbeck zuständig ist, dauerte dieser Rechtskreiswechsel mitunter sogar Jahre. Es erfordert somit quasi eine doppelte Fallbearbeitung in einem deutlich kürzeren Zeitraum. Dazu kommt ein erheblicher Beratungsaufwand für den Fachbereich, der dem ukrainischen Flüchtling diesen Rechtskreiswechsel zu vermitteln hat. Soziale Absicherung in dieser Form gibt es in der Ukraine nicht.

 

Unter Berücksichtigung dessen ist eine Personalausweitung im Bereich der Sachbearbeitung um eine halbe Stelle notwendig geworden. Da darüber hinaus deutlich mehr Unterbringungen bei zunehmender Anzahl von Gemeinschaftsunterkünften zu begleiten sind, ist auch die zumindest befristete Stellenaufstockung um einen Hausmeister erforderlich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sowohl Sachbearbeitung als auch Hausmeister jeweils auch eine sozialbetreuende Funktion ausführen. Weitere Ausführungen zur Personalentwicklung erfolgen im Rahmen der Stellenplanberatungen.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                                                              Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: