Die
Verwaltung wird beauftragt die durch die Billigkeitsrichtlinie verfügbaren
Mittel wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt zu verwenden. Für die Beschaffung
der beiden Fahrzeuge sind entsprechend Förderanträge bei progres.NRW zu
stellen.
Sachverhalt:
Im
letzten Jahr wurden den Kommunen in NRW über die Billigkeitsrichtlinie Mittel
zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den
Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt.
Billerbeck erhielt dabei anhand eines Verteilungsschlüssels (50 % Einwohner /
50 % Fläche) rund 58.000 €. Genutzt wurden diese Mittel für die Errichtung
der PV-Anlage an der Ludgeri-Grundschule und für Green-IT (Homeoffice,
Konferenztechnik usw.).
Die o.g.
Richtlinie wird nun fortgeführt und der Stadt erneut ca. 58.000 € zugeteilt.
Für die Bereitstellung der Mittel sind bis zum 30.11.2022 entsprechende Anträge
zu stellen. Die Mittel können zur Verringerung/Deckung des kommunalen
Eigenanteils im Rahmen bestehender Förderprogramme von progres.NRW, als
investive Maßnahmen für mehr Klimaschutz oder für kommunale
Bürgerförderprogramme genutzt werden.
Verwaltungsseitig
wurde ein Vorschlag für die Mittelverwendung erarbeitet, der u.a. Investitionen
berücksichtigen, die demnächst zu tätigen sind und somit den Haushalt zu
entlasten. Hierüber wurde der UA in seiner Sitzung am 20.09.2022 bereits
informiert:
1.
Flüchtlinge
und Hausmeister
Aufgrund der Flüchtlingskrise muss in Sachen
Unterkünfte und Personal aufgestockt werden. Zur Ausstattung gehört hier auch
die Mobilität der Hausmeister (Möbeltransporte usw.). Vorgeschlagen wird
insofern ein Vivaro-E o.ä. wie bei der Kläranlage anzuschaffen. Angedacht ist,
die Anschaffung über progres.NRW zu fördern und Mittel aus der
Billigkeitsrichtlinie für die Deckung des Eigenanteils zu verwenden:
Die Kosten liegen bei ca. 40.000 €.
40 % Förderung Progress NRW
60 % Eigenanteil über Billigkeit = ca. 24.000 €
2.
Ersatzbeschaffung
Bauhof
In der Sitzung des HFA am 05.04.2022 wurde der
Jahresbericht des Bauhofes vorgestellt. In diesem Zuge wurde auch eine
Übersicht des Fuhrparks bereitgestellt. In 2023 steht die Ersatzbeschaffung
eines Piaggio Pfau aus dem Jahr 2007 auf der Agenda. Entsprechende Mittel sind
im Haushalt für 2023 eingeplant. Das Fahrzeug ist abgängig. Als Ersatz wird ein
Elektro-Nutzfahrzeug ähnlich dem ARI 458 mit Koffer (https://www.ari-motors.com/elektro-kleintransporter/ari-458/kofferaufbau)
vorgeschlagen.
Die Kosten belaufen sich auf ungefähr 30.000 €. Ähnlich
wie zuvor, soll auch hier die Förderung über progres.NRW genutzt und die
Eigenmittel über die Billigkeitsrichtlinie gedeckt werden.
40 % Förderung über progres.NRW
60 % Eigenanteil über Billigkeit = ca. 18.000 €
3. E-Mobilität der Verwaltung:
Für eine
umweltschonende Mitarbeitermobilität der Stadtverwaltung im Kleinen sollen
zudem ein E-Scooter (ähnlich einem Tretroller) und ein E-Roller (ähnlich einer
Vespa) angeschafft und das vorhandene E-Bike ersetzt werden. Der Akku des
E-Bikes ist defekt und die Reparaturkosten überschreitet den Anschaffungswert
des Rades (dieses war gebraucht gekauft worden). Alle drei „Fahrzeuge“ können
in der neu errichteten Fahrradbox hinterm Rathaus geparkt und geladen werden
und sind so für Wege innerorts bequem nutzbar.
E-Roller
= 4.500 €
E-Bike = 3.000
€ 8.500 €
E-Scooter
= 1.000
€
4. LED in den Schulen
Für die
Umrüstung der noch nicht auf LED-Technik umgestellten Beleuchtung in den
Schulen (besonders in den Grundschulen) sollen ebenfalls Mittel verwendet
werden. Hier wird keine zusätzliche Förderung in Anspruch genommen.
LED
Schulen = 7.500 €
Für die Abrufung der Mittel bis zum 30.11.2022 sind im nächsten
Schritt Angebote einzuholen und ggf. Förderanträge über progres.NRW zu stellen.
Die Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2023 umgesetzt werden, bzw. der
Förderbescheid von progres.NRW bis dahin vorliegen.
Im Auftrag Im Auftrag
Rebecca Hilmer Rainer Hein Hubertus Messing
Klimaschutzmanagerin Stellv. Fachbereichsleiter Allgemeiner
Vertreter