hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
Traditionell wird in der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach
den Sommerferien durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung
des Haushaltes informiert. Dieses Jahr sind jedoch die äußeren Umstände so
unsicher bzw. es fehlen Daten des Landes, so dass der Bericht erst nach den
Oktoberferien erfolgt.
Die im Mai 2022 veröffentlichte Mai Steuerschätzung prognostiziert stark
steigende Steuereinnahmen. Hierbei wurden jedoch sämtliche Entlastungspakte,
die aufgrund des Krieges in der Ukraine und der darauffolgenden Energiekrise
verabschiedet wurden, nicht berücksichtigt. Der Städtetag ging für die Kommunen
aus damaliger Sicht schon von 4,2 Mrd. € weniger Steuereinnahmen aus. Eine
aktualisierte bzw. regionalisierte Steuerschätzung für NRW bis 2026 wurde
bisher nicht veröffentlicht. Die Orientierungsdaten sollten Ende September
endlich veröffentlicht werden. Auf Nachfrage beim Kommunalministerium und
Finanzministerium NRW von Seiten des Städte- und Gemeindebundes wurde
mitgeteilt, dass sich dieses noch weiter verschieben wird. Die nächste
Steuerschätzung steht für den Zeitraum 25.10.-27.10.2022 an. Es wird davon
ausgegangen, dass evtl. Anfang November mit den Orientierungsdaten zu rechnen
ist.
Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz wurden statt Mitte
Juli einen Monat später veröffentlicht, die Arbeitskreisrechnung sogar erst am
30. August.
Mittlerweile liegt seit dem 23. September 2022 ein Gesetzesentwurf zum
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz vor, der die pandemiebedingten
Haushaltsbelastungen bis 2023 verlängert. Die Belastungen für den Haushalt, die
durch den Ukraine-Krieg entstehen, sollen nun ebenso isoliert werden im
Haushaltsplan und im Jahresabschluss 2023. Damit werden die Belastungen als
außerordentlicher Ertrag verbucht und in späteren Jahren erst das
Jahresergebnis über die Abschreibung belasten.
Was jedoch als Ukraine Schaden anzunehmen ist, ist im Gesetzesentwurf
nicht geregelt. Dies wird in sogenannten FAQs bekanntgeben, die immer noch
fehlen.
Wenngleich die Steuerschätzungen für NRW nicht zur Verfügung stehen,
muss für Haushalt 2022 Schlüsse aus den aktuellen Entwicklungen gezogen werden.
Der jetzt vorliegende Finanzzwischenbericht beinhaltet die Prognosen zu
den wichtigen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere im Produkt 16
„allgemeine Finanzwirtschaft“, die derzeit bekannten Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie und die bisherigen direkten Aufwendungen für die Flüchtlinge.
Die Prognosen stellen für 2022 aktuell noch positive Zahlen dar. Die stark
steigenden Ausgaben und die Auswirkungen der Entlastungspakte sowie der
verschlechternden wirtschaftlichen Lage wird für Billerbeck auch drastische Auswirkungen
haben. Eine finanzielle Entlastung von Seiten des Landes ist für die Kommunen
in NRW nicht in Sicht.
Die Entwicklungen der Ergebnisse bleiben mit großen Unsicherheiten
verbunden. Mehr als 90% der städtischen Leistungen bestehen allerdings aus Pflichtaufgaben.
Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben
unterliegen. Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin davon abhängig, wie gut
Deutschland durch diese schwierigen Lagen kommt. Davon hängen die Ergebnisse
der Gewerbesteuer, der Einkommens- sowie Umsatzsteuerbeteiligung sehr stark ab.
Risiken bestehen aber auch in der Entwicklung der Asylbewerberzahlen und deren
Folgekosten, den extrem stark gestiegenen Baukosten, ausgelasteten Kapazitäten
bei den Bauunternehmen und Vermarktungsrisiken der geplanten Baugrundstücke.
Die aktuellen Finanzdaten werden in der Sitzung durch die Kämmerin
dargestellt und erläutert.
i. A. i.V.
Marion Lammers Hubertus Messing
Kämmerin allgem.
Vertreter