Betreff
Finanzzwischenbericht;
hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0618/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Traditionell wird in der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes informiert. Dieses Jahr sind jedoch die äußeren Umstände so unsicher bzw. es fehlen Daten des Landes, so dass der Bericht erst nach den Oktoberferien erfolgt.

 

Die im Mai 2022 veröffentlichte Mai Steuerschätzung prognostiziert stark steigende Steuereinnahmen. Hierbei wurden jedoch sämtliche Entlastungspakte, die aufgrund des Krieges in der Ukraine und der darauffolgenden Energiekrise verabschiedet wurden, nicht berücksichtigt. Der Städtetag ging für die Kommunen aus damaliger Sicht schon von 4,2 Mrd. € weniger Steuereinnahmen aus. Eine aktualisierte bzw. regionalisierte Steuerschätzung für NRW bis 2026 wurde bisher nicht veröffentlicht. Die Orientierungsdaten sollten Ende September endlich veröffentlicht werden. Auf Nachfrage beim Kommunalministerium und Finanzministerium NRW von Seiten des Städte- und Gemeindebundes wurde mitgeteilt, dass sich dieses noch weiter verschieben wird. Die nächste Steuerschätzung steht für den Zeitraum 25.10.-27.10.2022 an. Es wird davon ausgegangen, dass evtl. Anfang November mit den Orientierungsdaten zu rechnen ist.

 

Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz wurden statt Mitte Juli einen Monat später veröffentlicht, die Arbeitskreisrechnung sogar erst am 30. August.

Mittlerweile liegt seit dem 23. September 2022 ein Gesetzesentwurf zum NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz vor, der die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen bis 2023 verlängert. Die Belastungen für den Haushalt, die durch den Ukraine-Krieg entstehen, sollen nun ebenso isoliert werden im Haushaltsplan und im Jahresabschluss 2023. Damit werden die Belastungen als außerordentlicher Ertrag verbucht und in späteren Jahren erst das Jahresergebnis über die Abschreibung belasten.

 

Was jedoch als Ukraine Schaden anzunehmen ist, ist im Gesetzesentwurf nicht geregelt. Dies wird in sogenannten FAQs bekanntgeben, die immer noch fehlen.

 

Wenngleich die Steuerschätzungen für NRW nicht zur Verfügung stehen, muss für Haushalt 2022 Schlüsse aus den aktuellen Entwicklungen gezogen werden.

 

Der jetzt vorliegende Finanzzwischenbericht beinhaltet die Prognosen zu den wichtigen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere im Produkt 16 „allgemeine Finanzwirtschaft“, die derzeit bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die bisherigen direkten Aufwendungen für die Flüchtlinge. Die Prognosen stellen für 2022 aktuell noch positive Zahlen dar. Die stark steigenden Ausgaben und die Auswirkungen der Entlastungspakte sowie der verschlechternden wirtschaftlichen Lage wird für Billerbeck auch drastische Auswirkungen haben. Eine finanzielle Entlastung von Seiten des Landes ist für die Kommunen in NRW nicht in Sicht.

 

Die Entwicklungen der Ergebnisse bleiben mit großen Unsicherheiten verbunden. Mehr als 90% der städtischen Leistungen bestehen allerdings aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegen. Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin davon abhängig, wie gut Deutschland durch diese schwierigen Lagen kommt. Davon hängen die Ergebnisse der Gewerbesteuer, der Einkommens- sowie Umsatzsteuerbeteiligung sehr stark ab. Risiken bestehen aber auch in der Entwicklung der Asylbewerberzahlen und deren Folgekosten, den extrem stark gestiegenen Baukosten, ausgelasteten Kapazitäten bei den Bauunternehmen und Vermarktungsrisiken der geplanten Baugrundstücke.

 

Die aktuellen Finanzdaten werden in der Sitzung durch die Kämmerin dargestellt und erläutert.

 

i. A.                                                                                                      i.V.

 

 

 

Marion Lammers                                                                            Hubertus Messing

Kämmerin                                                                                         allgem. Vertreter

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: