Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die vorliegende Dokumentation mit Handlungsempfehlungen und Maßnahmenkatalog wird als Grundlage für zukünftige Smart-City-Projekte beschlossen und die Verwaltung beauftragt, Smart-City-Maßnahmen in der Reihenfolge der Priorisierung konkret auf Machbarkeit und gegebenenfalls Fördermöglichkeiten zu überprüfen.
Sachverhalt:
Bereits seit 2019 befasst sich die Verwaltung mit dem Themenkomplex Smart
City. Im Mittelpunkt des Themas stand von Anfang an die Etablierung smarter
Technologien nicht als Selbstzweck, sondern als Mehrwert für die Bewohnerinnen
und Bewohner unserer Stadt. Die Arbeit an dem Thema mündete im Jahr 2021
zunächst in einem Förderantrag auf Bundesebene (Förderprogramm „Modellprojekte
Smart Cities“ des BMI), der allerdings nicht erfolgreich war. Die hierfür
erarbeiteten Maßnahmenvorschläge sollten im Rahmen des Förderprojekts in einem
partizipativen Prozess mit Bürgerinnen und Bürgern erläutert, bewertet und zu
einer Smart-City-Strategie weiterentwickelt werden.
Parallel wurde auf interkommunaler Ebene die Digitalisierungsstrategie
„Kreis Coesfeld 12.0“ erarbeitet, die neben der reinen
(Verwaltungs-)Digitalisierung ebenfalls Smart-City-Ansätze verfolgt.
Nach dem negativen Ausgang der Bewerbung um Fördermittel wurde
verwaltungsseitig beschlossen, den partizipativen Prozess dennoch
durchzuführen, um zu überprüfen, ob die entwickelten Maßnahmen auch aus Sicht
der Bürgerinnen und Bürger passgenau für Billerbeck sind.
Die Ergebnisse der in der ersten Jahreshälfte 2022 durchgeführten
Workshops sind in die vorliegende Dokumentation („Billerbeck auf dem Weg zu
einer smarten Stadt“, nur im Ratsinfosystem), die Handlungsempfehlungen und den
priorisierten Maßnahmenkatalog eingeflossen.
Weitere Ausführungen zum gesamten Prozess erfolgen in der Sitzung durch
Frau Marks vom Netzwerk Innenstadt, die die Stadt Billerbeck von Anfang an auf
dem Weg zur smarten Stadt begleitet haben.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die vorliegende Dokumentation mit
Handlungsempfehlungen und Maßnahmenkatalog als Grundlage für weiteres Handeln
zu beschließen. Zugleich sollte die Verwaltung beauftragt werden, die einzelnen
Maßnahmen konkret auf Machbarkeit und etwaige Fördermöglichkeiten zu
untersuchen. Dazu gehört auch die Kontrolle, inwieweit vergleichbare Ansätze
auf interkommunaler Ebene umgesetzt werden sollen, um die Schaffung von Doppelstrukturen
zu vermeiden und etwaige Synergien zu heben. Die Umsetzung einzelner Projekte
aus dem Gesamtkatalog wäre dann, auch hinsichtlich der Zurverfügungstellung von
Haushaltsmitteln, gegebenenfalls Bestandteil künftiger Beschlüsse.
Im Auftrag Im Auftrag In Vertretung
Axel Kuhlmann Stefan Holthausen Hubertus Messing
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Dokumentation,
Handlungsempfehlungen und Maßnahmenkatalog „Billerbeck auf dem Weg zu einer
smarten Stadt“ – nur im Ratsinfosystem