Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die in der Matrix erarbeiteten Entwicklungsziele und Schwerpunkte werden beschlossen. Im Laufe des Prozesses können Anpassungen vorgenommen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Entwicklungsziele einen Bebauungsplanentwurf vorzubereiten und zur Beratung vorzulegen.
Sachverhalt:
Als Ergebnis der letzten Sitzung wurden die Entwicklungsziele und
Vorgaben für das Grundstück beraten. Die Ergebnisse sind in der Anlage noch
einmal beigefügt.
Die Systematik der Matrix enthält übergeordnet die Entwicklungsziele und
Vorgaben, welche einer Konzeptentwicklung zu Grunde liegen müssen. Bei der
Bewertung dieser Konzepte werden die Schwerpunkte und ihre Gewichtung zu Grunde
gelegt. Die Schwerpunkte sind ebenfalls diskutiert und ausgearbeitet worden.
Nunmehr fehlt noch eine Gewichtung. In der Gesamtbewertung können 100 Punkte
erreicht werden. Im Verwaltungsvorschlag sind die Schwerpunkte Architektur und
Städtebau mit jeweils maximal 40 Punkten und der Schwerpunkt
Klimafolgenanpassung mit 14 und Nachhaltigkeit mit 6 Punkten grün dargestellt
und dienen als Diskussionsgrundlage. Die jeweiligen Unterpunkte sind ebenfalls
mit einer Gesamtpunktzahl bewertet worden, welche in Summe den maximalen
Punktwert der Schwerpunkte bildet. Die Punktevergabe wird mit Hilfe der
Bewertungskriterien vorgenommen.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens kann es sein, dass sich z.B. aufgrund
neuer Informationen noch einmal Änderungen oder Ergänzungen ergeben. Für ein
Fachbüro, welches mit der Betreuung eines Auswahlverfahrens betreut wird, sind
diese politisch beschlossenen Prioritäten jedoch eine wesentliche Grundlage.
Ggfls. kommen von dort auch noch Empfehlungen, die später noch aufgenommen
werden.
Bei der Bewertung von Konzepten im Bestand wird vorgeschlagen zur
Vereinfachung keine Punktvergabe vorzunehmen, sondern nach den
Qualitätskriterien ein Ranking vorzunehmen.
Die Entwicklungsziele sollen im Weiteren als Grundlage für die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes dienen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist
zudem zu beraten ob das Grundstück veräußert wird oder nicht. Aus den
Beratungsergebnissen dort ergibt sich ob die Matrix für die Bewertung von
Konzepten im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens oder für eine eigene
Entwurfsauswahl als Grundlage dienen kann.
In der Zwischenzeit sind die Grundlagenermittlungen für die Bebaubarkeit
des Grundstückes weitestgehend abgeschlossen. Sowohl die Artenschutzprüfung,
als auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung haben keine Hinweise auf eine mögliche
Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände oder erhebliche
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele ergeben.
Bezüglich des Baugrundes ist davon auszugehen, dass die Lasten eines
Hochbaus am besten über eine Tiefgründung in den Untergrund abgeführt werden.
Bauwerksspezifische Bodenuntersuchungen werden bei konkret vorliegenden
Planungen dringend empfohlen.
Zudem sind alle Versorgungsunternehmen gebeten worden ihre vorhandenen
Leitungstrassen anzugeben. Diese werden auch im Bebauungsplan nachrichtlich
eingetragen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist zudem eine
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Hier kann auch eine inhaltlich
weitergehende Erörterung stattfinden, die über das eigentliche Planungsrecht
hinausgeht.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Matrix