Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Errichtungsbeschluss einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel gefasst und diesen Beschluss zwischenzeitlich der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. Die Beschlussvorlage der Stadt Münster inklusive der antragsbegründenden Daten kann im Ratsinformationssystem der Stadt Münster unter
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050250
eingesehen
werden.
In dem bisherigen Verfahren wurde der Bezirksregierung bereits
mehrfach und an verschiedenen Stellen die Bedrohung für unsere Gesamtschule
durch eine Gesamtschule am Standort Münster-Roxel deutlich gemacht.
Aufgrund der Vorlage des Errichtungsbeschlusses zur
Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird der Gemeinde Havixbeck mit
Schreiben vom 21.09.2022 nun erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
(Anlage 2).
Da der Ausgang des Verfahrens existenzielle Bedeutung für die
Anne-Frank-Gesamtschule in der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck hat,
soll die abzugebende Stellungnahme des Schulträgers (Anlage 1) durch einen
Ratsbeschluss der
Gemeinde Havixbeck unterstützt werden.
Um diesen Ratsbeschluss realisieren zu können, wurde seitens der
Gemeinde Havixbeck bei der Bezirksregierung die Verlängerung
der zunächst bis zum 14.10.2022 gesetzten Frist bis zur Ratssitzung beantragt.
Diesem Antrag konnte nur teilweise entsprochen und eine Fristverlängerung bis
zum 31.10.2022 eingeräumt werden. Dies macht eine Eilentscheidung des Haupt-
und Finanzausschusses mit nachträglicher Genehmigung durch den Gemeinderat
notwendig.
Die Stellungnahme wurden zwischen der Stadt Billerbeck und der
Gemeinde Havixbeck als Schulträger abgestimmt. In der Sitzung erfolgen weitere mündliche Ausführungen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die beigefügte Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
I.V.
Hubertus Messing
Allgemeiner Vertreter
Anlagen:
Anlage 1 –
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck inkl. Anlagen
Anlage 2 –
Stellungnahmeersuchen der BezReg Münster vom 21.09.2022