hier: Erstellung eines Baulücken- und Leerstandskataster
Sachverhalt:
Der Antrag wurde
vom Rat zur Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen. Er
ist nochmals als Anlage beigefügt.
Als Information
für die Beratung ist verwaltungsseitig Folgendes auszuführen. Bereits in der
Vergangenheit wurde über die Einführung eines Baulückenkatasters beraten.
Zuletzt fand es Erwähnung im Zusammenhang mit der Stellungnahme zum
Regionalplanentwurf Münsterland im Mai 2011. Dort wurde im Zusammenhang mit der
Zielsetzung eines kommunalen Flächenmonitoring zu bedenken gegeben, dass zwar
das Ziel der Innenverdichtung grundsätzlich sinnvoll sei und daher die Stadt
Billerbeck durch Bauleitplanung umfangreiche Hinterlandbebauung ermöglicht
habe, der Zielsetzung einer Baulückenerhebung jedoch ein konkreter
Umsetzungsansatz fehle. Ein unnötiger Verwaltungsaufwand sollte vermieden
werden.
Ein reines
Baulückenkataster selbst ist ein rein administratives Instrument, gleich einer
Bestandsaufnahme mit fortlaufender Pflege. Eine Bebauung der Baulücken erfolgt
daraus nicht direkt. Verbunden wird durch die Kennzeichnung in einer öffentlich
zugänglichen Karte die Hoffnung, dass durch diese Identifizierung und dem Druck
der Nachfrage eine Bebauung erfolgt. Diese Hoffnung setzt voraus, dass eine
Bebauung bisher nicht stattgefunden hat, weil die Eigentümer nicht wissen das
sie über ein bebaubares Grundstück verfügen oder sich damit bisher nicht
beschäftigen wollten. Aus der
Verwaltungserfahrung im Rahmen unzähliger Gespräche mit Grundstückseigentümern
ist festzustellen, dass die Eigentümer solcher Baulücken Kenntnisse darüber
haben. Sie werden nicht bebaut, da sie entweder für die nachfolgenden
Generationen als Bauland bereitgehalten werden sollen oder schlicht als
Geldanlage und/oder für eine großzügige Gartennutzung dienen.
Der Antrag würde
folgenden Arbeitsaufwand erfordern.
Ø
Ermittlung
und Kennzeichnung der Baulücken in einer Plangrundlage
Ø
Ermittlung
und Darstellung des dort geltenden Baurechts
Ø
Ermittlung
der Eigentümer
Ø
Anschreiben
aller Eigentümer mit der Bitte um Rückmeldung.
Ø
Ggfls.
beratende Gespräche mit den Eigentümern.
Momentan stehen
im Fachbereich Planen und Bauen für eine solche Aufgabe keine ausreichenden
personellen Kapazitäten zur Verfügung.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion
Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Rat der Stadt Billerbeck am 27.09.2022, TOP 18 ö.S.
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Antrag der
CDU-Fraktion vom 30.08.2022