a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i.
H. v. 96.200,33 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die
in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem
Jahr 2019 - 2021 anteilig in Höhe von 59.000 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf
22,00 € und für 1.100 l-Papiercontainer auf 39,00 € festgesetzt
e) Die
14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für
das Jahr 2021 mit einem Überschuss von 96.200,33 € ab. Durch die in 2021 stark
gestiegenen Verwertungserlöse für insbesondere Papier und Elektroschrott,
konnte dieser seinerzeit nicht vorhersehbare Überschuss dem Sonderposten
gutgeschrieben werden. Seinerzeit wurde der Verwertungserlös für Papier in Abstimmung
mit den Wirtschaftsbetrieben und allen Kommunen im Kreis Coesfeld mit 45 €/t
kalkuliert. Erzielt wurde letztlich ein Durchschnittserlös je t von 159 € in
2021.
Für das Jahr 2023 wurden die Gesamtkosten nach den vorliegenden Kosten
neu kalkuliert.
Gegenüber dem Jahr 2022 steigen die Kosten insgesamt um 12,18 % bzw.
95.900 €.
Insbesondere fallen hier die energieintensiven Bereiche wie die Sammlung
und der Transport durch den Entsorger sowie die Behandlung und Verwertung des
Abfalls durch den Kreis Coesfeld ins Gewicht. Hier wurden seitens des
beauftragten Entsorgungsunternehmens über die Wirtschaftsbetriebe sowie durch
den Kreis Coesfeld
Preiserhöhungen ab 2023 geltend gemacht. Die Einzelpositionen sind der
Anlage 2, Seite 1, der Gebührenkalkulation 2023 zu entnehmen.
Im Gegenzug
zu den stark gestiegenen Kosten der Abfallbeseitigung für das kommende Jahr,
können auf der Einnahmenseite die kalkulierten Mehrausgaben durch die bereits
in 2021 gestiegenen Erlöse aus der Altpapierverwertung aufgefangen werden. Wie
die weitere Entwicklung des Altpapierpreises sich darstellt, kann aufgrund der
Wirtschaftslage und Energiekrise schwer eingeschätzt werden. Abhängig sind die
tatsächlichen Erlöse vom Weltmarkt. Für 2022 wurde ein Altpapiererlös von 80
€/t einkalkuliert, tatsächlich liegt der erzielte Erlös bis September 2022 bei
durchschnittlich 202 €/t. Da jedoch aktuell der Altpapierpreis aufgrund von
Stillständen und Existenzbedrohungen bei Papierfabriken wegen massiv
gestiegener Energiekosten sinkt, wird für 2023 ein Erlös von 140 €/t
kalkuliert.
Die vor der
Verteilung der Kosten auf die Nutzer kalkulierten Einnahmen steigen somit
gegenüber der Kalkulation 2022 um 84.200 €.
Ebenfalls
ist eine Entnahme aus dem Sonderposten aus dem Jahr 2019 und 2020 sowie teilweise
2021 i. H. v. 59.000 € verplant. Dem Sonderposten stehen dann noch für die
Folgejahre insgesamt rund 56.500 € zum Ausgleich zur Verfügung.
Unter
Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die
Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 654.600 € (siehe auch Seite 2 der
Gebührenkalkulation 2023). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres
betrugen diese Aufwendungen 642.900 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch
eine gestiegene Anzahl an aufgestellten Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die
Gebühren für die Abfallgefäße gegenüber dem Jahr 2022 gleichbleiben können.
Für eine
Satzungsänderung sorgt jedoch eine Preiserhöhung für die Lieferung, Umtausch
und Abzug von Müllgefäßen. Hier muss zunächst die Gebühr für Lieferung und
Umtausch von Abfallgefäßen bis 240 l von bislang 19,00 € auf 22,00 € angehoben
werden und für die 1.100 l-Papiercontainer von 36,00 € auf 39,00 €. Da diese
Kosten verursachergerecht weitergegeben werden müssen, ist eine
Gebührenerhöhung unumgänglich.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
1)
Abschluss
2021, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2)
Gebührenkalkulation
2023
3)
Abfallgebührensatzung,
13. Änderungsfassung mit markierten Änderungen
4)
14.
Änderungssatzung Abfallgebühren, Entwurf