Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 96.200,33 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

 

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2019 - 2021 anteilig in Höhe von 59.000 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

d)    Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf 22,00 € und für 1.100 l-Papiercontainer auf 39,00 € festgesetzt

 

e)    Die 14. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für das Jahr 2021 mit einem Überschuss von 96.200,33 € ab. Durch die in 2021 stark gestiegenen Verwertungserlöse für insbesondere Papier und Elektroschrott, konnte dieser seinerzeit nicht vorhersehbare Überschuss dem Sonderposten gutgeschrieben werden. Seinerzeit wurde der Verwertungserlös für Papier in Abstimmung mit den Wirtschaftsbetrieben und allen Kommunen im Kreis Coesfeld mit 45 €/t kalkuliert. Erzielt wurde letztlich ein Durchschnittserlös je t von 159 € in 2021.

 

Für das Jahr 2023 wurden die Gesamtkosten nach den vorliegenden Kosten neu kalkuliert.

Gegenüber dem Jahr 2022 steigen die Kosten insgesamt um 12,18 % bzw. 95.900 €.

Insbesondere fallen hier die energieintensiven Bereiche wie die Sammlung und der Transport durch den Entsorger sowie die Behandlung und Verwertung des Abfalls durch den Kreis Coesfeld ins Gewicht. Hier wurden seitens des beauftragten Entsorgungsunternehmens über die Wirtschaftsbetriebe sowie durch den Kreis Coesfeld

Preiserhöhungen ab 2023 geltend gemacht. Die Einzelpositionen sind der Anlage 2, Seite 1, der Gebührenkalkulation 2023 zu entnehmen. 

 

Im Gegenzug zu den stark gestiegenen Kosten der Abfallbeseitigung für das kommende Jahr, können auf der Einnahmenseite die kalkulierten Mehrausgaben durch die bereits in 2021 gestiegenen Erlöse aus der Altpapierverwertung aufgefangen werden. Wie die weitere Entwicklung des Altpapierpreises sich darstellt, kann aufgrund der Wirtschaftslage und Energiekrise schwer eingeschätzt werden. Abhängig sind die tatsächlichen Erlöse vom Weltmarkt. Für 2022 wurde ein Altpapiererlös von 80 €/t einkalkuliert, tatsächlich liegt der erzielte Erlös bis September 2022 bei durchschnittlich 202 €/t. Da jedoch aktuell der Altpapierpreis aufgrund von Stillständen und Existenzbedrohungen bei Papierfabriken wegen massiv gestiegener Energiekosten sinkt, wird für 2023 ein Erlös von 140 €/t kalkuliert.

 

Die vor der Verteilung der Kosten auf die Nutzer kalkulierten Einnahmen steigen somit gegenüber der Kalkulation 2022 um 84.200 €.

Ebenfalls ist eine Entnahme aus dem Sonderposten aus dem Jahr 2019 und 2020 sowie teilweise 2021 i. H. v. 59.000 € verplant. Dem Sonderposten stehen dann noch für die Folgejahre insgesamt rund 56.500 € zum Ausgleich zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 654.600 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2023). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 642.900 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellten Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die Gebühren für die Abfallgefäße gegenüber dem Jahr 2022 gleichbleiben können.

 

Für eine Satzungsänderung sorgt jedoch eine Preiserhöhung für die Lieferung, Umtausch und Abzug von Müllgefäßen. Hier muss zunächst die Gebühr für Lieferung und Umtausch von Abfallgefäßen bis 240 l von bislang 19,00 € auf 22,00 € angehoben werden und für die 1.100 l-Papiercontainer von 36,00 € auf 39,00 €. Da diese Kosten verursachergerecht weitergegeben werden müssen, ist eine Gebührenerhöhung unumgänglich.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

i. A.                                        i. A.                                       

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen:

1)      Abschluss 2021, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)      Gebührenkalkulation 2023

3)      Abfallgebührensatzung, 13. Änderungsfassung mit markierten Änderungen

4)      14. Änderungssatzung Abfallgebühren, Entwurf