21. Änderungssatzung
a) Die
der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2021 wird
zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung von 690,13
€ wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.
b) Die
Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der
Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,70 € festgesetzt.
c) Die
21. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2021 schließt mit
einer Unterdeckung von 690,13 € ab. Die Unterdeckung wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen. Grund für die Unterdeckung waren die für den
Winter 2020/2021 hohen Winterdienstkosten.
Dem Sonderposten stehen aktuell aus der Nachkalkulation 2020 noch rund
1.300 € zur Verfügung. Aufgrund einer Preisanpassung für gestiegene
Energiekosten in der Verwertung des Straßenkehrichts in 2022 wird dieser noch
bestehende Überschuss zum größten Teil für die Nachkalkulation 2022 beansprucht
werden. Für 2023 wird somit zunächst keine Entnahme eingeplant.
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
Die Kosten
für die Reinigung sind derzeit noch stabil geblieben. Gestiegen sind jedoch die
Kosten für die Entsorgung des Straßenkehrichts aufgrund gestiegener
Energiekosten. Hier werden Mehrkosten für 2023 in Höhe von +1.700 € verplant.
Der Ansatz für den Winterdienst wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten
der vergangenen Winter angepasst (-200 €). Mehrkosten ergeben sich auch
aufgrund gestiegener Personalkosten (+100 €).
Die
umzulegenden Kosten für 2023 betragen insgesamt 33.200 € (2021 = 31.800 €).
Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2023 eine Erhöhung des Gebührensatzes je
Frontmeter um 0,07 € auf 1,70 €.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A. i.
A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Abschluss 2021,
Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)
Gebührenbedarfsberechnung
2023, Straßenreinigung (Anlage 2)
Entwurf 21. Änderungssatzung,
Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung (Anlage 3)