Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Straßenreinigung und Änderung der Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck vom 24.12.1993;
21. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0636/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)         Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Unterdeckung von 690,13 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen.

 

b)         Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,70 € festgesetzt.

 

c)         Die 21. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2021 schließt mit einer Unterdeckung von 690,13 € ab. Die Unterdeckung wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich entnommen. Grund für die Unterdeckung waren die für den Winter 2020/2021 hohen Winterdienstkosten.

 

Dem Sonderposten stehen aktuell aus der Nachkalkulation 2020 noch rund 1.300 € zur Verfügung. Aufgrund einer Preisanpassung für gestiegene Energiekosten in der Verwertung des Straßenkehrichts in 2022 wird dieser noch bestehende Überschuss zum größten Teil für die Nachkalkulation 2022 beansprucht werden. Für 2023 wird somit zunächst keine Entnahme eingeplant.

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.

 

Die Kosten für die Reinigung sind derzeit noch stabil geblieben. Gestiegen sind jedoch die Kosten für die Entsorgung des Straßenkehrichts aufgrund gestiegener Energiekosten. Hier werden Mehrkosten für 2023 in Höhe von +1.700 € verplant. Der Ansatz für den Winterdienst wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen Winter angepasst (-200 €). Mehrkosten ergeben sich auch aufgrund gestiegener Personalkosten (+100 €).

 

Die umzulegenden Kosten für 2023 betragen insgesamt 33.200 € (2021 = 31.800 €). Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2023 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,07 € auf 1,70 €.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.                                        i. A.                                       

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen:

Abschluss 2021, Produkt 12040 Straßenreinigung (Anlage 1)

Gebührenbedarfsberechnung 2023, Straßenreinigung (Anlage 2)

Entwurf 21. Änderungssatzung, Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung (Anlage 3)