5. Änderungssatzung
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen
2021 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandenen einzelnen
Unter- bzw. Überdeckungen werden dem bilanziellen Sonderposten für
Gebührenausgleich entnommen bzw. gutgeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Unter- bzw.
Überdeckungen aus den Jahren 2021 i. H. v. insgesamt 1.957,99 € in der
Gebührenbedarfsberechnung 2023 berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2023 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die 5. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Umlagegebühren für die Gewässerunterhaltung für
das Jahr 2021 (Anlage 1) schließt mit einer Unterdeckung von insgesamt 1.957,99
€ ab. Diese Unterdeckung bzw. Überdeckung bei einzelnen Verbänden wurde dem
Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen bzw. zugeschrieben.
Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2022, den
aktuellen befestigten und unbefestigten Flächen sowie der Personalkosten und
der Verrechnung der Über- und Unterdeckung aus der Nachkalkulation 2021 wurden
die Umlagekosten für das Jahr 2023 neu kalkuliert (Anlage 2). Wie aus der
beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen der
Gebührensätze:
|
2022 |
2023 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
befestigte |
unbefestigte |
befestigte |
unbefestigte |
|
Gebührensatz in € je m² |
Gebührensatz in € je m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,04020 |
0,00012 |
0,03731 |
0,00011 |
Münstersche Aa |
0,03100 |
0,00009 |
0,04686 |
0,00014 |
Obere Berkel |
0,00864 |
0,00008 |
0,00869 |
0,00008 |
Obere Stever |
0,02932 |
0,00021 |
0,02704 |
0,00019 |
Steinfurter Aa Coesfeld |
0,00807 |
0,00003 |
0,01342 |
0,00005 |
Steinfurter Aa Steinfurt |
0,01605 |
0,00015 |
0,01587 |
0,00015 |
Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der
Gebührensätze ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 5.
Änderungssatzung für das Jahr 2023 anzupassen.
i. A. i. A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nachkalkulation-Abschluss
WaBoV 2021 (Anlage 1)
Kalkulation WaBoV Gebühren 2023 (Anlage 2)
Satzung zur Umlage der Kosten zur Gewässerunterhaltung 2022, 4.
Änderungsfassung mit markierten Änderungen (Anlage 3)
Entwurf 5. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der
Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW 2023 (Anlage 4)