Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff. werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2023 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.09.2022 erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind zwei Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 10.11.2022 und 01.12.2022.

 

Ende Oktober wurde auf Bundesebene die Herbst-Steuerschätzung veröffentlicht ohne Berücksichtigung von Steuergesetzen, die noch vorläufig sind. Damit waren diese bereits bei Verkündigung Makulatur. Jedes Entlastungspaket auf Bundesebene mindert die Gemeindeanteile der Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung, sowie die Verbundmasse der kommenden Gemeindefinanzierungsgesetze. 

Am 22. November wurde mit großer Verspätung der Orientierungsdatenerlass bekanntgeben. Dieser basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Arbeitskreisrechnung „Steuerschätzungen“ aus Oktober 2022.

Gegenüber der im Herbst bekanntgegeben Steuerschätzung enthalten die Orientierungsdaten des Landes allerdings Abschläge aufgrund der negativen steuerlichen Auswirkungen der Entlastungspakte I-III auf die jeweiligen staatlichen Ebenen. Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2022 und das Inflationsausgleichsgesetz auf Basis des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens wurde im Erlass ebenso berücksichtigt.


Die Minderungen der Verbundmasse als Folge der Entlastungspakete werden nach ersten noch zu bestätigenden Berechnungen im Jahr 2024 bei 460 Mio. € und im Jahr 2025 bei ca. 790 Mio. € liegen. Auf Basis des Erlasses wurden nun in der Änderungsliste die auf eigenen Ermittlungen (mangels Daten des Landes) basierende Steuerschätzungen angepasst.

Orientierungsdaten in %

 

2023

2024

2025

2026

Gemeindeanteile EST

5,5

4,4

6,4

5

Gemeindeanteil UST

1,6

5,1

3,2

2

 

Der Städte und Gemeindebund empfiehlt ausdrücklich aufgrund der „gesamtwirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Risiken“ eine „vorsichtige Haushaltsplanung“. Diese Daten liefern Durchschnittswerte für Kommunen, so dass sie nur Anhaltspunkte für die Finanzplanung sein können. Jede Kommune sei verpflichtet, „unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten“ ihre Steuern zu planen.

 

Aus diesem Grund bleibt der Ansatz für die Gewerbesteuer auf den Vorauszahlungsbasiswerten (mit leichten Steigerungen für die Folgejahre) für 2023. Im Prognosespiegel der NRW.Bank November 2022 wird veröffentlicht, dass angesichts der Energiekrise und der Rezessionsängste Firmen ihre Geschäftslage schlechter erwarten. Die Wirtschaftsleistung ist im dritten Quartal erneut um 2,8% zum Vorquartal gesunken.

 

 

Änderungen des NKF-COVID-19-Isolationsgesetzes:

Mit Schreiben vom 05.09.2022 wurde von Frau Ministerin Scharrenbach mitgeteilt, dass in den Haushaltsjahren 2023 bis 2025 Corona bedingte Haushaltsbelastungen und Belastungen durch den Krieg in der Ukraine isoliert werden sollten. Die Bilanzierungshilfe sollte ab 2027 statt bisher 2025 abgeschrieben werden.

Der Gesetzesentwurf mit Datum 21.09.2022 weicht von dem Schreiben ab. Nunmehr soll lediglich das NKF-CIG bis 2023 verlängert werden. Das neue Gesetz „NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF-CUIG) enthält nun folgende Regelungen:

 

a)       Coronabedingte Haushaltsbelastungen sind nur noch in 2023 zu prognostizieren, nicht mehr in der mittelfristigen Finanzplanung;

b)      Isolierung von Haushaltsbelastungen des Krieges in der Ukraine in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023;

c)       In den Haushaltsplanungen 2023 und der mittelfristigen Planung ist die Summe der infolge des Krieges gegen die Ukraine zu prognostizieren und als

außerordentlicher Ertrag wie die Corona veranlassten Schäden zu buchen;

d)      Abschreibung der corona- und kriegsbedingten Bilanzierungshilfe ab 2026

oder alternativ die Ausbuchung gegen das Eigenkapital.

 

 

Durch diese Maßnahmen wird die Handlungsfähigkeit der Kommunen zwar gesichert, auch wenn es fraglich ist, ob die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung so eingehalten werden. Jetzige Aufwendungen haushaltsrechtlich auszubuchen widerspricht dem Ziel der Generationengerechtigkeit. Mit dem NKF-CUIG verlagert das Land NRW erneut fiskalische Probleme in die Zukunft und zeigt als einzige Lösungsmöglichkeit die Isolierung der Schäden auf. Aus Sicht der Kommunen sind nachhaltige Lösungen, die eine zusätzliche finanzielle Ausstattung der Kommunen gewährleisten, zwingend notwendig.

Die angekündigte FAQ-Liste, woraus sich eine Liste der möglichen anzusetzenden Schäden ergibt, wird es nicht geben. Auch steht es den Kommunen frei, wie die Nebenrechnung für beide „Schäden“ dargestellt wird.

 

Die sich in den letzten Monaten ergebenen steigenden Aufwendungen infolge des Krieges, sowie die gleichzeitig hohe unsichere Wirtschafts- und Steuereinnahmeerwartung stellt die Stadt Billerbeck vor erneute Herausforderungen, obwohl die Pandemie und die „Flüchtlingssituation seit 2015“ sich noch nicht verändert hat. Seit Beginn der Corona Pandemie im Jahr 2020 sind die Steuererträge für das jeweilige Jahr nicht auf dem Niveau wie in den Zeiten davor. Nachveranlagungen für Altjahre verbessern zwar die Gewerbesteuererträge, diese sind aber absolut nicht planbar. Die Verlängerung der Abgabefristen für Gewerbesteuererklärungen seit der Corona Pandemie führt zu noch mehr Unsicherheiten bei der Planung.

Die Jahresergebnisse konnten/können zwar durch die Isolierung der Schäden noch verbessert werden, aber es fehlt die nötige Liquidität. Es ist nicht mehr alles in dem Zeitrahmen realisierbar, was angedacht bzw. gewünscht war bzw. ist. In der 10 jährigen Investitionsplanung mussten schon seit Jahren Mittel aus dem allgemeinen Haushalt vorfinanziert werden, da immer mehr Maßnahmen aufgenommen wurden, die Pflichtaufgaben der Stadt sind, aber auch viele, die „gewünscht“ waren. Aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar und realisierbar. Diese Vorfinanzierung von Investitionen kann nach den jetzigen Planungen nicht mehr gesichert werden. Bei der jetzigen (!) Haushaltsplanung sind ab dem Jahr 2025 Kassenkreditaufnahmen nötig. 

 

Die Stadt Billerbeck hat bereits 2011 entscheidende Schritte zur Haushaltskonsolidierung getroffen u.a. freiwillige Leistungen gestrichen und Erhöhung der Hebesätze über die fiktiven Hebesätze beschlossen. Steuererhöhungen sind auch für nächstes Jahr angedacht, um im Rahmen des Finanzausgleichs nicht schlechter gestellt zu werden und nicht noch mehr Liquidität zu verlieren. Aber auch die Finanzierung von Investitionen durch Verwendung von Pauschalen und Fördermitteln war eine gute Entscheidung. Kredite wurden so nicht aufgenommen, stattdessen wurden diese regelmäßig getilgt. Dank wirtschaftlich „guter“ Jahre konnte so die Ausgleichsrücklage zum Stand 01.01.2009 von 4,5 Mio. € auf einen Betrag von 19,4 Mio. € (Stand 31.12.2021) aufgebaut und somit für „schlechte“ Jahre vorgesorgt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage ist entscheidend. Denn die Ergebnisrechnung gilt solange als fiktiv ausgeglichen, wie die laufenden Defizite aus der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können, obschon bereits hier ein Eigenkapitalverzehr eintritt. Die geplanten Verluste der nächsten Jahre können so ausgeglichen werden.

 

Die extremen Steigerungen bei den Aufwendungen und Investitionen (Inflation über 10%, Baupreisinflationsrate bei 18/19%) verlangen nun auch Entscheidungen, um die Liquidität zu sichern und weiterhin auf Kreditaufnahmen zu verzichten. Wenngleich der Haushalt zu rd. 95 % aus Pflichtaufgaben besteht, können Maßnahmen verschoben werden und Standards reduziert werden, um den Haushalt 2023 „enkeltauglich“ aufzustellen.

 

In den Änderungslisten zur zweiten HFA-Sitzung sind die bisher bekannten Veränderungen einschließlich der Änderung aufgrund des Orientierungsdatenerlasses eingearbeitet worden, wobei die neuen Änderungen mit weißem Feld hervorgehoben werden.

 

In Anbetracht der aktuellen kommunalen Finanzierungssituation werden Vorschläge der Verwaltung erarbeitet, um die Liquidität zu verbessern. Diese werden schnellstmöglich im Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

i.A.

 

 

Marion Lammers                                                                                                                           Marion Dirks

Kämmerin                                                                                                                                        Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:            Sitzung des Rates am 27.09.2022, TOP 2 ö. S.

                         Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2022, TOP 1 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1. Änderungsvorschläge für den HFA am 01.12.2022 – Ergebnisplanung

2. Änderungsvorschlage für den HFA am 01.12.2022 – Finanzplanung

3. Änderungsvorschläge für den HFA am 01.12.2022 – Investitionen

4. Stellenplan

5. Nebenrechnung zum NKF-CUIG-E Corona

6. Nebenrechnung zum NKF-CUIG-E Ukraine

7. Vorschläge zur Liquiditätsverbesserung