Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Gemäß GO NRW, §§ 78 ff. werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2023 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.
Sachverhalt:
In der
Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.09.2022 erfolgte die Einbringung
des Haushaltsplanentwurfes 2023. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur
Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der
Vorberatung sind zwei Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 10.11.2022 und
01.12.2022.
Ende Oktober
wurde auf Bundesebene die Herbst-Steuerschätzung veröffentlicht ohne
Berücksichtigung von Steuergesetzen, die noch vorläufig sind. Damit waren diese
bereits bei Verkündigung Makulatur. Jedes Entlastungspaket auf Bundesebene
mindert die Gemeindeanteile der Einkommen- und Umsatzsteuerbeteiligung, sowie
die Verbundmasse der kommenden Gemeindefinanzierungsgesetze.
Am 22.
November wurde mit großer Verspätung der Orientierungsdatenerlass bekanntgeben.
Dieser basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Arbeitskreisrechnung
„Steuerschätzungen“ aus Oktober 2022.
Gegenüber der
im Herbst bekanntgegeben Steuerschätzung enthalten die Orientierungsdaten des
Landes allerdings Abschläge aufgrund der negativen steuerlichen Auswirkungen
der Entlastungspakte I-III auf die jeweiligen staatlichen Ebenen. Die
Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2022 und das Inflationsausgleichsgesetz
auf Basis des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens wurde im Erlass ebenso
berücksichtigt.
Die Minderungen der Verbundmasse als Folge der Entlastungspakete werden nach
ersten noch zu bestätigenden Berechnungen im Jahr 2024 bei 460 Mio. € und im
Jahr 2025 bei ca. 790 Mio. € liegen. Auf Basis des Erlasses wurden nun in der
Änderungsliste die auf eigenen Ermittlungen (mangels Daten des Landes)
basierende Steuerschätzungen angepasst.
Orientierungsdaten in % |
||||
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Gemeindeanteile EST |
5,5 |
4,4 |
6,4 |
5 |
Gemeindeanteil UST |
1,6 |
5,1 |
3,2 |
2 |
Der Städte
und Gemeindebund empfiehlt ausdrücklich aufgrund der „gesamtwirtschaftlichen
und sicherheitspolitischen Risiken“ eine „vorsichtige Haushaltsplanung“. Diese
Daten liefern Durchschnittswerte für Kommunen, so dass sie nur Anhaltspunkte
für die Finanzplanung sein können. Jede Kommune sei verpflichtet, „unter Berücksichtigung
der örtlichen Besonderheiten“ ihre Steuern zu planen.
Aus diesem
Grund bleibt der Ansatz für die Gewerbesteuer auf den Vorauszahlungsbasiswerten
(mit leichten Steigerungen für die Folgejahre) für 2023. Im Prognosespiegel der
NRW.Bank November 2022 wird veröffentlicht, dass angesichts der Energiekrise
und der Rezessionsängste Firmen ihre Geschäftslage schlechter erwarten. Die
Wirtschaftsleistung ist im dritten Quartal erneut um 2,8% zum Vorquartal
gesunken.
Änderungen
des NKF-COVID-19-Isolationsgesetzes:
Mit Schreiben
vom 05.09.2022 wurde von Frau Ministerin Scharrenbach mitgeteilt, dass in den
Haushaltsjahren 2023 bis 2025 Corona bedingte Haushaltsbelastungen und
Belastungen durch den Krieg in der Ukraine isoliert werden sollten. Die Bilanzierungshilfe
sollte ab 2027 statt bisher 2025 abgeschrieben werden.
Der
Gesetzesentwurf mit Datum 21.09.2022 weicht von dem Schreiben ab. Nunmehr soll
lediglich das NKF-CIG bis 2023 verlängert werden. Das neue Gesetz „NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz
(NKF-CUIG) enthält nun folgende Regelungen:
a)
Coronabedingte
Haushaltsbelastungen sind nur noch in 2023 zu prognostizieren, nicht mehr in
der mittelfristigen Finanzplanung;
b)
Isolierung
von Haushaltsbelastungen des Krieges in der Ukraine in den Jahresabschlüssen
2022 und 2023;
c)
In den
Haushaltsplanungen 2023 und der mittelfristigen Planung ist die Summe der
infolge des Krieges gegen die Ukraine zu prognostizieren und als
außerordentlicher Ertrag wie die Corona veranlassten Schäden zu buchen;
d)
Abschreibung
der corona- und kriegsbedingten Bilanzierungshilfe ab 2026
oder alternativ die Ausbuchung gegen das Eigenkapital.
Durch diese
Maßnahmen wird die Handlungsfähigkeit der Kommunen zwar gesichert, auch wenn es
fraglich ist, ob die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung so eingehalten
werden. Jetzige Aufwendungen haushaltsrechtlich auszubuchen widerspricht dem
Ziel der Generationengerechtigkeit. Mit dem NKF-CUIG verlagert das Land NRW
erneut fiskalische Probleme in die Zukunft und zeigt als einzige
Lösungsmöglichkeit die Isolierung der Schäden auf. Aus Sicht der Kommunen sind
nachhaltige Lösungen, die eine zusätzliche finanzielle Ausstattung der Kommunen
gewährleisten, zwingend notwendig.
Die
angekündigte FAQ-Liste, woraus sich eine Liste der möglichen anzusetzenden
Schäden ergibt, wird es nicht geben. Auch steht es den Kommunen frei, wie die
Nebenrechnung für beide „Schäden“ dargestellt wird.
Die sich in den
letzten Monaten ergebenen steigenden Aufwendungen infolge des Krieges, sowie
die gleichzeitig hohe unsichere Wirtschafts- und Steuereinnahmeerwartung stellt
die Stadt Billerbeck vor erneute Herausforderungen, obwohl die Pandemie und die
„Flüchtlingssituation seit 2015“ sich noch nicht verändert hat. Seit Beginn der
Corona Pandemie im Jahr 2020 sind die Steuererträge für das jeweilige Jahr
nicht auf dem Niveau wie in den Zeiten davor. Nachveranlagungen für Altjahre
verbessern zwar die Gewerbesteuererträge, diese sind aber absolut nicht
planbar. Die Verlängerung der Abgabefristen für Gewerbesteuererklärungen seit
der Corona Pandemie führt zu noch mehr Unsicherheiten bei der Planung.
Die
Jahresergebnisse konnten/können zwar durch die Isolierung der Schäden noch
verbessert werden, aber es fehlt die nötige Liquidität. Es ist nicht mehr alles
in dem Zeitrahmen realisierbar, was angedacht bzw. gewünscht war bzw. ist. In
der 10 jährigen Investitionsplanung mussten schon seit Jahren Mittel aus dem
allgemeinen Haushalt vorfinanziert werden, da immer mehr Maßnahmen aufgenommen
wurden, die Pflichtaufgaben der Stadt sind, aber auch viele, die „gewünscht“
waren. Aber nicht alles, was wünschenswert ist, ist auch finanzierbar und
realisierbar. Diese Vorfinanzierung von Investitionen kann nach den jetzigen
Planungen nicht mehr gesichert werden. Bei der jetzigen (!)
Haushaltsplanung sind ab dem Jahr 2025 Kassenkreditaufnahmen nötig.
Die Stadt
Billerbeck hat bereits 2011 entscheidende Schritte zur Haushaltskonsolidierung
getroffen u.a. freiwillige Leistungen gestrichen und Erhöhung der Hebesätze
über die fiktiven Hebesätze beschlossen. Steuererhöhungen sind auch für
nächstes Jahr angedacht, um im Rahmen des Finanzausgleichs nicht schlechter
gestellt zu werden und nicht noch mehr Liquidität zu verlieren. Aber auch die
Finanzierung von Investitionen durch Verwendung von Pauschalen und
Fördermitteln war eine gute Entscheidung. Kredite wurden so nicht aufgenommen,
stattdessen wurden diese regelmäßig getilgt. Dank wirtschaftlich „guter“ Jahre
konnte so die Ausgleichsrücklage zum Stand 01.01.2009 von 4,5 Mio. € auf einen
Betrag von 19,4 Mio. € (Stand 31.12.2021) aufgebaut und somit für „schlechte“
Jahre vorgesorgt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage
ist entscheidend. Denn die Ergebnisrechnung gilt solange als fiktiv
ausgeglichen, wie die laufenden Defizite aus der Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden können, obschon bereits hier ein
Eigenkapitalverzehr eintritt. Die geplanten Verluste der nächsten Jahre können
so ausgeglichen werden.
Die extremen Steigerungen bei den Aufwendungen und
Investitionen (Inflation über 10%, Baupreisinflationsrate bei 18/19%) verlangen
nun auch Entscheidungen, um die Liquidität zu sichern und weiterhin auf
Kreditaufnahmen zu verzichten. Wenngleich der Haushalt zu rd. 95 % aus
Pflichtaufgaben besteht, können Maßnahmen verschoben werden und Standards
reduziert werden, um den Haushalt 2023 „enkeltauglich“ aufzustellen.
In den
Änderungslisten zur zweiten HFA-Sitzung sind die bisher bekannten Veränderungen
einschließlich der Änderung aufgrund des Orientierungsdatenerlasses
eingearbeitet worden, wobei die neuen Änderungen mit weißem Feld hervorgehoben
werden.
In Anbetracht der
aktuellen kommunalen Finanzierungssituation werden Vorschläge der Verwaltung
erarbeitet, um die Liquidität zu verbessern. Diese werden schnellstmöglich im
Ratsinformationssystem eingestellt.
i.A.
Marion
Lammers Marion
Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates am 27.09.2022, TOP 2 ö. S.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.11.2022, TOP 1 ö. S.
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1. Änderungsvorschläge für den HFA am 01.12.2022 –
Ergebnisplanung
2. Änderungsvorschlage für den HFA am 01.12.2022 –
Finanzplanung
3. Änderungsvorschläge für den HFA am 01.12.2022 –
Investitionen
4. Stellenplan
5. Nebenrechnung zum NKF-CUIG-E Corona
6. Nebenrechnung zum NKF-CUIG-E Ukraine
7. Vorschläge zur Liquiditätsverbesserung