Betreff
Errichtung einer PV Anlage mit Speicher
Vorlage
AB/0295/2022
Aktenzeichen
81/he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Errichtung einer PV Anlage mit Speicher wird im Wirtschaftsplan für 2023 vorgesehen.

 


Sachverhalt:

Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Mai folgendes beschlossen:

 

 Auf der Grundlage der anliegenden Machbarkeitsstudie Photovoltaik für die Kläranlage Billerbeck wird die Variante 2 zur Förderung –sobald dies wieder möglich ist - beantragt und in 2023 umgesetzt.

Sollte eine Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher nicht möglich sein, ist die Variante 3 zu präferieren und ein entsprechender Förderantrag für Batteriespeicher zu stellen und das Projekt nach Variante 3 umzusetzen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan für 2023 vorzusehen.

 

Mit Datum vom 3. November 2022 war das Förderprogramm für PV Anlagen wieder unter Progress-NRW freigeschaltet, es wurde nunmehr unter folgender Bezeichnung geführt:

 

Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden mit/ohne Batteriespeicher i.V. mit der Billigkeitsrichtlinie.

 

Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Eigenmittel der beantragten Maßnahme über die Billigkeitsrichtlinie der Bezirksregierung Arnsberg abgedeckt werden. Dort muss vor Antragstellung im Programm Klimaschutztechnik ein separater Antrag über die selbe Maßnahme in der Billigkeitsrichtlinie gestellt werden. Auf Nachfrage wurde dies schriftlich von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg insoweit präzisiert, „dass der Eigenanteil zu 100 % über die Billigkeitsrichtlinie abgedeckt werden sollte. Einer geringen „Anfinanzierung“ würde nicht zugestimmt.“

 

Gem. den Ausführungen der Verwaltung zur HFA Sitzung am 1.12.2022 wurde diese Aussage inzwischen seitens der Bezirksregierung Arnsberg geändert. Nunmehr soll auch eine anteilige Finanzierung der Eigenmittel über die Mittel der Billigkeitsrichtlinie möglich sein, eine Förderung über Progress NRW somit über die Zulassung der Mittelverwendung aus der Billigkeitsrichtlinie zur anteiligen Finanzierung der Eigenmittel denkbar sein. Vorbehaltlich des Beschlusses des HFA, dieser entscheidet über die Mittelverwendung der Mittel der Billigkeitsrichtlinie, kann ein Förderantrag nach Progress NRW i.V. mit der Billigkeitsrichtlinie für die PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage gestellt werden. Demnach sind einerseits Mittel der Billigkeitsrichtlinie i.d.H.v. 34.000 € und eine Förderung nach Progress NRW i.d.H.v. 40 % = 72.240,- in der Wirtschaftlichkeitsberechnung den Investitionskosten abzuziehen, der Eigenanteil verringert sich somit auf 106.240,- €

 

Darüber hinaus ist gem. der neuen Förderrichtlinie eine Förderung nur dann gegeben, wenn der geplante Speicher max. 2 mal die Kapazität erreicht wie die PV Anlage an Leistung in KW peak ausgelegt ist, das wäre somit für die PV Anlage auf der Kläranlage ein max. 100 KWh großer Speicher, die Leistung der PV Anlage ist mit rd. 50 KW peak ausgelegt.

 

Insofern war die Machbarkeitsstudie anzupassen, dort war ein Speicher mit 156 KWh ausgelegt und vorgesehen. Diese angepasste Machbarkeitsstudie, ergänzt um die Variante 4 mit einem kleineren Speicher von 96 KWh ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Gem. der beigefügten Machbarkeitsstudie ist die Errichtung der PV Anlage mit einem 96 KWh großem Speicher wirtschaftlich und innerhalb von 5,1 Jahren bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 20 Jahren amortisiert:

 

 

 

 

 

Die PV Anlage stellt sich somit als wirtschaftlich dar und ist ein weiterer Baustein zur dauerhaften Gebührenstabilität und Gebührenminderung.

 

 

Insbesondere vor dem Hintergrund des Gesamtkonzeptes zur CO-2 freien und energieautarken Kläranlage ist die Herstellung der geplanten PV Anlage einschl. des Speichers in Verbindung mit der Kleinwindanlage und des BHKW zu empfehlen. Auf den Steckbrief im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes, hier Pkt. 6.8 wird verwiesen, die Priorität 1 für dieses Projekt ist dort ausgewiesen.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                    Marion Dirks

Betriebsleiter                                                  Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 184.100,- €                                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: Machbarkeitsstudie_Billerbeck_221122_V4