Betreff
Mittelverwendung der Billigkeitsrichtlinie 2.0
Vorlage
AB/0296/2022
Aktenzeichen
81/he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Mittel der Billigkeitsrichtlinie, die für die Anschaffung von E-Fahrzeugen verwendet werden sollten, werden nunmehr für die Erstellung einer PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage verwendet.

 


Sachverhalt:

 

Der HFA hat in seinen letzten Sitzungen am 25.10.2022 und 10.11.2022 zur Verwendung der durch die Billigkeitsrichtlinie verfügbaren Mittel beschlossen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die durch die Billigkeitsrichtlinie verfügbaren Mittel wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt zu verwenden. Für die Beschaffung der beiden Fahrzeuge sind entsprechend Förderanträge bei progress.NRW zu stellen.

 

Der Änderung der Mittelverwendung aus der Billigkeitsrichtlinie wird zugestimmt.

 

 

Die Förderanträge für die beiden E-Fahrzeuge wurden gestellt und die Finanzierung des Eigenanteiles zur Finanzierung aus den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie angemeldet.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fördermittelzusage aus Progress.nrw unabhängig der Deckung des Eigenanteiles durch die Mittel der Billigkeitsrichtlinie erfolgt, und damit keine Bedingungen zur Koppelung der Fördermittel existieren.

 

Dies ist bei der Förderung von Photovoltaik (PV) auf kommunalen Dächern anders: hier ist die Förderung nach Progress.nrw an die Bereitstellung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie gekoppelt.

 

Das Förderprogramm nach Progress.nrw lautet:

 

 

Dabei war zur Entscheidung im HFA am 25.10.2022 die schriftliche Aussage der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Mittelverwendung aus der Billigkeitsrichtlinie zu berücksichtigen, dass der gesamte Eigenanteil durch die Mittel der Billigkeitsrichtlinie abgedeckt sein muss, eine Anteilsfinanzierung durch Mittel der Billigkeitsrichtlinie nicht möglich ist.

 

Dies war hinsichtlich der Mittelverwendung der Mittel der Billigkeitsrichtlinie insoweit wichtig, weil für die Maßnahme „PV Anlagen mit Speicher auf der Kläranlage“ insgesamt Kosten i.d.H.v. 184.000,- € zu veranschlagen sind. Damit liegt der Eigenanteil bei 110.460,- € und somit reichen die Mittel der Billigkeitsrichtlinie nicht zur 100 % tigen Abdeckung des Eigenanteiles aus. Demnach war auch eine Antragsstellung für die Aufwendungen zur Errichtung einer PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage unter Progress.nrw nicht möglich.

 

Aufgrund der Nachfrage zu diesem Sachverhalt seitens der Kommunalagentur NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg hat sich hinsichtlich der Vorgabe, dass eine Anteilsfinanzierung aus Mitteln der Billigkeitsrichtlinie nicht möglich ist, Änderungen ergeben.

Auf konkreter erneuter Nachfrage seitens der Stadt Billerbeck am 18.11.2022 wird nunmehr empfohlen, auch bei einer Anteilsfinanzierung der Eigenmittel durch die Mittel der Billigkeitsrichtlinie für die Errichtung einer PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage einen Antrag für die Mittelverwendung nach der Billigkeitsrichtlinie zu stellen. Der Antrag würde im Einzelfall geprüft. Dabei wird zu berücksichtigen sein, in welcher Höhe Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie verwendet werden sollen und ob die finanzierte Maßnahme insgesamt den Zielen einer nachhaltigen Energieversorgung entspricht. Hierbei ist auch zu bewerten, dass hinsichtlich des Projektes auf der Kläranlage aus Mitteln nach Progress.nrw die Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer PV Anlage bereits mit 90 % gefördert wird und eine Umsetzung dieser Maßnahme entsprechend der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie von allgemeinen Interesse ist.

 

Aufgrund dieser Änderung der Bedingungen der Mittelverwendung zur Billigkeitsrichtlinie ergeben sich neue wirtschaftliche Erwägungen seitens der Stadt und dem Abwasserbetrieb.

 

Wie bereits dargelegt, ist eine Förderung nach Progress.nrw für die E-Fahrzeuge auch ohne Mittel der Billigkeitsrichtlinie möglich, dies ist für die Förderung der PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage nicht gegeben. Die Förderung dieser Maßnahme über Progress.nrw wiederum einen Anteil von 184.100 € x 40% = 73.640,- € ausmacht.

Demnach ist die Mittelverwendung der Mittel der Billigkeitsrichtlinie, sozusagen als „Türöffner“ für die Mittel nach Progress.nrw, für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Errichtung der PV Anlage mit Speicher auf der Kläranlage entscheidend und ermöglicht insgesamt für die Stadt und dem Abwasserbetrieb eine deutlich höhere Förderquote.

 

Demnach wird nunmehr empfohlen, die Mittel der Billigkeitsrichtlinie, die entsprechend des Beschlusses des letzten HFA´s für die beiden E Fahrzeuge verwendet werden sollten, für die Errichtung der PV Anlage mit Speicher für die Kläranlage zu verwenden, dies sind zusammen rd. 34.000,- €.

 

Sollte in der Abwägung der Bezirksregierung Arnsberg zur Mittelverwendung der Mittel der Billigkeitsrichtlinie für die PV Anlage mit Speicher für die Kläranlage ein negativer Bescheid erfolgen, ist dies insofern hinsichtlich der Mittelauszahlung und -Verwendung der Mittel der Billigkeitsrichtlinie unschädlich, weil dann diese Mittel wieder der Finanzierung der E-Fahrzeuge zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                           Marion Dirks

Betriebsleiter                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:            HFA Sitzung vom 25.10.2022 TOP 4 ö.S.

                 HFA Sitzung vom 11.11.2022, TOP 1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: keine