Betreff
Antrag zur Errichtung einer Anlage für 79800 Masthähnchen in Aulendorf
Vorlage
FBPB/260/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:

 

keiner


Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Gemarkung Beerlage, Flur 25, Flurstück 34, wurde ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Hähnchenmastställen eingereicht. Die Unterlagen sind noch nicht vollständig, insofern hat die Zweimonatsfrist nach § 36 Abs. 2 BauGB noch nicht begonnen. Von Seiten der Verwaltung wird es jedoch als sinnvoll erachtet, dem Bauherrn möglichst frühzeitig ein Signal zu geben. In mehreren Sitzungen wurde das Vorhaben bereits im Rahmen der Beratung anderer Tagesordnungspunkte erwähnt.

 

Das Vorhaben war zunächst als landwirtschaftlicher Betrieb vorgesehen, ist jedoch jetzt als gewerbliche Anlage nach § 35 Abs. 1 Nr.4 BauGB beantragt worden. Es liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge. Es ist nicht an der Hofstelle geplant. Das Vorhaben widerspricht der Schutzfunktion der Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Baumberge von 14.05.1974. Dort ist es unter anderem verboten Gebäude, welche nicht unmittelbar einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, zu errichten. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn diese dem Allgemeinwohl dienen und sie nicht zu einer (u. a.) Verunstaltung der Landschaft führen.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Billerbeck ist für den Planbereich landwirtschaftliche Nutzung vorgesehen. Nördlich angrenzend ist eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlage (Golf) ausgewiesen. Ob diese Zielsetzung noch aktuell ist bzw. die Emissionen Auswirkungen auf eine solche Planung hätten, kann zunächst unberücksichtigt bleiben.

 

Das gewählte Grundstück ist bereits heute von der Straße aus mit einer Wallhecke eingegrünt. Zusätzlich sind weitere Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen, die die geplanten Gebäude einfassen, aber nicht verdecken können.

 

Da noch vor der Sitzung ein umfassender Erörterungstermin unter Beteiligung aller maßgeblichen Fachbehörden stattfinden wird, erfolgt zunächst noch kein Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

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Lageplan

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