Betreff
Bestimmung der im Gebiet der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsverteter für die Wahlperiode 2009 - 2014
Vorlage
FBZD/098/2008
Aktenzeichen
300-052-40
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die Wahlperiode 2009 – 2014 wird die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Billerbeck um 6 von 32 auf 26 Vertreter verringert. Die Zahl der in den Wahlbezirken zu wählenden Vertreter wird um 3 von 16 auf 13 reduziert.

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die Bestimmung der im Gebiet der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsvertreter für die Wahlperiode 2009 – 2014 wird beschlossen. 


Sachverhalt:

 

Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen aus Gründen der Rechtssicherheit die Entscheidung über eine Reduzierung der Zahl der zu wählenden Vertreter für jede Wahl neu zu beschließen.  Nach dem Kommunalwahlgesetz ist die Entscheidung spätestens 15 Monate vor der Wahl herbei zuführen. Die Wahl soll nach jetzigen Erkenntnisses wahrscheinlich am 20. Oktober 2009 stattfinden.

 

Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a nach dem Gesetz über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) für Gemeinden der Größenordnung 8.000 bis 15.000 Einwohner (Stadt Billerbeck: 11.598  Einwohner zum Stichtag 30. Juni 2007) 32 Vertreter. Davon werden 16 Wahlbezirke gewählt.

 

Es besteht für die Kommunen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes die Möglichkeit, die Zahl der Sitze um 2, 4, oder 6, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken, zu verringern.

 

Für die derzeit laufende Wahlperiode wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Zahl der Vertreter um 6 auf 26 verringert. Sofern diese Verringerung auch für die Kommunalwahl 2009 beibehalten werden soll, müsste die anliegende Satzung beschlossen werden.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass es nach einer ergänzenden Stellungnahme des Innenministeriums vom 13. Mai 2003 möglich ist, die Anzahl der zu wählenden Vertreter durch eine unbefristete Satzung nicht nur für eine Wahlperiode, sondern auf unbestimmte Dauer zu reduzieren. Sofern die Reduzierung auf unbestimmte Dauer erfolgen soll, müsste § 1 der zu beschließenden Satzung folgende Fassung erhalten:

 

Ab der Wahlperiode 2009 bis 2014 wird die Zahl der insgesamt zu wählenden Vertreter für den Rat der Stadt Billerbeck auf 26 festgesetzt. Von den 26 Vertretern werden 13 Vertreter in den Wahlbezirken gewählt.

 

Im Auftrag

 

 

Alfons Krause                                  Hubertus Messing                           Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezug:        

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Satzung über die Bestimmung der im Gebiet der Stadt Billerbeck zu wählenden Ratsvertreter für die Wahlperiode 2009 bis 2014