- Der Gesellschaftsanteil der Stadt Billerbeck an der „Regionalverkehr Münsterland GmbH“ (RVM) in Höhe von 12.780 € wird an den Kreis Coesfeld veräußert.
- Es muss gewährleistet sein, dass der Kreis Coesfeld die Stadt Billerbeck in die Planungen und Entscheidungsfindungen kontinuierlich einbezieht, soweit die Stadt Billerbeck hiervon unmittelbar betroffen ist. Für den Bereich der Lokalverkehre in der Stadt Billerbeck, d.h. den sogenannten Schulbuslinien, ist die Einflussnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in vergleichbarer Weise zu definieren und dementsprechend gegenüber der RVM auszuüben.
Sachverhalt:
Entsprechend dem Beschluss des Rates aus dem Jahr 1985 hat die Stadt Billerbeck an dem Stammkapital von insgesamt 7.669.400 € des Verkehrsunternehmens „Regionalverkehr Münsterland GmbH“ (RVM) einen Gesellschaftsanteil von 12.780 € übernommen. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 0,17 %.
Seitens der Kommunen des Kreises Coesfeld sind an der RVM im Einzelnen beteiligt:
- Kreis Coesfeld 963.830 € = 12,57 %
Städte und Gemeinden
- Ascheberg 39.360 € = 0,51 %
- Billerbeck 12.780 € = 0,17 %
- Coesfeld 122.710 € = 1,60 %
- Dülmen 122.710 € = 1,60 %
- Lüdinghausen 127.820 € = 1,67 %
- Nordkirchen 49.390 € = 0,64 %
- Nottuln 52.250 € = 0,68 %
- Olfen 24.330 € = 0,32 %
- Rosendahl 35.790 € = 0,46 %
- Senden 62.990 € = 0,82 %
Städte und Gemeinden 650.130 € = 8,47 %
Insgesamt: 1.613.960 € = 21,04 %
Die seinerzeit übernommenen Gesellschaftsanteile resultieren aus der Einwohnerzahl und des Linienpaketes der einzelnen Städte und Gemeinden. Mit Rücksicht darauf, dass seitens der RVM ein öffentlicher Linienverkehr existiert, ist die Gemeinde Havixbeck auch nicht an der Gesellschaft beteiligt.
Eine Übersicht über alle Gesellschafter der RVM und deren Anteil nach dem Stande vom 31. Dezember 2006 ist als Anlage I der Sitzungsvorlage beigefügt.
Mit Schreiben vom 10. Januar 2008 hat der Kreis Coesfeld den an der RVM beteiligten Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld – vorbehaltlich einer abschließenden politischen Entscheidung im Kreistag – das Angebot auf Übernahme der kommunalen Anteile unterbreitet. Das Schreiben, in dem die Gründe für die Übernahme im Einzelnen dargelegt sind, ist als Anlage II der Sitzungsvorlage beigefügt. Auch seitens der in der gesamten Thematik seitens der Kreises eingeschalteten Kanzlei Rödl & Partner, Berlin, wird die Notwendigkeit zur Verringerung der Anzahl der Gesellschafter gesehen und somit das Vorgehen des Kreises zur Übernahme der kommunalen Gesellschaftsanteile unterstützt. Die hierzu erarbeitete Kurzstellungnahme der Kanzlei vom 19. Dezember 2007 ist als Anlage III beigefügt.
Zu dem Antrag ergeben sich folgende Anmerkungen:
- Die Stadt Billerbeck hat mit ihrem Gesellschaftsanteil von 12.780 € und insgesamt mit einem Stimmenanteil von 0,17 % einen recht unbedeutenden Einfluss. Eine Bündelung des Stimmrechtes beim Kreis Coesfeld wird - auch aus den geschilderten rechtlichen Gründen – für sehr sinnvoll erachtet.
- Für die Stadt Billerbeck ist nicht von Bedeutung, ob auch alle übrigen betroffenen Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld das Angebot der Kreises auf Übernahme der kommunalen Gesellschaftsanteile annehmen. Andererseits ist der Kreis Coesfeld auch bereit, lediglich von denjenigen Kommunen deren Anteile zu übernehmen, soweit sie zur Übernahme des unterbreiteten Angebotes des Kreises bereit sind.
- Es muss gewährleistet sein, dass der Kreis Coesfeld, wie in dem Schreiben im vorletzten Absatz auch dargestellt, die Kommunen in die Planung und Entscheidungsfindung kontinuierlich einbezieht. Für den Bereich der Lokalverkehre, d. h. für die Stadt Billerbeck für die sogenannten Schulbuslinien, ist die Einflussnahme im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder in vergleichbarer Weise zu definieren und dementsprechend gegenüber der RVM auszuüben.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Anteile in Höhe von 12.780 € an den Kreis Coesfeld zu veräußern und die Mittel zur Minderung der Kreditaufnahmen in 2008 einzusetzen.
I.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Übersicht über die Gesellschafter der RVM
Schreiben des Kreises Coesfeld vom 10. Januar 2008
Kurzstellungnahme des Kanzlei Rödl & Partner, Berlin vom 19. Dezember 2007