Betreff
Sachstandsbericht zum SGB II
Vorlage
FBS/004/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches (SGB) II - Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2005 erfolgten erhebliche Anpassungen und Nachbesserungen des Gesetzes. Über die für den Bürger einschneidensten Änderungen wurde bereits berichtet. Im Jahr 2007 hingegen waren im Vergleich zu den Vorjahren  keine erheblichen  Änderungen in der Gesetzesmaterie zu verzeichnen. Dennoch war das Jahr durch eine erhebliche Dynamik geprägt, was auch der zahlenmäßige Überblick verdeutlichen wird.

 

Rechtliche Neuerungen

Eine herauszuhebende Neuerung betraf alle Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII (Sozialhilfe). Erstmals erfolgte zum Juli 2007 die Anhebung der Regelleistungen um bundeseinheitlich 0,54 Prozent, entsprechend der Steigerungen der Altersrenten. Somit beträgt der Eckregelsatz nunmehr mtl. 347,00 Euro (bisher 345,00 Euro). Eine Belastung der kommunalen Finanzen ist hierdurch nicht eingetreten, da die Regelleistungen aus Bundesmitteln bestritten werden.

 

Dagegen entfaltet der Wechsel von der Vertikal- zur Horizontalberechnung der Einkünfte Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen. Seit Juni 2006 hat die Stadt Billerbeck, wie auch die anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld und darüber hinaus noch einige weitere Kommunen, die kommunalfreundliche Methode der Vertikalberechnung angewandt. Diese besagt, dass derjenige, der Einkommen erzielt, erst seinen eigenen gesamten Bedarf deckt und zwar incl. der Anteile an den Kosten der Unterkunft und Heizkosten. Erst danach erfolgt die Anrechnung des weiteren übersteigenden Einkommens auf den Bedarf der Haushaltsangehörigen.

 

Beispiel:

 

Person 1

Person 2

Bundesmittel / Regelsatz

312,00

224,00 (312,00 - 88,00)

Kommunale Mittel / Unterkunftskosten

200,00

200,00

Abzüglich Einkommen

600,00

    0,00

= Einkommensüberhang

- 88,00  

    0,00

Hilfeanspruch

    0,00

424,00

 

(davon 224,00 Bund

             200,00 Kommune)

 

 

 

Aufgrund einer Weisung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales musste der Kreis Coesfeld mit Wirkung vom 01.09.2007 eine Umstellung auf die sogenannte Bedarfsanteilsmethode (Horizontalmethode) vornehmen. Diese bundesfreundliche Methode bedeutet, dass bei Mehrpersonenhaushalten etwaiges Einkommen zunächst die Regelleistungen pp. (Bundesmittel) aller Haushaltsangehörigen deckt.

 

 

 

Erst danach wird ein noch verbleibender Einkommensüberhang auf die Kosten der Unterkunft /Heizkosten (kommunale Mittel) angerechnet.

 

Beispiel:

 

Person 1

Person 2

Bundesmittel / Regelsatz

 312,00

 312,00

Kommunale Mittel / Unterkunftskosten

 200,00

 200,00

Bedarf

 512,00

 512,00

Abzügl. Einkommen (600,00 der P1) nach Bedarfsanteilen

-300,00

-300,00

Hilfeanspruch

212,00

 212,00

 

(davon   24,00 Bund

             400,00 Kommune)

 

 

Eine überschlägige Berechnung allein für die Stadt Billerbeck ergab, dass eine Entlastung in der Zeit von Juni 2006 bis August 2007 von insgesamt rd. 18.000,00 Euro zu verzeichnen war. Besonders hinzuweisen ist darauf, dass es für den Kunden egal ist, welche Berechnungsmethode angewandt wird. Es handelt sich bei diesem Streit lediglich um eine Verschiebung öffentlicher Mittel zwischen den kommunalen Haushalten und dem Bundeshaushalt. Welche Anrechnungsmethode letztlich gesetzeskonform ist, wird höchstrichterlich entschieden. Sobald eine Entscheidung getroffen worden ist, wird hierüber berichtet. 

 

 

Zahlenmäßiger Überblick

Insgesamt weist der zahlenmäßige Überblick für das Jahr 2007 weiterhin einen positiven Trend aus, obwohl die Vermittlungszahlen in den Arbeitsmarkt des Jahres 2006 (142) im abgelaufenen Jahr nicht erreicht werden konnten (insgesamt 129). Kreisweit konnten im Jahr 2007 im Rechtskreis SGB II insgesamt 2.606 Vermittlungen verzeichnet werden.

 

                        Vermittlungen im Jahr 2007

 

Die Anzahl der Vermittlungen alleine ist für die Bewertung der Arbeit im Zentrum für Arbeit der Stadt Billerbeck im Kreisvergleich nicht aussagekräftig. Durch eine konsequente Auswegberatung  konnte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 189 im Jan. 07 auf nunmehr 157 gesenkt werden. Dieses bedeutet, dass die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II erneut verringert werden konnte und zwar um 17 % im Vergleich zum Jahresbeginn. Kreisweit konnte die Zahl der Bedarfsgemeinschaften von 4.445 auf 4008 (rd. 9 %) verringert werden.

 

 

                        Anzahl der Bedarfsgemeinschaften

 

Neben den vorgenannten Bedarfsgemeinschaftszahlen ist weiterhin interessant, dass es im Jahr 2007 insgesamt 112 Neufälle im Rechtskreis SGB II gab (2006 = 116 Fälle / 2005 = 168 Fälle).

 

                        Zahl der Neufälle

 

Unter Berücksichtigung der verringerten Zahl der Bedarfsgemeinschaften von (189 ./. 157 =) 32 und der Anzahl von 112 Neufällen konnten somit insgesamt 144 Einzelpersonen bzw. Familien im Jahr 2007 aus der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II geführt werden.

 

Erfreulich ist ebenfalls, dass sich die Zahl der tatsächlich Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II weiterhin reduzieren ließ. Als tatsächlich arbeitslos gilt dabei derjenige, der grundsätzlich erwerbsfähig ist (also zwischen 15 und 65 Jahre alt ist), keine oder nur eine geringe Arbeitszeit von bis zu 15 Stunden pro Woche nachweisen kann und keinen Vermittlungsschutz hat, wie zum Beispiel Mutterschutz, Alleinerziehung mit Kindern unter 3 Jahren, 58-ziger Regelung, Schule, aktuelle Krankheit.  

Während im Jan. 2007 noch insgesamt 104 Billerbecker Bürger mit einer Leistungsberechtigung nach dem SGB II tatsächlich arbeitslos waren, betrug die Zahl im Dezember 07 nur noch insgesamt 61. Dieses entspricht einem Rückgang von rd. 41 %. Kreisweit konnte für den entsprechenden Zeitraum eine Reduzierung von 3.438 auf 2.256 (= rd. 34 %) erreicht werden. 

 

Als Fazit ist anzumerken, dass das Zusammenspiel zwischen Leistungsgewährung, Hilfeplanung und Vermittlung im Rahmen der Option weiterhin funktioniert und für den Bürger durch die ortsnahe Hilfestellung vorteilhaft ist. 

 

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

Martin Struffert                                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen: