Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses vom 12.02.2008 für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:
Unter der Bedingung, dass das Bauvorhaben umfangreich eingegrünt und keine An- und Ablieferungen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr erfolgen, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Sachverhalt:
Der Bezirksausschuss und der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss haben in ihren Sitzungen am 12. Februar 2008 über den o. a. Tagesordnungspunkt beraten. Der Beschluss des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses wurde von der Bürgermeisterin beanstandet.
Sollte der Ausschuss unter dem vorherigen TOP der Beanstandung nicht entgegentreten, ist dieser Tagesordnungspunkt erneut zu beraten, da eine Beschlussfassung am 12. Februar im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss nicht wirksam erfolgt wäre.
Auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Bezirksausschusses vom 12. Februar wird verwiesen.
Eine zwischenzeitlich eingegangene Eingabe eines Anwohners ist als Anlage beigefügt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 12.02.2008, TOP 2 ö.S. und des
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 12.02.2008, TOP 2. ö.S.
Anlagen:
Eingabe von Anwohnern vom 22.02.2008