Sachverhalt:
Die Bürgermeisterin hat mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an den Ausschussvorsitzenden des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, Herrn Jochen Dübbelde, vom 15. Februar 2008 die in der Sitzung am 12. Februar 2008 gefassten Beschlüsse beanstandet.
Die SPD-Fraktion hat die Bürgermeisterin mit dem anliegenden Schreiben vom 14.02.2008 aufgefordert, die gefassten Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 12.02.2008 zu beanstanden und auszusetzen.
In der Sitzung der v.g. Stadtentwicklungs- und Bauausschusses hat Herr Werner Schulze Esking als stellvertretendes Mitglied mitgewirkt, obwohl nach der Reihenfolge der Stellvertreter das Ratsmitglied Frau Birgit Schulze Wierling, die sachkundige Bürgerin Frau Mechtild Relt sowie der sachkundige Bürger Herr Theo Schulze Brock vor Herrn Schulze Esking an der Sitzung hätten teilnehmen müssen. Alle waren bei der Beratung als Gäste anwesend und hätten aufgrund der vorgegebenen Reihenfolge und der Stellvertretungsregelung vor Herrn Schulze Esking an der Sitzung teilnehmen müssen.
Die eingehende Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes, auch durch telefonische Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, lässt nur die Wertung zu, dass durch die falsche Vertretungsreihenfolge eine Beschlussunfähigkeit des Ausschusses vorgelegen hat.
Aus diesem Grund sind die gefassten Beschlüsse rechtswidrig zustande gekommen.
Gem. § 54 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 GO NW muss der Ausschuss über die Beanstandung beraten. Folgt der Ausschuss nicht der Beanstandung, ist eine Entscheidung des Rates herbeizuführen.
I.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schreiben der SPD-Fraktion vom 14.02.2008
Beanstandung der Bürgermeisterin vom 15.02.2008