Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
a) Die Jahresrechnung 2007 wird zur Kenntnis genommen und aufgrund des § 59 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW a. F. zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
b) Aufgrund der Genehmigungsverfügung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 vom 22. Februar 2008, Ziffer 1, wird die Bildung und Verwendung der Haushaltsreste lt. Seiten 28 – 31 der Jahresrechnung beschlossen.
Sachverhalt:
Aufgrund des § 93 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (alter Fassung) erfolgt die Zuleitung der Jahresrechnung 2007 an den Rat. Siehe auch anliegende Jahresrechnung und Gruppierungsübersicht. Die vollständige Jahresrechnung einschließlich Rechenschaftsbericht wird in der Sitzung eingebracht.
Besonders hingewiesen wird in diesem Zusammenhang wieder auf die Bildung der Haushaltsreste. Auf der Grundlage des Handlungsrahmens zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten, Ziffer 9, wird durch die Kommunalaufsicht im Rahmen der Genehmigungsverfügung zum Haushaltssicherungskonzept 2008 ein besonderer Beschluss über die Haushaltsreste verlangt. Ein entsprechender Beschlussvorschlag ist vorstehend unter Punkt b unterbreitet.
Über das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 wird in der Sitzung verwaltungsseitig berichtet.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Jahresrechnung 2007
Gruppierungsübersicht