1. Die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck -Baugebiet Gantweger Bach- nebst Begründung und Umweltbericht wird beschlossen.
2. Die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB ist bei der Höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
3. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend des o. g. Ratsbeschlusses wurde die Offenlage der Planung in der Zeit vom 14. Februar 2008 bis zum 13. März 2008 (einschließlich) durchgeführt. Weder von öffentlicher noch von privater Seite sind Einwendungen vorgebracht worden. Es wird vorgeschlagen die Flächennutzungsplanänderung zu beschließen und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 24.01.2008, TOP 3 ö.S. und des Rates vom 29.01.2008, TOP 5 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 250,-- €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 61000.65001