Betreff
Bebauungsplan "Wochenendplatz Gut Holtmann" hier: Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage
FBPB/288/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck vom               Mai 2008 über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ vom 11. Mai 2006

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2008 aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ vom 11. Mai 2006 wird um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.

 

 


Sachverhalt:

 

Vor ca. zwei Jahren wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Wochenendplatz Gut Holtmann“ und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung beschlossen. Eine Veränderungssperre gilt zunächst zwei Jahre. Auch für dieses Plangebiet wurde in der Zwischenzeit ein Planentwurf erarbeitet und eine frühzeitige Bürgeranhörung durchgeführt. Das Ergebnis und der überarbeitete Entwurf sollen ebenfalls in Kürze für die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgestellt werden. Das Planverfahren wird bis zum Fristablauf der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig sein, daher besteht ein fortdauerndes Sicherungsbedürfnis. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist für ein weiteres Jahr möglich. Innerhalb dieser Zeit soll das Planverfahren auch abgeschlossen werden.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 23.03.2006,         TOP 7 ö. S. und des Rates vom 30.03.2006, TOP 12 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                           -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: