Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes "Kampstraße/Ludgeristraße" hier: Ergebnis der erneuten Offenlage und Beschlussfassung
Vorlage
FBPB/289/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.

2.    Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange den Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.

3.    Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“beschlossen worden ist.

 

Rechtsgrundlagen sind:

·         Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung

·         Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung

 


Sachverhalt:

 

Entsprechend des v. g. Ratsbeschlusses erfolgte in dem Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Kampstraße/Ludgeristraße” die erneute Offenlegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 3. April 2008 bis einschließlich zum 16. April 2008.

 

Weder von öffentlicher noch von privater Seite sind Stellungnahmen eingegangen.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan  “Kampstraße/ Ludgeristraße” als Satzung zu beschließen.

 

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 6.03. 2008,          TOP 5 ö.S. und des Rates vom 13. März 2008, TOP   ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                       250,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    61000.65001

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: