Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
2. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange den Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
3. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Kampstraße/Ludgeristraße“beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
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Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit
geltenden Fassung
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Die Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV
NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend des v. g. Ratsbeschlusses erfolgte in dem Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Kampstraße/Ludgeristraße” die erneute Offenlegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 3. April 2008 bis einschließlich zum 16. April 2008.
Weder von öffentlicher noch von privater Seite sind Stellungnahmen eingegangen.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan “Kampstraße/ Ludgeristraße” als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin