Sachverhalt:
Die Jahresrechnung 2007 wurde auf der Grundlage des § 93 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW alter Fassung dem Rat der Stadt Billerbeck in seiner Sitzung am 13. März 2008 vorgelegt. Der Rat hat die Jahresrechnung zur Kenntnis genommen und durch Beschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Entgegen den Erwartungen bei der Haushaltsplanung konnte die Jahresrechnung ausgeglichen werden. Dies war möglich vor allen Dingen durch Steuermehreinnahmen aber auch durch deutliche Ausgabeneinsparungen im Verwaltungshaushalt. Im Zuge der ausgeglichenen Jahresrechnung konnten alle Altfehlbeträge aus Vorjahren abgedeckt werden. Einzelheiten hierzu können dem mit der Jahresrechnung vorgelegten Rechenschaftsbericht entnommen werden.
Entsprechend den Bestimmungen des § 101 der Gemeindeordnung NRW alter Fassung wird gebeten, die Rechnungsprüfung in der anstehenden Sitzung vorzunehmen. Bücher und Belege liegen im Sitzungssaal zur Prüfung bereit. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Schlussbericht zusammen zu fassen und in einen allgemeinen und besonderen Bericht zu gliedern. Einwohner und Abgabepflichtige sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Bericht berechtigt. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in einem besonderen Bericht darzustellen. Welche Berichtszeilen vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. Personalbezogene Daten und Rechnungen, die Rückschlüsse auf Personen und Firmen usw. zulassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise hinzuweisen.
Es wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für den durch den Ausschuss abzufassenden Bericht wieder die Niederschrift der Sitzung zu verwenden. Soweit Fragen und Beanstandungen nicht sofort ausgeräumt werden können, werden sie durch die Protokollführerin in den Niederschrift festgehalten.
I. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin