Sachverhalt:
Nach dem Tod von Heinz Roggenkamp und dem Nachfolgen des neuen Ratsmitgliedes Herrn Simon Drovs beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die im beiliegenden Antrag aufgeführten Personen als Mitglied gem. § 58 GO NW bzw. als ordentliches Mitglied für die verschieden Ausschüsse zu bestellen.
Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.
Allerdings hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch einige Umbesetzungen in dem Antrag mit aufgeführt, sodass es am praktikabelsten ist alles wie eine Neu- bzw. Umbesetzung zu werten, wobei die nachstehend aufgeführten Abstimmungsregeln gelten.
Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.
Die
Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.
Abschließend
muss für das bisherige stellvertretende Mitglied Herrn Heinz Roggenkamp in der
Gewerbe-, Industrie-, und Wohnbauförderungsgesellschaft der Billerbeck mbH Herr
Simon Drovs als stellvertretendes Mitglied gem. § 58 GO NW bestellt werden.
Auch
hier gelten die vorgenannten Erläuterungen.
Da Herr
Klaus Wieling schriftlich angekündigt hat sein Ratsmandat zum 1. Mai 2008
niederzulegen, könnte innerhalb dieses Tagesordnungspunktes auch die
Nachfolgeregelung in den verschiedenen Ausschüssen beschlossen werden.
Erforderlich hierfür ist, dass bis zur
Ratssitzung der oder die Nachfolger(in) das Ratsmandat angenommen hat.
Darüber hinaus sollte bis zur Ratssitzung ein entsprechender Antrag der
SPD-Fraktion auf Umbesetzung der
Ausschüsse vorliegen. Dieser würde dann als Tischvorlage in der Sitzung
verteilt.
I.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.04.2008