Betreff
Wiederbesetzung und Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/106/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Die Ausschüsse werden entsprechend den vorliegenden Fraktionsanträgen neu- bzw. umbesetzt.
  2. Herr Simon Drovs wird zum stellv. Mitglied gem. 58 GO NW bei der Gewerbe-, Industrie-, und Wohnbauförderungsgesellschaft der Stadt Billerbeck bestellt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Nach dem Tod von Heinz Roggenkamp und dem Nachfolgen des neuen Ratsmitgliedes Herrn Simon Drovs beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die im beiliegenden Antrag aufgeführten Personen als Mitglied gem. § 58 GO NW bzw. als ordentliches Mitglied für die verschieden Ausschüsse zu bestellen.

 

Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Allerdings hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch einige Umbesetzungen in dem Antrag mit aufgeführt, sodass es am praktikabelsten ist alles wie eine Neu- bzw. Umbesetzung zu werten,  wobei die nachstehend aufgeführten Abstimmungsregeln gelten.

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

 

Abschließend muss für das bisherige stellvertretende Mitglied Herrn Heinz Roggenkamp in der Gewerbe-, Industrie-, und Wohnbauförderungsgesellschaft der Billerbeck mbH Herr Simon Drovs als stellvertretendes Mitglied gem. § 58 GO NW bestellt werden.

Auch hier gelten die vorgenannten Erläuterungen.

 

Da Herr Klaus Wieling schriftlich angekündigt hat sein Ratsmandat zum 1. Mai 2008 niederzulegen, könnte innerhalb dieses Tagesordnungspunktes auch die Nachfolgeregelung in den verschiedenen Ausschüssen beschlossen werden. Erforderlich hierfür ist, dass bis zur  Ratssitzung der oder die Nachfolger(in) das Ratsmandat angenommen hat. Darüber hinaus sollte bis zur Ratssitzung ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion  auf Umbesetzung der Ausschüsse vorliegen. Dieser würde dann als Tischvorlage in der Sitzung verteilt.

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.04.2008