Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 27. August 2007 hier: Erstellung einer Konzeption für die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
Vorlage
FBPB/307/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

In der o. a. Sitzung wurde über die Nutzung städtischer Gebäude für die Installation von Photovoltaikanlagen intensiv beraten.

Es wurde beschlossen, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass geeignete Dächer öffentlicher Gebäude zur Installation von Photovoltaikanlagen durch Billerbeck Bürger genutzt werden können.

 

Auf die Presseberichte hin haben sich insgesamt vier Interessenten gemeldet, wobei einer sich konkret für den Kindergarten Oberlau interessierte, der an das DRK verwiesen wurde. Ein weiterer Interessent ist ein auswärtiges Unternehmen.

Die beiden weiteren Interessenten sind Billerbecker Bürger, die ausgeführt haben, dass eine Anlage aus ihrer Sicht mindestens eine Größe von 30Kwp haben müsse, somit eine nutzbare Fläche von mindestens 300 m² erforderlich wäre.

 

Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich alle städtischen Gebäude untersucht. Es wurden die Größen der Dachflächen, Neigungen, Ausrichtung und die Beschaffenheit der Dachflächen ermittelt. Die einzelnen Gebäude, die grds. geeignet wären, werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Kriterien der Interessenten würden bei den Turnhallen an der Hauptschule, der Realschule und die Zweifach-Turnhalle sowie dem DRK-Kindergarten Johann-Hermann erfüllt.

 

Zwischenzeitlich wurden verwaltungsseitig auch einige Informationen von anderen Gemeinden … und bezüglich vertraglicher Gestaltungen eingeholt.

Überwiegend werden solche Flächen nicht unentgeltlich überlassen, wobei die Pachtpreise deutlich differieren.

Darüber hinaus müsste bei einer Bereitstellung jedes Risiko auf den Pächter übertragen werden. An den Flachdächern besteht Sanierungsbedarf. Ein Pächter müsste sich darauf einstellen, dass die Anlage zwischenzeitlich zeitweise demontiert werden müsste. Die Verpächter verlangen auch die statische Prüfung durch den Pächter. Als problematisch wird auch die Verantwortlichkeit insbesondere bei mit Bitumenbahnen abgeklebten Dächern gesehen, wenn Undichtigkeiten auftreten. Schließlich ist zu regeln, dass die Anlage vollständig später wieder demontiert wird. Die voraussichtlichen Kosten könnten nach Auffassung der Verwaltung wirksam nur mit einer Bürgschaft abgesichert werden.

 

Nach alledem wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Dachflächen nicht an private Personen vergeben werden sollten. Sofern die Nutzung der Solarenergie auf städtischen Dachflächen weiterverfolgt werden soll, sollten aus Sicht der Verwaltung die Dächer der Turnhallen der Haupt- und Realschule angegangen und eine Dachsanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage verbunden werden. Hier werden inzwischen Dachsysteme angeboten, bei denen die Dachhaut gleichzeitig auch die Photovoltaikmodule enthält.

 

 

i. A.                                         i. A.

 

 

Jürgen Janowski                 Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

 Sachbearbeiter                    Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Umwelt- und Denkmalausschusses vom 29. Nov. 2007,

                   TOP 4 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                         -,---              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: