Sachverhalt:
In der o. a.
Sitzung wurde über die Nutzung städtischer Gebäude für die Installation von
Photovoltaikanlagen intensiv beraten.
Es wurde
beschlossen, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren und auf die Möglichkeit
hinzuweisen, dass geeignete Dächer öffentlicher Gebäude zur Installation von
Photovoltaikanlagen durch Billerbeck Bürger genutzt werden können.
Auf die
Presseberichte hin haben sich insgesamt vier Interessenten gemeldet, wobei
einer sich konkret für den Kindergarten Oberlau interessierte, der an das DRK
verwiesen wurde. Ein weiterer Interessent ist ein auswärtiges Unternehmen.
Die beiden
weiteren Interessenten sind Billerbecker Bürger, die ausgeführt haben, dass
eine Anlage aus ihrer Sicht mindestens eine Größe von 30Kwp haben müsse, somit
eine nutzbare Fläche von mindestens 300 m² erforderlich wäre.
Verwaltungsseitig
wurden zwischenzeitlich alle städtischen Gebäude untersucht. Es wurden die
Größen der Dachflächen, Neigungen, Ausrichtung und die Beschaffenheit der
Dachflächen ermittelt. Die einzelnen Gebäude, die grds. geeignet wären, werden
in der Sitzung vorgestellt.
Die Kriterien der
Interessenten würden bei den Turnhallen an der Hauptschule, der Realschule und
die Zweifach-Turnhalle sowie dem DRK-Kindergarten Johann-Hermann erfüllt.
Zwischenzeitlich
wurden verwaltungsseitig auch einige Informationen von anderen Gemeinden … und
bezüglich vertraglicher Gestaltungen eingeholt.
Überwiegend werden
solche Flächen nicht unentgeltlich überlassen, wobei die Pachtpreise deutlich
differieren.
Darüber hinaus
müsste bei einer Bereitstellung jedes Risiko auf den Pächter übertragen werden.
An den Flachdächern besteht Sanierungsbedarf. Ein Pächter müsste sich darauf
einstellen, dass die Anlage zwischenzeitlich zeitweise demontiert werden
müsste. Die Verpächter verlangen auch die statische Prüfung durch den Pächter.
Als problematisch wird auch die Verantwortlichkeit insbesondere bei mit
Bitumenbahnen abgeklebten Dächern gesehen, wenn Undichtigkeiten auftreten.
Schließlich ist zu regeln, dass die Anlage vollständig später wieder demontiert
wird. Die voraussichtlichen Kosten könnten nach Auffassung der Verwaltung
wirksam nur mit einer Bürgschaft abgesichert werden.
Nach alledem wird
verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Dachflächen nicht an
private Personen vergeben werden sollten. Sofern die Nutzung der Solarenergie
auf städtischen Dachflächen weiterverfolgt werden soll, sollten aus Sicht der
Verwaltung die Dächer der Turnhallen der Haupt- und Realschule angegangen und
eine Dachsanierung mit der Installation einer Photovoltaikanlage verbunden
werden. Hier werden inzwischen Dachsysteme angeboten, bei denen die Dachhaut
gleichzeitig auch die Photovoltaikmodule enthält.
i. A. i. A.
Jürgen Janowski Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin