Betreff
Teilnahme am kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung hier: Abschluss den anliegenden Vertrages
Vorlage
AB/067/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck schließt sich dem kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung entsprechend des beigefügten Vertragsentwurfes an.


Sachverhalt:

 

Mit der Änderung des Landeswassergesetzes und der Einführung des § 61a sind Kommunen verpflichtet, ihre Grundstückseigentümer hinsichtlich der Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu informieren und zu beraten. Die Maßnahmen der öffentlichen Kanalsanierung sind mit denen der privaten Kanalsanierung zu koordinieren.

 

Nicht zuletzt mit der Durchführung der Pilotprojektes wird deutlich erkennbar, dass private Grundstückseigentümer keine oder völlig unzureichende Kenntnisse hinsichtlich der Gesetzeslage und zu den möglichen Sanierungsstrategien zur privaten Kanalisation besitzen.

 

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung ergibt sich zukünftig in diesem Bereich ein erhebliches zusätzliches Aufgabenfeld, dass mit dem vorhandenen Personal nicht einmal ansatzweise behandelt werden kann. Hierbei steht sowohl die allgemeine Beratung der Bürger hinsichtlich ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen im Focus als auch die individuelle Beratung bei den durchzuführenden öffentlichen Kanalbaumaßnahmen.

 

Das kommunale Netzwerk Grundstücksentwässerung soll aus Netzbetreibern in Nordrhein-Westfalen bestehen, die in den letzten Jahren besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung gesammelt haben. Unter dem Dach des IKT sollen die Beiträge der Experten organisiert, moderiert und für die Praxis aufbereitet werden.

 

Die Dienstleistung des IKT wird konkret in § 1 des anliegenden Vertragsentwurfes beschrieben. Für die Dienstleistung sind entsprechend § 2 jährliche Beiträge (abzüglich 5% Nachlass) zu entrichten. Für die Stadt Billerbeck würde dies bedeuten, dass ein jährlicher Beitrag in der Höhe von 3.900,00 € anfiele.

 

Seitens der Betriebsleitung wird die Teilnahme am kommunalen Netzwerk Grundstücksentwässerung angestrebt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass insbesondere die unabhängige Beratung durch Dritte von betroffenen Grundstückseigentümern nachgefragt wird. Weil das IKT als unabhängiges und gerade in dieser Frage fachlich versiertes Institut länderübergreifend bekannt ist und schon aufgrund der durchgeführten Warentests in diesen Bereichen über die genau richtige Kompetenz verfügt, wird insbesondere für die Bürger der Stadt Billerbeck ein Vorteil mit der Teilnahme an diesem kommunalen Netzwerk gesehen.

 

Der jährliche Beitrag in der Höhe von 3.900,00 € würde sich gebührenbelastend auswirken. Es wären damit Gebühren von 0,5 Cent pro m³ Schmutzwasser und 0,1 Cent pro m² Niederschlagswasser verbunden, gleichzeitig würde jedoch auch ein zusätzlicher Service für den Bürger angeboten werden.

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                             Bürgermeisterin