Betreff
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009
Vorlage
FBZD/107/2008
Aktenzeichen
300-052-40
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2009 wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) beträgt für die Stadt Billerbeck die Zahl der zu wählenden Vertreter in der betreffenden Größenklasse 8.000 bis 15.000 Einwohner grundsätzlich 32 Vertreter, davon 16 in Wahlbezirken.

 

Durch Satzungsbeschluss vom 13. März 2008 hat der Rat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Zahl der zu wählenden Vertreter um 6, davon 3 in Wahlbezirken, zu verringern. Danach ergeben sich 26 zu wählende Vertreter, wovon 13 Vertreter in den Wahlbezirken zu wählen sind.

 

Nach § 4 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz hat die Wahlbezirkseinteilung spätestens 8 Monate vor Ablauf der Wahlperiode zu erfolgen. Bei einem voraussichtlichen Wahltermin im Juni 2009, müsste die Einteilung bis zum 31. Oktober 2008 vorgenommen worden sein.

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Des Weiteren darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als mehr als 25 v. H. (bislang 33 1/3 v. H.) nach oben oder unten betragen. Die maßgeb-liche Einwohnerzahl ist nach § 78 der Kommunalwahlordnung für Billerbeck die Bevölkerungszahl vom 30. Juni 2007. Sie betrug in Billerbeck 11.598 Einwohner.

 

Der Durchschnitt bei 13 Wahlbezirken beträgt danach  =     892,15 Einwohner

Abweichung um 25 v. H. nach oben                       =               1.115,19 Einwohner

Abweichung um 25 v. H. nach unten                     =                    669,11 Einwohner

 

Unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze stützt sich die Wahlbezirkseinteilung lt. Verwaltungsvorschlag in der Anlage im Wesentlichen auf die Bezirkseinteilung für die vorherige Kommunalwahl, wobei auch wieder beachtet wurde, dass die früheren Gemeinden Kirchspiel Billerbeck und Beerlage als räumliche Einheit angesehen werden müssen. Zur Wahrung der Grenzen der vorstehend dargelegten zulässigen Abweichung der Einwohner der Wahlbezirke nach oben bzw. nach unten, wurden in angrenzenden Bereichen geringe Veränderungen vorgenommen, wodurch die bewährte Bezirkseinteilung jedoch grundsätzlich erhalten geblieben ist. Die Änderungen sind aus der beigefügten Aufstellung ersichtlich.

 

Im Auftrag

 

 

Alfons Krause                                                          Hubertus Messing                          

Sachbearbeiter                                                         Fachbereichsleiter                          


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

  • Aufstellung über die Aufteilung der Wahlberechtigten nach Wahlbezirke

 

  • Aufteilung der Wahlberechtigten nach Straßen