Betreff
Erweiterung der Biogasanlage Beerlage
hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Vorlage
FBPB/1866/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Auf Grundlage des Plankonzeptes werden Planentwürfe erarbeitet. Mit der Antragstellerin wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

2.         Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Sachverhalt:

 

Wie berichtet plant die Betreiberin der Biogasanlage Beerlage eine Ertüchtigung der bestehenden Anlage und die Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität und die Einspeisung in das öffentliche Gasnetz.

Die Erweiterung mit einem Fermenter, zwei Gärrestelager sowie eine kleinteilige Siloanlage und einer Annahmehalle soll die Aufnahme verschiedener Substrate ermöglichen. Zukünftig sollen auch schwer vergärbarere Stoffe eingesetzt werden, wie Mist. Diese brauchen zur vollständigen Zersetzung mehr Zeit. Darüber hinaus sollen auch Alternativen zur Energiepflanze Mais eingesetzt werden. Da Blühmischungen oder Grünschnitte eine geringere Energieausbeute haben, ist zur Produktion der gleichen Menge Energie mehr Input nötig. Mit den bestehenden Behältern könnte also mit einer anderen Substratzusammensetzung viel weniger Energie produziert werden. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage zur Aufbereitung des Rohbiogases zu Biomethan auf Erdgasqualität hängt natürlich wesentlich von der Menge des aufzubereitenden Biogases ab. Die Erweiterung ist in westlicher Richtung vorgesehen und beinhaltet Behälter, welche mit ca. 20 Meter Bauhöhe einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten. Es sind neue Anpflanzungen geplant, welche diese Beeinträchtigung abmildern sollen. Details, auch der Farbgebung, sind unter Hinzuziehen der Unteren Naturschutzbehörde noch festzulegen. Die bisherigen Anpflanzungen sollen im Wesentlichen erhalten bleiben. Auf die Anlagen zur Darstellung der Planung wird verwiesen. In der Sitzung wird die Betreiberin die Planung vorstellen.

 

Der Betriebsstandort ist bereits vorhanden und im Flächennutzungsplan bereits als Sondergebiet dargestellt. Er liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Ausnahmsweise können im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und –gebiete dargestellt und festgesetzt werden, wenn es sich um angemessene Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte handelt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung wird, vorbehaltlich der Prüfung im Rahmen der konkreten Anfrage nach Landesplanungsgesetz, diese Voraussetzung als erfüllt angesehen.

 

Verwaltungsseitig wird, trotz des Eingriffes in das Landschaftsbild, die Erweiterung begrüßt. Die Biogasanlage ist vorhanden, eine Weiterentwicklung und effektive Nutzung im Sinne der Ressourcenschonung ist sinnvoll. Biogasanlagen können einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, da sie unabhängig von Sonne und Wind fast bedarfsgerecht Energie erzeugen können. Eine Verwertung weiterer Substrate, die bisher aufgrund ihrer niedrigeren Energiedichte keine Verwendung fanden, ist sinnvoll. Beispielhaft sei hier der Grünschnitt von Randstreifen genannt.

 

Um die Erweiterung zur realisieren ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Planerarbeitung erfolgt durch Vergabe an ein Planungsbüro. Die Kosten übernimmt die Antragstellerin. Diesbezüglich ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Im Laufe des Verfahrens wird zudem ein weiterer Vertrag zu Punkten wie Ausgleichsmaßnahmen und der Rückbauverpflichtung erforderlich. Auch bezüglich dieser Planung ist eine Bearbeitung nicht im üblichen Tempo zu erwarten. Bereits im August 2021 wurden die ersten Planüberlegungen jedoch schon vorgestellt. Da auch hier noch Vorarbeiten zu leisten sind, welche Kosten verursachen, soll eine erste Beschlusslage den Start der Erarbeitung der Plangrundlagen ermöglichen. 

 

i. A.                                                                      

 

 

 

Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

(Nur im Ratsinfosystem): Tischvorlage für die geplante Erweiterung