hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
1. Auf Grundlage des Plankonzeptes werden Planentwürfe erarbeitet. Mit der Antragstellerin wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.
2. Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Wie berichtet
plant die Betreiberin der Biogasanlage Beerlage eine Ertüchtigung der
bestehenden Anlage und die Aufbereitung des Biogases auf Erdgasqualität und die
Einspeisung in das öffentliche Gasnetz.
Die Erweiterung
mit einem Fermenter, zwei Gärrestelager sowie eine kleinteilige Siloanlage und
einer Annahmehalle soll die Aufnahme verschiedener Substrate ermöglichen.
Zukünftig sollen auch schwer vergärbarere Stoffe eingesetzt werden, wie Mist.
Diese brauchen zur vollständigen Zersetzung mehr Zeit. Darüber hinaus sollen
auch Alternativen zur Energiepflanze Mais eingesetzt werden. Da Blühmischungen
oder Grünschnitte eine geringere Energieausbeute haben, ist zur Produktion der
gleichen Menge Energie mehr Input nötig. Mit den bestehenden Behältern könnte
also mit einer anderen Substratzusammensetzung viel weniger Energie produziert
werden. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage zur Aufbereitung des Rohbiogases zu
Biomethan auf Erdgasqualität hängt natürlich wesentlich von der Menge des
aufzubereitenden Biogases ab. Die Erweiterung ist in westlicher Richtung
vorgesehen und beinhaltet Behälter, welche mit ca. 20 Meter Bauhöhe einen
erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild bedeuten. Es sind neue
Anpflanzungen geplant, welche diese Beeinträchtigung abmildern sollen. Details,
auch der Farbgebung, sind unter Hinzuziehen der Unteren Naturschutzbehörde noch
festzulegen. Die bisherigen Anpflanzungen sollen im Wesentlichen erhalten
bleiben. Auf die Anlagen zur Darstellung der Planung wird verwiesen. In der
Sitzung wird die Betreiberin die Planung vorstellen.
Der
Betriebsstandort ist bereits vorhanden und im Flächennutzungsplan bereits als
Sondergebiet dargestellt. Er liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet.
Ausnahmsweise können im regionalplanerisch festgelegten Freiraum Bauflächen und
–gebiete dargestellt und festgesetzt werden, wenn es sich um angemessene
Erweiterungen vorhandener Betriebsstandorte handelt. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung wird, vorbehaltlich der Prüfung im Rahmen der konkreten
Anfrage nach Landesplanungsgesetz, diese Voraussetzung als erfüllt angesehen.
Verwaltungsseitig
wird, trotz des Eingriffes in das Landschaftsbild, die Erweiterung begrüßt. Die
Biogasanlage ist vorhanden, eine Weiterentwicklung und effektive Nutzung im
Sinne der Ressourcenschonung ist sinnvoll. Biogasanlagen können einen Beitrag
zur Versorgungssicherheit leisten, da sie unabhängig von Sonne und Wind fast
bedarfsgerecht Energie erzeugen können. Eine Verwertung weiterer Substrate, die
bisher aufgrund ihrer niedrigeren Energiedichte keine Verwendung fanden, ist
sinnvoll. Beispielhaft sei hier der Grünschnitt von Randstreifen genannt.
Um die Erweiterung
zur realisieren ist sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die
Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Planerarbeitung erfolgt durch
Vergabe an ein Planungsbüro. Die Kosten übernimmt die Antragstellerin.
Diesbezüglich ist ein städtebaulicher Vertrag zu schließen. Im Laufe des
Verfahrens wird zudem ein weiterer Vertrag zu Punkten wie Ausgleichsmaßnahmen
und der Rückbauverpflichtung erforderlich. Auch bezüglich dieser Planung ist
eine Bearbeitung nicht im üblichen Tempo zu erwarten. Bereits im August 2021
wurden die ersten Planüberlegungen jedoch schon vorgestellt. Da auch hier noch
Vorarbeiten zu leisten sind, welche Kosten verursachen, soll eine erste
Beschlusslage den Start der Erarbeitung der Plangrundlagen ermöglichen.
i. A.
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
(Nur im Ratsinfosystem): Tischvorlage für die geplante Erweiterung