Betreff
Gründung einer Städtepartnerschaft mit der Stadt Malyn in der Ukraine
Vorlage
FBZD/0607/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Es wird eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Malyn angestrebt.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem der Rat der Stadt Billerbeck in dem Jahr 2017 beschlossen hat, eine Städtepartnerschaft mit den Städten Erquinghem-Lys (Frankreich) und Iecava (Lettland)

zu entwickeln hat die Bürgermeisterin, Frau Dirks, im Rahmen eines Besuches im Juni 2022 in Bauska, zu deren Verwaltungseinheit die Partnerstadt Iecava gehört, Kontakt  zu dem Bürgermeister der ukrainischen Stadt Malyn erhalten.

Frau Dirks hat den Bürgermeister der Stadt Malyn persönlich angesprochen und ihm Hilfe und Unterstützung angeboten.

 

Daraus ist eine Ferienfreizeit für Kinder aus der Stadt Malyn entwickelt worden.

 

In der Zeit vom 15. Juli 2022 bis zum 31. Juli 2022 wurden 19 Kinder in 10 Gastfamilien aus Billerbeck und Umgebung  aufgenommen.

 

Hieraus entwickelte sich im Herbst 2022 eine „Elterninitiative Malyn“, die Spendenaktionen organisiert haben, damit Notstromaggregate und Öfen gekauft wurden, die in Malyn dringend benötigt wurden, um die Folgen des Krieges abzumildern.

Hierzu wurden bereits 2 Fahrten in die Ukraine organisiert und die Hilfsgüter transportiert.

 

Für den Zeitraum vom 23. März bis 26. März 2023 hat die Bürgermeisterin alle Partnerstädte, auch die mögliche Partnerstadt Malyn, eingeladen. Der Bürgermeister aus Malyn hat bereits zugesagt.

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) unterstützt im Rahmen des Projektes „Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine“ bereits seit 2015 ein Netzwerk mit inzwischen 114 Kommunen. Dieses insbesondere um die Folgen des Angriffskrieges Russlands gegenüber der Ukraine und auch den Menschen in Malyn abzumildern.   

 

https://skew.engagement-global.de/sonderseite-solidaritaetspartnerschaften-mit-der-ukraine.html

 

Die Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) hat verschiedenste Fördermöglichkeiten aufgelegt. Unter anderem ist eine Kleinstförderung von Projekten bis zu 20.000,00 € bei einer Förderquote von 90 % vorgesehen. Hier können Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrkosten aber auch Sachkosten geltend gemacht werden.   

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Ukraine ist es aus Sicht der SKEW wichtig, die Solidarität, den Austausch und die Zusammenarbeit mit den ukrainischen Partnerinnen und Partnern aufrecht zu erhalten und in besonderer Weise zu unterstützen. Maßnahmen, die im Rahmen des Kleinprojektfonds kommunale Entwicklungspolitik umgesetzt werden, sollen dazu beitragen die Partnerschaften in einer durch die Krise erzeugten Notsituation solidarisch zu festigen sowie die negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und auf die lokale Selbstverwaltung abzumildern.“

 

Die Stadt Malyn ist eine Stadt im Osten der ukrainischen Oblast Schytomyr und hat ca. 27.000 Einwohner. Die Stadt liegt am Ufer der Irscha, ca. 120 Kilometer nordwestlich von Kiew.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine weitere Städtepartnerschaft mit Malyn anzustreben. Der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Vereinbarung