Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 einschließlich Anlagen wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurde. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 auf Wunsch auf dem Postweg, ansonsten per E-Mail zugeleitet.
Sachverhalt:
Die Stadt Billerbeck hat ihre Jahresabschlüsse seit dem Haushaltsjahr 2009 nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2022, der bis zum 31. Dezember 2023 fertig sein muss, wird zurzeit erstellt und bis spätestens Mai 2023 abgeschlossen sein, sodass dann der Entwurf von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden kann.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für den 13. Juni 2023 vorgesehen.
Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat soll in der darauffolgenden Ratssitzung am 15. Juni 2023 erfolgen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, ist vorgesehen, bereits jetzt über die Verweisung des Jahresabschlusses 2022 an den Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden.
Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin