Sachverhalt:
Im Rahmen der Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Gemeinde Nottuln hat sich der
Schiedsmann der Stadt Billerbeck, Herr Nowak, an das Ordnungsamt gewendet und
angefragt, ob auch in Billerbeck über eine Erhöhung nachgedacht werden würde.
Dies wurde zum Anlass
genommen um die aktuelle Aufwandsentschädigung in Blick zu nehmen. Seit dem
Jahr 1982 zahlt die Stadt Billerbeck der Schiedsperson eine
Aufwandsentschädigung (30,00 DM bzw. 16,00 €), die stellv. Schiedsperson hat da
noch keine Aufwandsentschädigung bekommen. Im Jahr 2008 wurde die
Aufwandsentschädigung erstmals angehoben. Die Schiedsperson hat ab dem
01.01.2008 20,00 € monatlich erhalten. Des Weiteren wurde eine
Aufwandsentschädigung für die stellv. Schiedsperson eingeführt, 50 % der
Aufwandsentschädigung der Schiedsperson, 10,00 € monatlich.
Generell gibt es keine
Verpflichtung zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Verwaltungsseitig wird
es aber als wichtig angesehen diese zu zahlen, um das Ehrenamt zu stärken. Es
wird immer schwieriger geeignete Personen für ein so spezielles Ehrenamt zu
begeistern. Aber nicht nur zur Förderung des Ehrenamtes sollte eine
Aufwandsentschädigung gezahlt werden, sondern auch zur Deckung bestimmter
Kosten, die mit der Durchführung des Ehrenamtes entstehen (Energie, Benzin
pp.).
Folglich wird es auch als
angemessen angesehen, dass die Aufwandsentschädigung nach nunmehr 15 Jahren
wieder angepasst wird. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen der Schiedsperson
eine Aufwandsentschädigung von 50,00 € monatlich und der stellv. Schiedsperson
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € monatlich zu zahlen. Die Beträge
sollten rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt werden.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: