Betreff
Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson und die stellv. Schiedsperson der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0610/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die monatliche Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Stadt Billerbeck wird auf 50,00 € und die monatliche Aufwandsentschädigung für die stellv. Schiedsperson auf 25,00 €, rückwirkend ab dem 01.01.2023, erhöht.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Gemeinde Nottuln hat sich der Schiedsmann der Stadt Billerbeck, Herr Nowak, an das Ordnungsamt gewendet und angefragt, ob auch in Billerbeck über eine Erhöhung nachgedacht werden würde.

 

Dies wurde zum Anlass genommen um die aktuelle Aufwandsentschädigung in Blick zu nehmen. Seit dem Jahr 1982 zahlt die Stadt Billerbeck der Schiedsperson eine Aufwandsentschädigung (30,00 DM bzw. 16,00 €), die stellv. Schiedsperson hat da noch keine Aufwandsentschädigung bekommen. Im Jahr 2008 wurde die Aufwandsentschädigung erstmals angehoben. Die Schiedsperson hat ab dem 01.01.2008 20,00 € monatlich erhalten. Des Weiteren wurde eine Aufwandsentschädigung für die stellv. Schiedsperson eingeführt, 50 % der Aufwandsentschädigung der Schiedsperson, 10,00 € monatlich.

 

Generell gibt es keine Verpflichtung zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung. Verwaltungsseitig wird es aber als wichtig angesehen diese zu zahlen, um das Ehrenamt zu stärken. Es wird immer schwieriger geeignete Personen für ein so spezielles Ehrenamt zu begeistern. Aber nicht nur zur Förderung des Ehrenamtes sollte eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, sondern auch zur Deckung bestimmter Kosten, die mit der Durchführung des Ehrenamtes entstehen (Energie, Benzin pp.).

 

Folglich wird es auch als angemessen angesehen, dass die Aufwandsentschädigung nach nunmehr 15 Jahren wieder angepasst wird. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen der Schiedsperson eine Aufwandsentschädigung von 50,00 € monatlich und der stellv. Schiedsperson eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € monatlich zu zahlen. Die Beträge sollten rückwirkend ab dem 01.01.2023 gezahlt werden.

 

i.A.                                                                        i.A.

 

 

Sandra Niemann                                             Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: