Sachverhalt:
Der Rat hat in
seiner Sitzung am 16.12.2021 nach Vorberatung im Schulausschuss und dem
Stadtentwicklungs- u. Bauausschuss beschlossen, dass die Verwaltung mit der Beantragung von
Fördermitteln zur klimafolgengerechten Umgestaltung (Entsiegelung) des
Schulhofes der Gemeinschaftsschule (Don-Bosco-Schulgebäude) beauftragt wird.
Ferner wird die Verwaltung mit der Vergabe einer Konzepterstellung beauftragt.
Daraufhin wurde
ein Konzept erstellt und im Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im
Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen ein Antrag auf Förderung
gestellt. Dieses Programm wurde eingestellt und eine Förderung für Billerbeck
nicht ausgesprochen.
Mit der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL
KliWaVo) wurde im Juni 2022 eine Fördermöglichkeit aufgezeigt, jedoch die
Förderung für Klimaresiliente
Schulen und Kitas: „Coole“ Schul- und Kitahöfe erst im Dezember 2022
freigeschaltet. Somit ergibt sich kurzfristig die Möglichkeit einer Förderung
zur klimaresilienten Umgestaltung des Schulhofes der Gemeinschaftsschule
(Don-Bosco-Schulgebäude), die Vergabe der Fördermittel erfolgt im Windhundverfahren.
Zur Anpassung der
veränderten Förderkulisse erfolgte eine moderate Änderung des vorherigen
Konzeptes. Es ist nunmehr vor allen Dingen auf die Entsiegelung, Versickerung
und Rückhaltung des Niederschlagswassers abzustellen, auch die Begrünung und
Beschattung durch Bäume ist ein wesentlicher Baustein zur Förderwürdigkeit. Es
sollen investive Maßnahmen gefördert werden, die der Wasserversickerung,
-speicherung oder
Abmilderung von Hitze dienen. Dazu zählen beispielsweise
folgende
Maßnahmen:
- Entsiegelung
und Begrünung von (teil)versiegelten Schul- beziehungsweise Kitahöfen,
- Anlegen
eines Schul- beziehungsweise Kitagartens, Biotops, grünen Klassenzimmers,
- Anlegen
von Wegen mit wasserdurchlässigen Belägen.
- Anlegen von Mulden oder Rigolen zur
Regenwasserversickerung und eventuell -speicherung,
- Baum-
und Strauchpflanzungen.
Dieses Konzept
wird Ihnen durch Herrn Windt als Landschaftsplaner in der Sitzung vorgestellt.
Für das Konzept
wurde bereits ein Förderantrag gestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Maßnahme entsprechend der Förderbedingungen bis zum 30. September dieses Jahres
abgeschlossen und mit dem Fördergeber abgerechnet sein muss. Somit ergibt sich
ein sehr ambitionierter Zeitplan.
Ebenso ist zu
berücksichtigen, dass im HhPlan für 2023 bisher 150.000,- € als Ausgabe und
Einnahme berücksichtigt wurden, nunmehr die Kosten mit rd. 276.500,- € in der
Ausgabe und Einnahme zu berücksichtigen sind, die Förderung soll 100 %
betragen.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Bezug: Top 11 der Ratssitzung vom 16.12.2021
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:126.500,- €
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: Mehreinnahme bei 01120 41410000 „Zuschüsse“
Anlagen: keine