Sachverhalt:
In der Sitzung des
Schul- und Sportausschusses am 22.03.2022 hat Ausschuss den angeregt die
Richtlinien für die Ehrung von Sportlerinnen und Sportler sowie Personen, die
sich um den Sport in der Stadt Billerbeck in besonderem Maße verdient gemacht
haben verwaltungsseitig zu überarbeiten und im Ausschuss zu beraten.
Die angehängten
Richtlinien wurden modifiziert und dahingehend geändert, dass zusätzlich zur
Sportlerin und des Sportlers des Jahres ab sofort die Ehrung einer
oder eines
Ehrenamtlichen des Jahres im Bereich Sport möglich ist.
Ferner wurden zur
Klarstellung und auf Wunsch des DJK-VfL Billerbeck die Kriterien hinsichtlich
der Vergleichbarkeit im Bereich des Sportschießens hinzugefügt.
Anstelle eines
Wanderpokals erhalten die Sportlerin, der Sportler und die oder der
Ehrenamtliche des Jahres einen Besitzpokal.
Diese Änderung
wurde bereits bei der letzten Sportlerehrung umgesetzt, da wir coronabedingt
die Jahre 2019, 2020 und 2021 zusammen geehrt haben.
Die
grundsätzlichen Kriterien für die Sportlerehrung wurden nicht geändert, da sich
diese in der vorliegenden Form bewährt haben. Die aufgeführten
Leistungsmerkmale können auf die meisten Sportarten angewandt werden. Es ist
aber nicht möglich, einzelne Sportarten und Leistungen zu vergleichen. Wie die
einzelnen Erfolge in den Sportarten zu werten sind und ob diese dann für eine
Ehrung in Frage kommen, müssen die dafür Verantwortlichen entscheiden. Ein
Kriterienkatalog für alle Sportarten würde hier viel zu weit ins Details
gehen.
I.A. I.A.
Jürgen Maas Hubertus Messing Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Neufassung der Richtlinien der Stadt Billerbeck für die
Ehrung von Sportlerinnen und Sportlern sowie Personen, die sich um den Sport in
der Stadt Billerbeck in besonderem Maße verdient gemacht haben