Betreff
Sanierung der Zweifachhalle
Vorlage
FBPB/1873/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Die Planungen für die Sanierung der Zweifachhalle werden in Abhängigkeit der bereits eingeplanten Haushaltsmittel an die zukünftigen Förderbedingungen angepasst.

2.       Die weiteren Leistungen für die Erstellung des Energiekonzeptes als Fördervoraussetzung sind nach Maßgabe der Förderbedingungen und unter Berücksichtigung des Vergaberechts schnellstmöglich zu vergeben.

3.       Bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen ist ein Förderantrag für das EFRE-Programm Energieeffiziente öffentliche Gebäude zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

In den letzten Jahren stand immer wieder die dringend erforderliche Sanierung der Zweifachhalle auf der Agenda der politischen Gremien. Ziel der Beschlüsse in den

o. g. Sitzungen war jeweils, eine Planung auf den Weg zu bringen, die den Zugang zu Fördermitteln ermöglicht.

 

Das beauftragte Büro PDA Planungsgruppe Dörenkemper und Ahling GmbH & Co. KG, Neuenkirchen, entwickelte zunächst eine Vorplanung in zwei Varianten. Die Basisvariante beinhaltet die nötigsten Gewerke (Dach, Sportboden, Lüftungstechnik) sowie die barrierefreie Erschließung der Hallenebene über einen Plattformlift. Die optimierte Variante sieht eine umfassende Sanierung einschließlich Erweiterung des Eingangsbereiches vor, so dass die barrierefreie Erreichbarkeit der Hallenebene über eine Rampe gewährleistet wäre. In der Sitzung des Rates am 17.12.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dieser großen Lösung in die Antragstellung auf Fördermittel zu gehen. Anvisiertes Förderprogramm war der Investitionspakt Sportstätten, der mit einer attraktiven Förderquote von 90% aufwarten konnte. Leider war das Förderprogramm so überzeichnet, dass Billerbeck nur mit dem Förderantrag zur Erweiterung des Kinderbeckens des Freibades erfolgreich war.

 

Im Jahr 2022 öffnete sich dann die Förderkulisse im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Die Förderquote war mit 45% leider deutlich geringer, so dass vor dem Hintergrund der Haushaltslage und der massiv gestiegenen Baukosten die Planung des Büros PDA auf das erforderliche Minimum abgespeckt und den Anforderungen des Förderprogramms angepasst werden musste. Im Dezember 2022 wurden die 148 geförderten Projekte mit einem Gesamtvolumen von 476 Mio. Euro veröffentlicht, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages im November 2022 über die Mittelverwendung entschieden hatte. In den Münsterlandkreisen einschließlich Billerbeck ist kein Förderprojekt aus diesem Programm berücksichtigt worden (lediglich das Theater der Stadt Münster erhält eine Förderung in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro).

 

Anlässlich des Netzwerktreffens des Fachnetzwerks Fördermittelakquise im Oktober 2022 in Essen wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) für 2023 ein weiteres Förderprogramm mit dem Arbeitstitel Energieeffiziente öffentliche Gebäude aus dem Kontext der EFRE-Förderung (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) angekündigt.

 

Leider sind zum jetzigen Zeitpunkt die Rahmenbedingungen nur grob umrissen, so dass noch keine Aussage getätigt werden kann, inwieweit die vorhandenen Planungen angepasst werden müssen und welche Maßnahmenbestandteile aus den bisherigen Planungen in der neuen Förderkulisse förderfähig sein werden.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand liegen folgende Informationen zu dem zukünftigen Förderprogramm vor:

 

·           Förderfähig ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Kommunen

 

·           Der Fokus liegt hier auf öffentlichen Gebäuden mit den Nutzungen Kultur, Sport, Tourismus und karitative Zecke

 

·           Die Maßnahme muss die ganzheitliche Ertüchtigung des Gebäudes beinhalten; dies umfasst die Gebäudehülle und die Anlagentechnik unter Berücksichtigung von erneuerbaren Energien

 

·           Der Primärenergiebedarf des Gebäudes muss gegenüber dem Status quo um mindestens 50% gesenkt werden

 

·           Als Fördervoraussetzung muss vorab ein Energiekonzept erstellt werden, das den Ist-Zustand, Potenziale und Ziele der Energieeffizienzmaßnahmen beschreibt

 

·           Die Förderquote beläuft sich auf 80%

 

·           Die Fördermittel werden im Windhundverfahren vergeben.

 

Im Haushalt der Stadt Billerbeck sind für die Jahre

 

2023: 250.000,00 Euro

2024: 2.270.000,00 Euro

2025: 455.000,00 Euro

 

in Summe 2.975.000,00 Euro, für die Sanierung der Zweifachhalle verplant, davon 1.646.700,00 € an Eigenmitteln. Diese Mittelaufteilung erfolgte noch auf Grundlage der Förderantragsstellung für das o.g. Bundesprogramm mit einer vergleichsweise niedrigen Förderquote.

 

Aufgrund der bislang fehlenden Detailinformationen zum kommenden Förderprogramm wird verwaltungsseitig das folgende Vorgehen vorgeschlagen:

 

Je nach Ausgestaltung des Förderprogramms und abhängig von der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmenbestandteile wird die Planung an die zukünftige Förderkulisse angepasst.

 

Präferabel sollte hier, insbesondere in Anbetracht der deutlich besseren Förderquote, versucht werden, die sogenannte große Lösung mit Erweiterung des Foyers zur Förderung einzureichen. Sollte dies entweder aufgrund der Förderbedingungen oder aufgrund der verplanten Eigenmittel als limitierendem Faktor nicht möglich sein, sind die Planungen für die Basisvariante an die Förderbedingungen anzupassen.

 

Um keine wertvolle Zeit zu verlieren, sind die Grundlagenermittlungen für die energetische Bilanzierung des Gebäudes bereits im Januar 2023 vergeben worden. Auf dieser Basis ist dann unter Berücksichtigung der Vorgaben des Förderprogramms ein Energiekonzept als zwingende Fördervoraussetzung zu erstellen.

 

Für die Anpassung der Planungen und die Erstellung des Energiekonzeptes sind in 2023 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingeplant.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fördermittel im Windhundverfahren vergeben werden sollen, ist sodann bei Vorliegen aller Unterlagen schnellstmöglich ein Förderantrag bei der fördermittelverwaltenden Stelle -voraussichtlich Bezirksregierung Münster- zu stellen.

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

Axel Kuhlmann                                 Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin


Bezug:            Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 03.09.2020, TOP 12 nö. S.,         Schul- und Sportausschuss vom 01.12.2020, TOP 1 ö. S., Stadtentwick-                        lungs- und Bauausschuss vom 10.12.2020, TOP 2 ö. S., Rat der Stadt                          vom 17.12.20220, TOP 12 ö. S., Rat der Stadt vom 27.09.2022,

                         TOP 13 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto:                                                                   01120.78660000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: