1. Die Planungen für die Sanierung der Zweifachhalle werden in Abhängigkeit der bereits eingeplanten Haushaltsmittel an die zukünftigen Förderbedingungen angepasst.
2. Die weiteren Leistungen für die Erstellung des Energiekonzeptes als Fördervoraussetzung sind nach Maßgabe der Förderbedingungen und unter Berücksichtigung des Vergaberechts schnellstmöglich zu vergeben.
3. Bei Vorliegen aller relevanten Unterlagen ist ein Förderantrag für das EFRE-Programm Energieeffiziente öffentliche Gebäude zu stellen.
Sachverhalt:
In den letzten Jahren stand immer wieder die dringend erforderliche
Sanierung der Zweifachhalle auf der Agenda der politischen Gremien. Ziel der
Beschlüsse in den
o. g. Sitzungen war jeweils, eine Planung auf den Weg zu bringen, die den
Zugang zu Fördermitteln ermöglicht.
Das beauftragte Büro PDA Planungsgruppe Dörenkemper und Ahling GmbH &
Co. KG, Neuenkirchen, entwickelte zunächst eine Vorplanung in zwei Varianten.
Die Basisvariante beinhaltet die nötigsten Gewerke (Dach, Sportboden,
Lüftungstechnik) sowie die barrierefreie Erschließung der Hallenebene über
einen Plattformlift. Die optimierte Variante sieht eine umfassende Sanierung
einschließlich Erweiterung des Eingangsbereiches vor, so dass die barrierefreie
Erreichbarkeit der Hallenebene über eine Rampe gewährleistet wäre. In der
Sitzung des Rates am 17.12.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, mit dieser
großen Lösung in die Antragstellung auf Fördermittel zu gehen. Anvisiertes
Förderprogramm war der Investitionspakt
Sportstätten, der mit einer attraktiven Förderquote von 90% aufwarten
konnte. Leider war das Förderprogramm so überzeichnet, dass Billerbeck nur mit
dem Förderantrag zur Erweiterung des Kinderbeckens des Freibades erfolgreich
war.
Im Jahr 2022 öffnete sich dann die Förderkulisse im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Die Förderquote war mit 45% leider
deutlich geringer, so dass vor dem Hintergrund der Haushaltslage und der massiv
gestiegenen Baukosten die Planung des Büros PDA auf das erforderliche Minimum abgespeckt
und den Anforderungen des Förderprogramms angepasst werden musste. Im Dezember
2022 wurden die 148 geförderten Projekte mit einem Gesamtvolumen von 476 Mio.
Euro veröffentlicht, nachdem der Haushaltsausschuss des Bundestages im November
2022 über die Mittelverwendung entschieden hatte. In den Münsterlandkreisen
einschließlich Billerbeck ist kein Förderprojekt aus diesem Programm
berücksichtigt worden (lediglich das Theater der Stadt Münster erhält eine
Förderung in Höhe von rund 2,7 Mio. Euro).
Anlässlich des Netzwerktreffens des Fachnetzwerks Fördermittelakquise im
Oktober 2022 in Essen wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) für 2023 ein
weiteres Förderprogramm mit dem Arbeitstitel Energieeffiziente öffentliche Gebäude aus dem Kontext der
EFRE-Förderung (EFRE = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
angekündigt.
Leider sind zum jetzigen Zeitpunkt die Rahmenbedingungen nur grob
umrissen, so dass noch keine Aussage getätigt werden kann, inwieweit die
vorhandenen Planungen angepasst werden müssen und welche Maßnahmenbestandteile
aus den bisherigen Planungen in der neuen Förderkulisse förderfähig sein
werden.
Nach jetzigem Kenntnisstand liegen folgende Informationen zu dem
zukünftigen Förderprogramm vor:
·
Förderfähig
ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in Kommunen
·
Der
Fokus liegt hier auf öffentlichen Gebäuden mit den Nutzungen Kultur, Sport,
Tourismus und karitative Zecke
·
Die
Maßnahme muss die ganzheitliche Ertüchtigung des Gebäudes beinhalten; dies
umfasst die Gebäudehülle und die Anlagentechnik unter Berücksichtigung von
erneuerbaren Energien
·
Der
Primärenergiebedarf des Gebäudes muss gegenüber dem Status quo um mindestens
50% gesenkt werden
·
Als
Fördervoraussetzung muss vorab ein Energiekonzept erstellt werden, das den
Ist-Zustand, Potenziale und Ziele der Energieeffizienzmaßnahmen beschreibt
·
Die
Förderquote beläuft sich auf 80%
·
Die Fördermittel
werden im Windhundverfahren vergeben.
Im Haushalt der
Stadt Billerbeck sind für die Jahre
2023: 250.000,00
Euro
2024: 2.270.000,00
Euro
2025: 455.000,00
Euro
in Summe
2.975.000,00 Euro, für die Sanierung der Zweifachhalle verplant, davon 1.646.700,00
€ an Eigenmitteln. Diese Mittelaufteilung erfolgte noch auf Grundlage der
Förderantragsstellung für das o.g. Bundesprogramm mit einer vergleichsweise
niedrigen Förderquote.
Aufgrund der
bislang fehlenden Detailinformationen zum kommenden Förderprogramm wird
verwaltungsseitig das folgende Vorgehen vorgeschlagen:
Je nach
Ausgestaltung des Förderprogramms und abhängig von der Förderfähigkeit
einzelner Maßnahmenbestandteile wird die Planung an die zukünftige
Förderkulisse angepasst.
Präferabel sollte
hier, insbesondere in Anbetracht der deutlich besseren Förderquote, versucht
werden, die sogenannte große Lösung mit Erweiterung des Foyers zur Förderung
einzureichen. Sollte dies entweder aufgrund der Förderbedingungen oder aufgrund
der verplanten Eigenmittel als limitierendem
Faktor nicht möglich sein, sind die Planungen für die Basisvariante an die
Förderbedingungen anzupassen.
Um keine wertvolle
Zeit zu verlieren, sind die Grundlagenermittlungen für die energetische
Bilanzierung des Gebäudes bereits im Januar 2023 vergeben worden. Auf dieser
Basis ist dann unter Berücksichtigung der Vorgaben des Förderprogramms ein
Energiekonzept als zwingende Fördervoraussetzung zu erstellen.
Für die Anpassung
der Planungen und die Erstellung des Energiekonzeptes sind in 2023
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe eingeplant.
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Fördermittel im Windhundverfahren
vergeben werden sollen, ist sodann bei Vorliegen aller Unterlagen
schnellstmöglich ein Förderantrag bei der fördermittelverwaltenden Stelle
-voraussichtlich Bezirksregierung Münster- zu stellen.
Im Auftrag Im
Auftrag
Axel Kuhlmann Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 03.09.2020, TOP 12 nö. S., Schul- und Sportausschuss vom 01.12.2020, TOP 1 ö. S., Stadtentwick- lungs- und Bauausschuss vom 10.12.2020, TOP 2 ö. S., Rat der Stadt vom 17.12.20220, TOP 12 ö. S., Rat der Stadt vom 27.09.2022,
TOP 13 ö. S.
Finanzierung durch Mittel bei dem Produktkonto: 01120.78660000