Sachverhalt:
Die Kindergartenbedarfsplanung für das kommende Kita-Jahr ist aktuell mit großen Herausforderungen verbunden. Wie bereits im letzten Jahr angedeutet, scheint sich die Aussage zu bewahrheiten, dass für das Kindergartenjahr 2023/2024 nochmals mit einer grundsätzlichen Bedarfssteigerung gerechnet werden kann, danach aber eine leichte Entspannung eintreten wird. Folgende Grafik zeigt die Bevölkerungsprognose bezogen auf die Kita-Kinder:
(Zur besseren Lesbarkeit der Grafik wird auf die farbliche Version der
Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem verwiesen)
In dieser Prognose können natürlich keine zukünftigen Einflüsse abgebildet werden, die unerwartet auftreten und das Bild beeinflussen werden, wie es zum Beispiel im laufenden Kindergartenjahr durch den verstärkten Zuzug von Kindern aus Krisengebieten geschehen ist.
Dazu darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Nachfrage nach Kitaplätzen in Billerbeck im laufenden Kita-Jahr im u-3-Bereich bereits die kreisjugendamtsweite höchste Anmeldequote aufweist (Ø Jugendamt = 46,64 % / Stadt Billerbeck = 53,97 %) und somit schon deshalb angespannt ist.
Hinzu kommt die Schwierigkeit, dass die Kita-Betreuung nicht beliebig ausgeweitet werden kann, wenn man das Problem des Fachkräftemangels betrachtet. Hier bleibt abzuwarten, inwieweit und wie schnell das Landesprogramm „Sofortprogramm Kita“ greift.
Nach der inzwischen durchgeführten Anmeldewoche in den Kindertageseinrichtungen bestätigte sich, dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen geringfügig nicht oder nur sehr knapp gedeckt werden kann.
Im Bereich der ü-3-Betreuung wird die Nachfrage nach jetzigem Stand gedeckt werden können. Problematischer wird es hingegen im u-3-Bereich. Hier liegen aber auch Betreuungsnachfragen für Kinder vor, die zu Beginn des Kindergartenjahres das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nicht in jedem Fall wird auch die Wunschkitabetreuung erreicht, so dass davon auszugehen ist, dass die Betreuungsnachfrage noch zurückgestellt werden wird.
Dank der Bereitschaft der einzelnen Kitas auch zur rechtlich zulässigen Überbelegung wird es laut Aussage des Kreisjugendamtes zunächst möglich sein, allen Kindern, die bis Ende August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben und die Aufnahme zum 01.08.2023 planen, ein Betreuungsangebot zu machen.
Im Auftrag
Martin Struffert Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin