hier: Grundlegende Überprüfung aller öffentlichen Gebäude Billerbecks auf zugängliche Barrierefreiheit
Sachverhalt:
Der Antrag wurde vom Rat zur Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen. Er ist nochmals als Anlage beigefügt.
Als Information für die Beratung ist Folgendes auszuführen:
Der Auftrag der Agentur Barrierefrei NRW besteht darin, mit
Fachinformationen und Beratungsangeboten die Umsetzung bürgerfreundlicher,
praktikabler und kostengünstiger Lösungen zur Herstellung von Barrierefreiheit
im öffentlichen wie im persönlichen Bereich voranzutreiben und damit die
Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu
verbessern. Gefördert wird sie dabei vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes NRW.
Zielgruppen
des Beratungs- und Informationsangebots sind:
·
Menschen mit
Behinderungen, ältere Menschen, deren Angehörige und Betreuungspersonen (zum
Thema „Technische Hilfen“)
·
Die
Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen und älterer Menschen
·
EntscheidungsträgerInnen
in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft
·
MultiplikatorInnen
aus der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in
Nordrhein-Westfalen
Ein Baustein
der Arbeit der Agentur Barrierefrei NRW ist das Angebot an Kommunen in
Nordrhein-Westfalen zur Durchführung von Begehungen aller öffentlichen Gebäude
mit einem Hauptaugenmerk auf die Barrierefreiheit der Einrichtungen. Im Jahr
2016 wurde beispielsweise das Rathaus in Zusammenarbeit mit der
Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen
(KICS) besichtigt.
Als
Richtwerte vorgebende Norm wird die DIN 18040-1 zum barrierefreien Bauen in
öffentlich zugänglichen Gebäuden angewandt. Die DIN 18040-1 trifft Aussagen zum
allgemeinen Platzbedarf und der Gestaltung von Wegen, Plätzen und Zugängen,
Treppen, Rampen und Aufzugsanlagen sowie Türen. Bezogen ist dies auf alle
öffentlich zugänglichen Bereiche öffentlicher Gebäude, insbesondere
Sanitärräume und Veranstaltungsräume. Auch ein barrierefreier Brandschutz wird
durch die DIN 18040-1 geregelt.
Bauaufsichtsbehörden
-wie der Kreis Coesfeld im Falle der Stadt Billerbeck- prüfen bei der
Beantragung eines konkreten Bauvorhabens für öffentliche Gebäude ebenfalls nach
der DIN 18040-1.
Eine
Kontaktaufnahme mit der Agentur Barrierefrei NRW bezüglich der Möglichkeit
einer Überprüfung aller öffentlichen Gebäude in Billerbeck brachte folgende
Rückmeldung: Die Agentur Barrierefrei NRW führt einmal jährlich
Erhebungen in Zusammenarbeit mit geschulten Studierenden der TU Dortmund durch.
Aufgrund der räumlichen Distanz zur TU Dortmund und da die Studierenden vor
allem mit dem ÖPNV anreisen, ist eine Überprüfung Billerbecks innerhalb der
üblichen Erhebungszeiten nicht möglich.
Die Münster
School of Architecture (MSA) führt ebenfalls Gebäudeerhebungen durch. Ein
Termin zur Überprüfung Billerbecks könnte frühestens 2024 gefunden werden.
Die Agentur Barrierefrei
NRW führt auch mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Begehungen durch.
Die Warteliste hierfür ist jedoch sehr lang, sodass ein Termin in noch fernerer
Zukunft läge.
Auch die KICS
überprüfte in der Vergangenheit öffentliche Gebäude auf Barrierefreiheit. Nach
Auskunft des Kreises Coesfeld ist der Verein in dem Bereich zurzeit jedoch
nicht aktiv.
i. A.
Michaela Besecke Marion Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem
Antrag der SPD Fraktion vom 29.11.2022