Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 29.11.2022
hier: Grundlegende Überprüfung aller öffentlichen Gebäude Billerbecks auf zugängliche Barrierefreiheit
Vorlage
FBPB/1876/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

ohne


Sachverhalt:

 

Der Antrag wurde vom Rat zur Beratung an den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss verwiesen. Er ist nochmals als Anlage beigefügt.

 

Als Information für die Beratung ist Folgendes auszuführen:

 

Der Auftrag der Agentur Barrierefrei NRW besteht darin, mit Fachinformationen und Beratungsangeboten die Umsetzung bürgerfreundlicher, praktikabler und kostengünstiger Lösungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen wie im persönlichen Bereich voranzutreiben und damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen zu verbessern. Gefördert wird sie dabei vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Zielgruppen des Beratungs- und Informationsangebots sind:

 

·           Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, deren Angehörige und Betreuungspersonen (zum Thema „Technische Hilfen“)

·           Die Interessenverbände der Menschen mit Behinderungen und älterer Menschen

·           EntscheidungsträgerInnen in der öffentlichen Verwaltung, Politik und Wirtschaft

·           MultiplikatorInnen aus der Arbeit mit älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

Ein Baustein der Arbeit der Agentur Barrierefrei NRW ist das Angebot an Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Durchführung von Begehungen aller öffentlichen Gebäude mit einem Hauptaugenmerk auf die Barrierefreiheit der Einrichtungen. Im Jahr 2016 wurde beispielsweise das Rathaus in Zusammenarbeit mit der Kreisarbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS) besichtigt.

 

Als Richtwerte vorgebende Norm wird die DIN 18040-1 zum barrierefreien Bauen in öffentlich zugänglichen Gebäuden angewandt. Die DIN 18040-1 trifft Aussagen zum allgemeinen Platzbedarf und der Gestaltung von Wegen, Plätzen und Zugängen, Treppen, Rampen und Aufzugsanlagen sowie Türen. Bezogen ist dies auf alle öffentlich zugänglichen Bereiche öffentlicher Gebäude, insbesondere Sanitärräume und Veranstaltungsräume. Auch ein barrierefreier Brandschutz wird durch die DIN 18040-1 geregelt.

Bauaufsichtsbehörden -wie der Kreis Coesfeld im Falle der Stadt Billerbeck- prüfen bei der Beantragung eines konkreten Bauvorhabens für öffentliche Gebäude ebenfalls nach der DIN 18040-1.

Eine Kontaktaufnahme mit der Agentur Barrierefrei NRW bezüglich der Möglichkeit einer Überprüfung aller öffentlichen Gebäude in Billerbeck brachte folgende Rückmeldung: Die Agentur Barrierefrei NRW führt einmal jährlich Erhebungen in Zusammenarbeit mit geschulten Studierenden der TU Dortmund durch. Aufgrund der räumlichen Distanz zur TU Dortmund und da die Studierenden vor allem mit dem ÖPNV anreisen, ist eine Überprüfung Billerbecks innerhalb der üblichen Erhebungszeiten nicht möglich.

Die Münster School of Architecture (MSA) führt ebenfalls Gebäudeerhebungen durch. Ein Termin zur Überprüfung Billerbecks könnte frühestens 2024 gefunden werden.

Die Agentur Barrierefrei NRW führt auch mit eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Begehungen durch. Die Warteliste hierfür ist jedoch sehr lang, sodass ein Termin in noch fernerer Zukunft läge.

Auch die KICS überprüfte in der Vergangenheit öffentliche Gebäude auf Barrierefreiheit. Nach Auskunft des Kreises Coesfeld ist der Verein in dem Bereich zurzeit jedoch nicht aktiv.

 

 

 

i. A.                       

                                              

 

 

Michaela Besecke                                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                                     Bürgermeisterin


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:            


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem

Antrag der SPD Fraktion vom 29.11.2022