hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
1. Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3. Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl. Der Planbereich beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180.
4.
Der Entwurf der 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit den Entwürfen der Begründung und der
Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2
BauGB gebilligt.
5.
Der Entwurf der 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend
der Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.
1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Von privater
Seite gingen keine Stellungnahmen ein, die von Seiten der Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet. Die
Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Parallel zur
frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32
um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten. Die Anregungen der
Bezirksregierungen waren dabei redaktioneller Art und wurden mit der Anpassung
der Begründung übernommen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB für die
49. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Parallel soll die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Erarbeitet
wird durch das Büro derzeit außerdem ein Entwurf des Bebauungsplanes
„Landmaschinenhandel Hamern“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
folgt in späterer Sitzung. Der Beschluss zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach §
4 Abs. 1 BauGB wurde bereits in o.g. Sitzung beschlossen.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 22.02.2022, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 03.03.2022, TOP 9 ö.S.
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
- Abwägungstabelle
- 49.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Planzeichnung
- 49.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Begründung
- Artenschutzrechtliche
Prüfung Stufe II