Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern und Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Behördenbeteiligung sowie Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
FB60/1881/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.       Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl. Der Planbereich beinhaltet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180.

4.       Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes mit den Entwürfen der Begründung und der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.

5.       Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite gingen keine Stellungnahmen ein, die von Seiten der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet. Die Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung wurde zudem die Bezirksregierung Münster, Dezernat 32 um eine landesplanerische Stellungnahme gebeten. Die Anregungen der Bezirksregierungen waren dabei redaktioneller Art und wurden mit der Anpassung der Begründung übernommen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

 

Erarbeitet wird durch das Büro derzeit außerdem ein Entwurf des Bebauungsplanes „Landmaschinenhandel Hamern“. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan folgt in späterer Sitzung. Der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits in o.g. Sitzung beschlossen.

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 22.02.2022, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 03.03.2022, TOP 9 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:     


 


Anlagen:

Nur im Ratsinformationssystem:

  • Abwägungstabelle
  • 49. Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Planzeichnung
  • 49. Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Begründung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II