Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die im Mobilitätskonzept unter Ziffer III.4. vorgesehene Maßnahme zur Sperrung des Marktes („autofreier Markt“) wird ab der Sommersaison 2023 umgesetzt. Die Sperrung des Marktes wird auf Sonntage mit entsprechend schönem Radfahrwetter im Zeitraum Mai bis September beschränkt.
2. Die im Haushalt 2023 vorgesehene Hydraulikpolleranlage an der Einfahrt zur Straße Markt wird installiert. Der Sperrvermerk für die im Haushalt eingeplanten Mittel wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Seit einigen
Jahren lässt sich beobachten, dass die Billerbecker Innenstadt, hier
insbesondere die Straße Markt, an Wochenenden, speziell an Sonntagen mit
passenden Wetterbedingungen, verstärkt von Fahrradfahrenden besucht wird. Durch
die zunehmende Quote von E-Bike-Nutzenden und den daraus resultierenden
längeren Fahrstrecken und größeren Einzugsbereichen scheint sich dieses
Phänomen von Jahr zu Jahr noch zu verstärken.
Im Jahr 2022 wurde
der Markt im Sinne eines Verkehrsversuches bereits zeitweise an
Sonntagnachmittagen für den Autoverkehr gesperrt.
Das Mobilitätskonzept Billerbeck wurde im
Herbst 2022 im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellt und abschließend
in der Sitzung des Rates der Stadt im November 2022 zur Kenntnis genommen,
wobei die einzelnen Maßnahmen sukzessive in der Reihenfolge der Priorisierung
zur Umsetzung beschlossen wurden. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur
Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurde der autofreie Markt als wünschenswerte
Maßnahme vorgeschlagen. In Ziffer III. 4. ist der autofreie Markt als
sogenannter Quick-Win mit einer
Priorität 4/5 und einem Umsetzungshorizont bis 2025 im Mobilitätskonzept
verankert. Aufgrund der bevorstehenden Fahrradsaison scheint es aus Sicht der
Verwaltung sinnvoll, jetzt eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob die
Sperrung des Marktes ab 2023 wieder durchgeführt werden soll.
Seitens der
Betreibenden der am Markt anliegenden Gastronomien wird diese Maßnahme
weiterhin kritisch gesehen. Die bislang mit Bürgerinnen und Bürgern geführten
Gespräche zeigen viel positives Feedback für den autofreien Markt an
Sonntagnachmittagen.
Um dieses
Meinungsbild als Entscheidungsgrundlage nochmal zu unterfüttern, wird derzeit
durch das Citymanagement eine Online-Umfrage durchgeführt. Hierbei werden die
Teilnehmenden nicht zu einer Abstimmung „Dafür “ oder „Dagegen“ aufgefordert,
sondern es wird explizit nach Argumenten für
eine Sperrung, gegen eine Sperrung,
Vorschlägen für die konkrete Durchführung und generell weiteren Ideen für eine
Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt Billerbecks gefragt.
Die Online-Umfrage
läuft noch bis zum 18.04.2023. Die Ergebnisse der Umfrage sowie die Argumente,
die sich aus den persönlichen Gesprächen mit den anliegenden
Gastronomiebetrieben ergeben haben, werden vom Citymanagement für die Sitzung
nochmal aufbereitet und vorgestellt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch im
vergangenen Jahr ab 2023 den Markt sonntagnachmittags grundsätzlich für den
Autoverkehr zu sperren. Eine Sperrung ab mittags ermöglicht dem Hotelbetrieb
ein problemloses Abreisen der Gäste und den Kuchenkauf im Cafébetrieb für den
Sonntagsnachmittagskaffee zu Hause. Bei schlechtem Wetter kann die Sperrung
gänzlich unterbleiben. Für die genaue Ausgestaltung sollten auch die derzeit
eingehenden Vorschläge aus der Bürgerschaft mit herangezogen werden.
Zugleich wird
vorgeschlagen, die im Haushalt 2023 eingeplante und derzeit mit einem
Sperrvermerk versehene Hydraulikpolleranlage im Einfahrtsbereich in die Straße
Markt zu realisieren. Die Anlieger des Marktes können so gegebenenfalls selbst
die Zufahrt freigeben, wenn der Bedarf dafür besteht. So könnte beispielsweise
der Hotelbetrieb die Poller absenken und Gäste zum Entladen des Gepäcks
vorfahren lassen. Darüber hinaus ist ein Teil der Betriebe am Markt auch über
das Herzchen anfahrbar.
Im Auftrag Im
Auftrag
Axel Kuhlmann Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 13.09.2022, TOP 1 ö.S., Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 03.11.2022, TOP 1 ö.S., Rat der Stadt vom 08.11.2022, TOP 3 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 64.300,00 Euro
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 12070.78550000