Betreff
Heimatförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Teilnahme am Heimat-Preis in den Jahren 2023-2027
Vorlage
FB10/0623/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt für die Jahre 2023-2027 erneut die Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“

 

Für die Heimatpreise legt der Rat der Stadt Billerbeck folgende Preiskriterien fest:

 

-              Verdienste um die Heimat

-              Pflege und Förderung von Bräuchen

-              Erhalt von Kultur und Tradition

-              Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der Stadt Billerbeck

 

Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt sein.


 

Sachverhalt:

 

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ ist seit 2018 das „Heimat-Förderprogramm“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode 2018 bis 2022 setzt auch die neue Landesregierung die Heimatförderung fort. Für die Jahre 2023 bis 2027 werden erneut jedes Jahr Fördermittel zur Vermittlung von Heimatgeschichte zur Verfügung gestellt.

 

Ein Element dieses Förderprogrammes ist der „Heimat-Preis“. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern die Auslobung und Verleihung von „Heimat-Preisen“ durch Gemeinden und Gemeindeverbände. Der „Heimat-Preis“ zeichnet beispielhaftes Engagement für die Heimat durch Vereine, ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen aus. Dadurch sollen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele in der Heimat gewürdigt werden.

 

Kreisangehörige Kommunen erhalten einen Festbetrag in Höhe von 5.000,00 €. Der Heimat-Preis kann einmal jährlich je Gemeinde oder Gemeindeverband vergeben werden. Die Vergabe der Preise ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Die Fördersumme ist ausschließlich für die Preisgelder zu verwenden.

 

Die Stadt Billerbeck hat den „Heimat-Preis“ bereits in den Jahren 2019-2022 verliehen.

 

Verleihungsgrundlagen des „Heimat-Preises“ der Stadt Billerbeck:

 

1.            Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des „Heimat-Preises“ sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Billerbeck sowie Vereine und Institutionen mit Sitz in der Stadt Billerbeck. Die Ausübung des Vorschlagsrechtes erfolgt mittels eines Formblattes.

2.            Die Verleihung des „Heimat-Preises“ in den Jahren 2023-2027 erfolgt ausschließlich an Vereine und sonstige Institutionen, deren Wirken auf das Gebiet der Stadt Billerbeck eingestuft werden kann. Der Verein bzw. die Institution soll überwiegend mit Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern tätig sein.

3.            Die Fördersumme des Landes Nordrhein-Westfalen für den „Heimat-Preis“ beträgt 5.000,00 €

4.            Der Preisträger auf Platz 1 stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.

 

Preiskriterien:

 

-              Verdienste um die Heimat

-              Pflege und Förderung von Bräuchen

-              Erhalt von Kultur und Tradition

-              Engagement zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in der Stadt Billerbeck

 

Auswahlverfahren:

 

1.            Das Auswahlverfahren erfolgt wie in den letzten Jahren. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Vorschlägen bringt die Verwaltung eine Vorlage in den Ausschuss für Generationen und Kultur ein, in welcher die eingereichten Vorschläge dargelegt und beraten werden. Abschließend wird in diesem Gremium die Entscheidung über die Rangfolge der Preisträger getroffen.

 

2.            Es wird eine Aufteilung der Preisgelder wie folgt vorgeschlagen:

 

1. Preis: 2.500,00 €

2. Preis: 1.500,00 €

3. Preis: 1.000,00 €

Preisverleihung:

 

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde, zu der rechtzeitig vorher eingeladen wird.

 

 

 

Soweit eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Billerbeck hinsichtlich der Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“, sowie über die Preiskriterien ergeht, kann der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für die Maßnahme „Heimat-Preis“ gestellt werden. Sollte die Zuwendung gewährt werden, wird der nächste „Heimat-Preis“ noch in diesem Jahr ausgelobt. Sollte dem Antrag nicht entsprochen werden, wird kein „Heimat-Preis“ in den Jahren 2023-2027 verliehen.

 

 

i.A.                                                                        i.A.

 

 

Michelle Ahlers                                Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: