Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung der Stadt Billerbeck
Vorlage
FB81/0300/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 105.450,21 € (davon 27.683,61 € für Schmutzwasser und 77.766,60 € für Niederschlagswasser) wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Somit besteht die Möglichkeit, die festgestellten Überdeckungen zur „Glättung“ von Gebührensprüngen auf 2 Jahre zu verteilen, wovon hiermit Gebrauch gemacht werden soll.

 

Der anliegenden Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2022 ist zu entnehmen, dass sowohl bei der Schmutzwassergebühr eine Überdeckung in der Höhe von 27.683,61 € als auch bei der Niederschlagswassergebühr eine Überdeckung in der Höhe von 77.766,60 € zu verzeichnen ist.

Es ergibt sich somit insgesamt eine Überdeckung in der Höhe von 105.450,21 €. Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlustrechnung 2022 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten, die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

Auch die Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen, periodenfremde Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen bleiben in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

Erstmalig wird jedoch die ergebnisrelevante Auflösung des Sonderpostens aus der Verrechnung der Abwasserabgabe vorgenommen.

 

 

Rainer Hein                                                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                                  Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                        ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                                 ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                          ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                           ---


 


Anlagen:

 

Nachkalkulation