hier: Vorstellung der Ergebnisse des Fußverkehrs-Checks NRW in Billerbeck
Sachverhalt:
Wie berichtet
konnte die Stadt Billerbeck eine Förderung eines Fußverkehrs- Checks NRW
erhalten. Nach einem Auftakt- Workshop Mitte Juni 2022 fanden Ende August und
Anfang September zwei Begehungen statt. Diese wurden bewusst in Altgebieten mit
Verbindungstrassen zur Innenstadt gewählt, da davon auszugehen war, dass dort
die meisten Mängel zu beanstanden sind.
Zahlreiche Bürger
aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen haben daran teilgenommen und sich
intensiv eingebracht. Daraus konnten sowohl unmittelbare Lehren gezogen werden,
wenn es z.B. um die Ausführung von Barrierefreiheit geht, es wurden zudem aber
auch Erkenntnisse gewonnen, die erst mittel- und langfristig umgesetzt werden
können.
Als kurzfristig
umsetzbarer Punkt sei hier zum Beispiel die geänderte Behandlung von Anfragen
zur Bordsteinabsenkung für Kraftfahrzeugstellplätze genannt. Diese wurden zwar
bisher auch nur in einer Neigung zugelassen, die als barrierefrei gilt, durch
die rollstuhlfahrenden TeilnehmerInnen wurde jedoch deutlich gemacht, dass
durch solche Zufahrten gleichzeitig ein Längs- und Quergefälle entsteht, was je
nach Rollstuhl ein sicheres Fahren nicht mehr möglich macht. Die Zufahrten
müssen nun mit einem Schrägbord ausgeführt werden, so dass im Fußweg nur noch
ein angemessenes Quergefälle entsteht, welches auch der Entwässerung dient.
Als langfristig
müssen Maßnahmen betrachtet werden, die nur mit immensem Kostenaufwand
umgesetzt werden könnten, wie großflächigen Verbreiterungen von Gehwegen. Da
bei einigen Straßen der Begehung davon ausgegangen werden kann, dass dort
langfristig grundlegende Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden müssen, wäre
dort eine höhere Investition im Vorgriff unangemessen, zumal die zu schmalen
Gehwege ein Problem aller älteren Straßen ist.
Herr Rischbieter
von der Planersocietät aus Dortmund wird in der Sitzung die Ergebnisse des
Checks vorstellen. Die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sollen Eingang in
die laufenden Entscheidungen nehmen und bei größeren Aufwendungen in Planungen
aufgenommen werden. Letztere sind entsprechend der Zuständigkeitsordnung ggfls.
vor einer Umsetzung erneut zu beraten.
i. A.
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen: