hier: Teilweise Ergänzung der bisherigen Beschlusslage
- Die in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse bezüglich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben.
- Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.
- Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebsstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
- Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt hat. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl und beinhaltet auf Billerbecker Stadtgebiet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180. Der Planbereich des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes erstreckt sich darüber hinaus auch auf Rosendahler Gemeindegebiet.
- Der Entwurf der 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes als gemeinsamer Teilflächennutzungsplan mit der
Gemeinde Rosendahl mit den Entwürfen der Begründung und der
Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die Offenlage nach § 3
Abs. 2 BauGB gebilligt.
- Der Entwurf der 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Begründung und seiner Anlagen sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der
Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden
nach § 2 Abs. 2 BauGB. Da es sich um einen gemeinsamen
Teilflächennutzungsplan handelt, wird die Offenlage, die
Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemeinsam mit
der Gemeinde Rosendahl durchgeführt.
Sachverhalt:
Da bei der 49.
Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern
sowohl Billerbecker Stadt- als auch Rosendahler Gemeindegebiet betroffen ist,
kommt das Instrument eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes zur Anwendung.
In den jeweiligen
Verwaltungen als auch bei der Bezirksregierung Münster gibt es keine
Erfahrungen im Umgang mit diesem Instrument, sodass sich häufig und kurzfristig
verfahrensrechtliche Fragestellungen ergeben können.
In Bezug auf die
in der Ratssitzung am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse, wurde in einem
gemeinsamen Termin von Vertretern der Stadt Billerbeck, der Gemeinde Rosendahl
und dem mit der Erstellung der Planungsunterlagen beauftragten Fachbüro
festgestellt, dass diese in noch nicht ausreichender Form auf die Aufstellung
eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes abzielen.
Die am 27.04.2023
gefassten Beschlüsse sollen daher aufgehoben und durch ergänzte Beschlüsse
ersetzt werden. In diesen werden weiterhin Beschlüsse allein für das Billerbecker
Stadtgebiet gefasst, jedoch mit eindeutigen Hinweisen und Verweisen auf den
gemeinsamen Teilflächennutzungsplan mit der Gemeine Rosendahl sowie sich daraus
ergebende Abhängigkeiten im Verfahrensverlauf.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 28.03.2023, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 20.04.2023, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 27.04.2023, TOP 6 ö.S.
Anlagen:
Nur im
Ratsinformationssystem:
- Abwägungstabelle
- 49.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Planzeichnung
- 49.
Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Begründung
- Artenschutzrechtliche
Prüfung Stufe II