Betreff
Neuausbau der Bahnhofstraße
Vorlage
FBPB/337/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Ausbau wird entsprechend der Planung mit einem Rundbord und Pflasterung der Parkplätze mit Natursteinen durchgeführt. Im Bereich der Kreuzung Richtengraben/Bahnhofstraße ist eine Gliederung mit Pflasterreihen aus Naturstein vorzunehmen.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen ist nach langer Diskussion entschieden worden, dass der Neuausbau der Bahnhofstraße ausgeschrieben und einige Detailfragen im Rahmen der Vergabe entschieden werden sollten.

Da die Fragen der Detailgestaltung in öffentlicher Sitzung diskutiert und entschieden werden sollten, wird neben der Vergabe in nichtöffentlicher Sitzung dieser Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung vorgesehen.

 

Einige Anlieger haben mit Datum vom 2. Juni eine Stellungnahme abgegeben und die gleiche Stellungnahme mit Datum vom 10. Juni nochmals eingereicht und als Bürgerbegehren bezeichnet. Die Stellungnahme vom 10. Juni ist als Anlage beigefügt.

 

Zwischenzeitlich liegt eine Mitteilung der Bezirksregierung über die Förderunschädlichkeit des Maßnahmenbeginns vor. Sämtliche Voraussetzungen für eine Bewilligung wurden ebenfalls erfüllt. Die Mittel für eine Bewilligung stehen nach Aussage der Bezirksregierung inzwischen ebenfalls zur Verfügung, sodass mit einem Bewilligungsbescheid in wenigen Tagen zu rechnen ist.

 

Nach der Diskussion im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sollte im Rahmen der Ausschreibung offen bleiben, ob

1.     statt einem Rundbord ein Hochbord gesetzt wird

2.     die vorgesehenen Parkplätze asphaltiert oder mit dem vorhandenen Natursteinpflaster gepflastert werden sollen und

3.     ob im Bereich der Kreuzung Bahnhofstraße/Richtengraben eine Gestaltung durch Pflasterreihen in Naturstein erfolgen soll.

 

Die Planunterlagen des Ingenieurbüros, die den Rundbord und die Pflasterung der Parkplätze vorsehen, ist jeder Fraktion in einfacher Ausfertigung dieser Einladung beigefügt. Für Erläuterungen steht das Planungsbüro in der Sitzung zur Verfügung.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird zu den o. a. Punkten 1. und 2. an den bisherigen Aussagen festgehalten, dass der Ausbau entsprechend der Planung erfolgen sollte.

Wie bereits mehrfach ausgeführt, begünstigt der vorgesehene Rundbord den Erhalt der vorhandenen Allee. Es wurde festgestellt, dass der vorhandene Unterbau der Straße nicht ausreichend ist. Es muss tiefer ausgekoffert werden, als der heutige Unterbau reicht. Durch den Rundbord kann die Auskofferung um ca. 8 cm geringer erfolgen, was den Erhalt der Linden deutlich begünstigt.

Darüber hinaus ist an vielen Stellen festzustellen, dass die vorhandenen Wurzeln die Hochborde anheben. Der Rundbordstein hat eine um 8 cm geringere Aufbauhöhe, sodass insgesamt die Beeinträchtigung des Wurzelwerkes durch die Baumaßnahme geringer und schonender ausfallen würde.

Die gesamte Maßnahme soll durch den Sachverständigen Herrn Speth von Schülzburg begleitet werden. Er wird in der Sitzung zu der vorstehenden Frage Stellung nehmen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Bezüglich der Pflasterung der Parkplätze wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, an dieser Lösung festzuhalten, die mit den Anwohnern entwickelt wurde. Hierdurch würden Elemente der heutigen Straße erhalten. Das Pflaster ist relativ eben und damit auch nicht besonders laut und fügt sich von seiner Farbe her besonders gut in das Gesamtbild mit der Asphaltoberfläche ein.

Bezüglich des dritten Punktes erfolgte eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde. Danach dürften solche Pflasterreihen nicht im Bereich der Einmündungsradien verwendet werden, da dann die geltenden Verkehrsregelungen nicht eindeutig wären. Am Ende der Radien könnten solche Gliederungen durchaus erfolgen. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, eine entsprechende Gliederung durch Pflasterreihen vorzusehen.

 

Von Seiten der Bewilligungsbehörde wird die teilweise Verwendung des vorhandenen historischen Materials insbesondere für die Parkplätze als wesentlich angesehen, die Anlegung der Pflasterreihen im Kreuzungsbereich wird befürwortet.       

 

Zu der Stellungnahme der Anwohner ist auszuführen, dass im Rahmen der Anliegerversammlung die Frage der Beitragserhebung für die Anleger äußerst wichtig war. Sie wurde nach ausführlicher Vorstellung der Planung durch das Ingenieurbüro auf Wunsch der Anlieger unmittelbar behandelt.

Im Anschluss wurde, wie auch von in der Anliegerversammlung anwesenden Ratsmitgliedern bestätigt wurde, konstruktiv über Ausbauvarianten und Details diskutiert. Das Ergebnis wurde in einem Protokoll festgehalten und in die Vorlage zur Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 29. April eingefügt.

Kritische Äußerungen zur Verbindlichkeit von Aussagen der Verwaltung können nicht ausgeräumt werden. Es besteht zurzeit keine Absicht und keine Veranlassung in absehbarer Zeit an dem Kanalsystem in der Bahnhofstraße etwas zu verändern. Eine verbindliche Aussage über einen festgelegten Zeitraum kann weder die Verwaltung noch der Betriebsleiter machen. Bei Straßenbaumaßnahmen erfolgt rechtzeitig eine Abstimmung mit allen Versorgungsträgern einschließlich des Abwasserbetriebes. Sofern Handlungsbedarf eines Versorgungsträgers gesehen wird, wird er in die Planung und die Baumaßnahme entsprechend eingebunden.

Eine verbindliche Aussage zu endgültigen Erschließungskosten ist nicht möglich, da maßgebend die tatsächlichen Kosten und die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht sind. Vom Grundsatz her wäre es möglich, eine Ablösung auf der Grundlage der Schätzkosten anzubieten. Dieses macht jedoch nur Sinn, wenn eine Ablösung möglichst für alle Anlieger erfolgt und nicht nur für einen Einzelfall, da auch für eine Ablösung entsprechende Berechnungen wie für eine Abrechnung durchzuführen sind und Beschlüsse des Rates herbeizuführen wären.

Zu den Anmerkungen, dass ggf. später erneut Beiträge erhoben werden könnten, wenn die Bäume wieder Schäden verursachen sollten, kann ebenfalls keine verbindliche Erklärung erfolgen.

Alle Beteiligten, sowohl die Anlieger, wie auch die Verwaltung und die politischen Gremien, betonen einvernehmlich, dass die Allee Bahnhofstraße erhalten werden soll.

Die Ausbauplanung ist darauf ausgerichtet, unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen (Fahrzeugverkehr, Fußgänger, vorhandene Allee, Grundstücksgrenzen usw.) das Beste für den Erhalt der Allee zu tun. Dass in einigen Jahren vereinzelt wieder Schäden durch die Bäume verursacht werden könnten, kann von keinem ausgeschlossen werden. Diese Schäden wären dann im Rahmen der Unterhaltung zu beheben, bis ein Zustand erreicht wäre, der wiederum größere abrechenbare  Maßnahmen erfordern sollte.

Sollte der Ausbau entsprechend den Vorschlägen des Planungsbüros und der Verwaltung durchgeführt werden, so wird davon ausgegangen, dass die Straße wieder eine auch in der Rechtsprechung formulierte übliche Lebensdauer von ca. 25 Jahren oder mehr haben wird. Eine Garantie können und dürfen weder Rat noch Verwaltung geben.

Bezüglich des LKW-Verkehrs ist auszuführen, dass die Fahrbahn im maßgeblichen oberen Bereich der Bahnhofstraße vom Richtengraben bis zur Darfelder Straße nicht schmaler ausgebaut wird, dieses ist nur im unteren, heute breiteren Bereich der Bahnhofstraße von der Kirchstraße bis zum Richtengraben der Fall. Sofern seitens des Eigentümers des Eckgrundstückes Richtengraben/Bahnhofstraße die Bereitschaft gegeben sein sollte, wenige Quadratmeter seines Grundstückes abzugeben, könnte in diesem Eckbereich auch eine Verbesserung der Situation erzielt werden, eine Verschlechterung wird durch den Ausbau nicht eintreten.

 

Nachdem in den vergangenen Sitzungen beschlossen wurde, die Ausschreibung durchzuführen, kann nun von einer Vergabe nicht abgesehen werden. Würde eine Vergabe nicht erfolgen, hätte der Mindestbietende einen Schadensersatzanspruch.    

 

 

i. A.

 

 

 

Gerd Mollenhauer                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 29. April 2008, TOP 9 ö. S., Rat vom 8. Mai 2008, TOP 9 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                    -,---                   

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Ein Satz Planunterlagen für jede Fraktion

Eingabe einiger Anwohner der Bahnhofstraße