Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2023 für das Friedhofs- und Bestattungswesen einschließlich der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FB10/0634/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

Der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung und der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom xx.xx.2023 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Billerbeck unterhält zwei Friedhöfe als nicht rechtsfähige Anstalt (§ 2 Abs. 1 Friedhofsatzung). Für die Benutzung der Friedhöfe sowie die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten werden Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom 18. Dezember 2013 erhoben.

 

Nach nunmehr 10 Jahren, in denen die Gebühren nicht geändert worden sind, erfolgt eine Anpassung der Gebühren. Aufgrund der gestiegenen Kosten im Bereich der Grabpflege war eine Neukalkulation der gesamten Kosten erforderlich.

 

Die aktuelle und umfangreiche Rechtsprechung zum Gebührenrecht ist bei der Kalkulation der Gebühren zu berücksichtigen. Dies gilt auch für das geänderte Bestattungsverhalten und das Angebot der verschiedenen Bestattungsformen. Nicht nur die bisherigen Entwicklungen sind dabei zu beachten, es müssen auch Prognosen für zukünftige Entwicklungen zugrunde gelegt werden. Der prognostizierten Nutzung der Grabstätten liegen die Ist-Ergebnisse der letzten Jahre zu Grunde. Hierbei wurde insbesondere der Trend zu pflegefreien Bestattungsformen und der Urnenbeisetzung berücksichtigt.

 

Um die Gebührenkalkulation durchzuführen wurden zunächst die Kosten ermittelt, welche in den vergangenen Jahren entstanden sind. Auch die Herstellungskosten für die unterschiedlichen Bestattungsformen wurden mit einbezogen. Die einzelnen Kosten ergeben sich aus den beigefügten Übersichten.

 

Durch die erfolgte Kalkulation der Kosten wurde festgestellt, dass die aktuellen Gebührensätze nicht mehr kostendeckend sind. Des Weiteren ist deutlich geworden, dass im Bereich der pflegefreien Bestattungsformen eine Unterscheidung der Gebühren erfolgen muss. Die verschiedenen Bestattungsformen bringen unterschiedliche Kosten mit sich.

 

Insgesamt wurden die Gebühren im Bereich der Reihengräber, Urnenreihengräber, Wahlgräber und Urnenwahlgräber nur wenig bis gar nicht verändert. Im Bereich der pflegefreien Bestattungsformen wurden die Gebühren nicht zuletzt aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen erhöht. Durch die ermittelte Gebührensteigerung werden die Preissteigerungen an den Gebührenzahler weitergegeben und es wird eine Unterdeckung vermieden. Die neu berechneten Gebühren sind nicht willkürlich herbeigeführt, sondern beruhen auf einer sorgfältigen Betrachtung der Faktoren: Grundsätzliche Kosten für die Herstellung des Grabes, Zuschläge für die Möglichkeit des Wiedererwerbes und Zuschläge für die vom Friedhofträger übernommene Pflege bei den pflegefreien Bestattungsformen. Bei den Zuschlägen für die pflegefreien Bestattungsformen wurde noch zwischen den jeweils unterschiedlichen Pflegeaufwendungen je Bestattungsform unterschieden.


Weitere Ausführungen zu der als Anlage beigefügten Gebührenkalkulation und der darauf basierenden Gebührensatzung erfolgen in der Sitzung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Gebührensatzung zu beschließen.

 

  i.A.                                                   i.A.

 

gez.

Sandra Niemann                            Hubertus Messing                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                            Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Anlage 1 - Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom xx.xx.2023

Anlage 2 – Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck vom xx.xx.2023

Anlage 3 – Gebührensätze Friedhof 2023

Anlage 4 – Kalkulationsgrundlage Gebührenbedarfsberechnung Friedhof 2023