Sachverhalt:
Aufgrund der hohen
Nachfrage an pflegefreien Bestattungsformen und den größer werdenden Lücken auf
dem Friedhof am Hagen hat sich die Verwaltung der Stadt Billerbeck mit dem
Thema Bestattungsformen befasst.
Es sollte eine
Bestattungsform gefunden werden, die für die Nutzungsberechtigten eine
pflegefreie Grabstätte bietet und auch die Lücken auf dem Friedhof am Hagen
schließt. Weiterhin sollte, wie beim Fluss des Lebens, die Möglichkeit zur
Aschen- und Erdbeisetzung bestehen. Bei den gemachten Überlegungen wurde die
Idee eines sog. Pflanzgrabes verfestigt.
Bei einem Pflanzgrab
erfolgt die Bestattung in freien Wahlgrabstätten (mind. zwei Grabstellen) auf
dem Friedhof am Hagen. Die Herrichtung der Grabstätte erfolgt durch den
Friedhofsträger. Die Grabstätte wird mit einer Dauerbepflanzung bepflanzt.
Mittig der Grabstätte wird eine quadratische Fläche von 0,36 m² geschaffen.
Diese Fläche können die Nutzungsberechtigten als individuellen
Pflanz-/Abstellbereich nutzen, sind dafür aber auch selbst verantwortlich.
Dieser Pflanz-/Abstellbereich wird von einem Rahmen aus Cortenstahl eingefasst.
Die Aufstellung des Grabmals muss durch den Nutzungsberechtigten selber
erfolgen.
Die
Nutzungsberechtigten haben somit bei dieser neuen Bestattungsform die Möglichkeit,
bei einer eigentlich pflegefreien Bestattungsform, selbst ein wenig zu
gestalten oder etwas abzustellen. Die gärtnerische Gestaltung ist bei anderen
pflegefreien Bestattungsformen nicht möglich. Durch Beobachtungen der
Friedhofsverwaltung und auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurde deutlich,
dass sich die Nutzungsberechtigten, nicht zuletzt als ein Teil der
Trauerbewältigung, gerne etwas auf dem Grab hinterlegen oder eine kleine Fläche
selber gestalten möchten. – ohne allerdings die Verpflichtung für die komplette
Pflege eines Wahlgrabes übernehmen zu müssen.
Für den Fall, dass
keine Pflanz-/Abstellfläche gewünscht wird, wird die gesamte Grabstätte mit
einer Dauerbepflanzung bepflanzt.
Die Lage der
Grabstätten erfolgt auf dem Friedhof am Hagen in Absprache mit dem
Nutzungsberechtigten in einer freien Wahlgrabstätte.
Diese neue
Bestattungsform wurde im neuen § 21 a der Neufassung der Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck
aufgenommen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte
Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) in der Stadt
Billerbeck zu beschließen. Zur besseren Übersicht ist dieser Sitzungsvorlage
die neue Friedhofsatzung mit einer entsprechenden Markierung der Änderung
beigefügt.
i.A. i.A.
gez.
Sandra Niemann Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Anlage 1 - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck _2023