Betreff
Anpassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) der Stadt Billerbeck
Vorlage
FB10/0635/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswegen (Friedhofsatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der hohen Nachfrage an pflegefreien Bestattungsformen und den größer werdenden Lücken auf dem Friedhof am Hagen hat sich die Verwaltung der Stadt Billerbeck mit dem Thema Bestattungsformen befasst.

 

Es sollte eine Bestattungsform gefunden werden, die für die Nutzungsberechtigten eine pflegefreie Grabstätte bietet und auch die Lücken auf dem Friedhof am Hagen schließt. Weiterhin sollte, wie beim Fluss des Lebens, die Möglichkeit zur Aschen- und Erdbeisetzung bestehen. Bei den gemachten Überlegungen wurde die Idee eines sog. Pflanzgrabes verfestigt.

 

Bei einem Pflanzgrab erfolgt die Bestattung in freien Wahlgrabstätten (mind. zwei Grabstellen) auf dem Friedhof am Hagen. Die Herrichtung der Grabstätte erfolgt durch den Friedhofsträger. Die Grabstätte wird mit einer Dauerbepflanzung bepflanzt. Mittig der Grabstätte wird eine quadratische Fläche von 0,36 m² geschaffen. Diese Fläche können die Nutzungsberechtigten als individuellen Pflanz-/Abstellbereich nutzen, sind dafür aber auch selbst verantwortlich. Dieser Pflanz-/Abstellbereich wird von einem Rahmen aus Cortenstahl eingefasst. Die Aufstellung des Grabmals muss durch den Nutzungsberechtigten selber erfolgen.

 

Die Nutzungsberechtigten haben somit bei dieser neuen Bestattungsform die Möglichkeit, bei einer eigentlich pflegefreien Bestattungsform, selbst ein wenig zu gestalten oder etwas abzustellen. Die gärtnerische Gestaltung ist bei anderen pflegefreien Bestattungsformen nicht möglich. Durch Beobachtungen der Friedhofsverwaltung und auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung wurde deutlich, dass sich die Nutzungsberechtigten, nicht zuletzt als ein Teil der Trauerbewältigung, gerne etwas auf dem Grab hinterlegen oder eine kleine Fläche selber gestalten möchten. – ohne allerdings die Verpflichtung für die komplette Pflege eines Wahlgrabes übernehmen zu müssen.

 

Für den Fall, dass keine Pflanz-/Abstellfläche gewünscht wird, wird die gesamte Grabstätte mit einer Dauerbepflanzung bepflanzt.

 

Die Lage der Grabstätten erfolgt auf dem Friedhof am Hagen in Absprache mit dem Nutzungsberechtigten in einer freien Wahlgrabstätte. 

 

Diese neue Bestattungsform wurde im neuen § 21 a der Neufassung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck aufgenommen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) in der Stadt Billerbeck zu beschließen. Zur besseren Übersicht ist dieser Sitzungsvorlage die neue Friedhofsatzung mit einer entsprechenden Markierung der Änderung beigefügt.

 

 

i.A.                                                                        i.A.        

 

gez.

Sandra Niemann                                             Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

Anlage 1 - Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) in der Stadt Billerbeck _2023