hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
Die im Mai 2023 veröffentlichte Steuerschätzung des Bundes
prognostiziert deutlich geringere Zuwächse bei der Gewerbesteuer. Sie sollen
lediglich um 2% steigen.
Für die Einkommensteuerbeteiligung sind Senkungen aufgrund des
Inflationsausgleichsgesetzes ab 2024 zu erwarten.
Im Vergleich zur Herbststeuerschätzung 2022 wird für Bund, Länder und
Gemeinden bis 2027 ein Einnahmerückgang von -148,70 Mrd. Euro prognostiziert.
Im Vergleich zu letztem Jahr sind die nun beschlossenen Steuerrechtsänderungen
nun berücksichtigt.
Die aktuellen Finanzdaten der wichtigsten Ertrags- und
Aufwandspositionen, insbesondere im Produktbereich 16 „Allgemeine
Finanzwirtschaft“, werden im Einzelnen in der Sitzung von der Kämmerin
dargestellt und erläutert. Die Prognosen sind weiterhin risikobelastet, da das
wirtschaftliche Umfeld aufgrund der fortbestehenden Unsicherheiten
(Ukraine-Krieg, Lieferkettenstörungen, Inflation sowie Zinssteigerungen) schwer
einschätzbar bleibt. Mehr als 90% der städtischen Leistungen bestehen aus
Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen
rechtlichen Vorgaben unterliegen.
Bei den „freiwilligen“ Aufgaben ist jedoch stetig eine Zunahme der
Aufgaben und Auszahlungen festzustellen.
Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 (Entwurf) wurden
von der Landesregierung Mitte Juli veröffentlicht, die Arbeitskreisrechnung
steht noch aus. Die Finanzausgleichsmasse liegt mit ca. 15,166 Milliarden zwar
über dem Vorjahreswert, es verringert sich jedoch die zu verteilende
Finanzausgleichsmasse an die Kommunen.
Zum einen wird die vom Land in den Jahren 2021 und 2022 aufgestockte
Verbundmasse mit insgesamt 1,5 Mrd. Euro über 50 Jahre mit jährlich 29,8 Mio. €
getilgt. Zum anderen werden die sogenannten Altschuldenpläne zu einem
Vorwegabzug von 230 Mio. Euro führen.
Ein Investitionsprogramm des Landes für die kommunalen Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem Volumen von mind. 6 Milliarden Euro ist
vorgesehen. Allerdings soll auch hier die Abfinanzierung der Finanzmittel durch
einen Vorwegabzug zulasten der allgemeinen Investitionspauschale i.H.v. 300
Millionen Euro jährlich über 40 Jahre erfolgen.
Mit diesem GFG werden dann Weichen für die nächsten Jahrzehnte gesetzt.
Eine Entlastung der stark gestiegenen Aufwendungen/Auszahlungen und
steuerrechtsbedingter Einnahmeausfälle sind vom Land nicht vorgesehen.
Die fiktiven Hebesätze werden im Entwurf zum GFG 2024 erneut verändert:
Grundsteuer
A |
259
v.H. |
Grundsteuer
B |
501
v.H. |
Gewerbesteuer
(unverändert) |
416
v.H. |
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu
schließen: entweder durch höhere Steuern oder durch Senkung der
Ausgaben/Standards.
Im nächsten HFA wird eine Vorlage zur Anhebung der Hebesätze bei der
Grundsteuer A und B erfolgen.
Die Pflicht zum Bericht über die finanziellen Auswirkungen im
Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der
Ukraine ist entfallen. Letztmals wird im Jahresabschluss 2023 ein
außerordentlicher Ertrag über die diesbezüglichen Mehraufwendungen bzw.
Mindererträge gebucht.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin