Betreff
Finanzzwischenbericht;
hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FB20/0667/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2023 wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Die im Mai 2023 veröffentlichte Steuerschätzung des Bundes prognostiziert deutlich geringere Zuwächse bei der Gewerbesteuer. Sie sollen lediglich um 2% steigen.

 

Für die Einkommensteuerbeteiligung sind Senkungen aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes ab 2024 zu erwarten.

 

Im Vergleich zur Herbststeuerschätzung 2022 wird für Bund, Länder und Gemeinden bis 2027 ein Einnahmerückgang von -148,70 Mrd. Euro prognostiziert. Im Vergleich zu letztem Jahr sind die nun beschlossenen Steuerrechtsänderungen nun berücksichtigt.

 

Die aktuellen Finanzdaten der wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere im Produktbereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, werden im Einzelnen in der Sitzung von der Kämmerin dargestellt und erläutert. Die Prognosen sind weiterhin risikobelastet, da das wirtschaftliche Umfeld aufgrund der fortbestehenden Unsicherheiten (Ukraine-Krieg, Lieferkettenstörungen, Inflation sowie Zinssteigerungen) schwer einschätzbar bleibt. Mehr als 90% der städtischen Leistungen bestehen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegen.

 

Bei den „freiwilligen“ Aufgaben ist jedoch stetig eine Zunahme der Aufgaben und Auszahlungen festzustellen.

 

Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 (Entwurf) wurden von der Landesregierung Mitte Juli veröffentlicht, die Arbeitskreisrechnung steht noch aus. Die Finanzausgleichsmasse liegt mit ca. 15,166 Milliarden zwar über dem Vorjahreswert, es verringert sich jedoch die zu verteilende Finanzausgleichsmasse an die Kommunen.

Zum einen wird die vom Land in den Jahren 2021 und 2022 aufgestockte Verbundmasse mit insgesamt 1,5 Mrd. Euro über 50 Jahre mit jährlich 29,8 Mio. € getilgt. Zum anderen werden die sogenannten Altschuldenpläne zu einem Vorwegabzug von 230 Mio. Euro führen.

 

Ein Investitionsprogramm des Landes für die kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einem Volumen von mind. 6 Milliarden Euro ist vorgesehen. Allerdings soll auch hier die Abfinanzierung der Finanzmittel durch einen Vorwegabzug zulasten der allgemeinen Investitionspauschale i.H.v. 300 Millionen Euro jährlich über 40 Jahre erfolgen.

 

Mit diesem GFG werden dann Weichen für die nächsten Jahrzehnte gesetzt. Eine Entlastung der stark gestiegenen Aufwendungen/Auszahlungen und steuerrechtsbedingter Einnahmeausfälle sind vom Land nicht vorgesehen.

 

Die fiktiven Hebesätze werden im Entwurf zum GFG 2024 erneut verändert:

 

Grundsteuer A

259 v.H.

Grundsteuer B

501 v.H.

Gewerbesteuer (unverändert)

416 v.H.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen: entweder durch höhere Steuern oder durch Senkung der Ausgaben/Standards.

 

Im nächsten HFA wird eine Vorlage zur Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B erfolgen.

 

Die Pflicht zum Bericht über die finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden aus der Ukraine ist entfallen. Letztmals wird im Jahresabschluss 2023 ein außerordentlicher Ertrag über die diesbezüglichen Mehraufwendungen bzw. Mindererträge gebucht.

 

 

i. A.                                                                                                     

 

Marion Lammers                                                                            Marion Dirks

Kämmerin                                                                                         Bürgermeisterin

 


 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: